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Aktivist wegen Meinungsdelikt verurteilt

Am Freitag, den 31. März 2017, wurde ein nationaler Aktivist wegen „Volksverhetzung“ (§ 130 StGB) vor dem Amtsgericht Grevenbroich zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Aktivist hatte in einem Sozialen Netzwerk unter einem Zeitungsartikel, welcher über eine Verurteilung der bekannten Kämpferin Ursula Haverbeck berichtete, seine Meinung über das Urteil und die Aussagen von Frau Haverbeck kundgetan.

Gerade die Sozialen Netzwerke haben in den vergangenen Monaten immer mehr die Aufmerksamkeit der staatlichen Verfolgungsbehörden und deren Helfershelfer, die man in früheren Zeiten wohl einfach als schäbige Denunzianten angesehen hätte, auf sich gezogen.

Auch der Aktivist wurde nun Opfer dieser Helfershelfer und erhielt aufgrund seiner Äußerung eine Anzeige. Obwohl es sich lediglich um eine einfache Meinungsäußerung handelte, wurde die Anzeige nicht fallengelassen, sondern mit aller Härte verfolgt.

Bis nun am vergangenen Freitag der Gerichtstermin anstand. Dieser zeigte wieder deutlich, wieviel der Artikel 5 im Grundgesetz, der vorgeblich die Meinungsfreiheit garantiert, hierzulande noch wert ist.

Die Richterin wollte den politischen Schauprozeß offensichtlich schnellstmöglich hinter sich bringen und ließ sich, trotz Anmerkungen und Hinweise auf die Unrechtmäßigkeit des Vorgehens seitens des Rechtsanwaltes des Angeklagten, nicht von ihrem Weg abbringen, an dessen Ende wohl von Anfang an die letztlich ausgesprochene Verurteilung des Aktivsten zu einer Geldstrafe in vierstelliger Höhe stand.

Wieder einmal zeigte die BRD-Justiz deutlich, daß es hier in dieser Republik keine umfassende Meinungsfreiheit mehr gibt. Inzwischen werden nicht nur Personen ins Gefängnis gesteckt, die unbequeme Meinungen vertreten, sondern man verurteilt gleich auch noch jene, die öffentlich bekunden, nicht mit diesem Unrecht einverstanden zu sein.

Der Aktivist wird selbstverständlich gegen dieses Skandalurteil in Berufung gehen und bittet daher um finanzielle Unterstützung. Wenn Sie ihm eine Spende zukommen lassen möchten, dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, damit wir alles weitere in die Wege leiten können.

Meinungsfreiheit darf nicht zu einer Mutprobe werden!

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