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Der Paragraph 130 StGB in den letzten Jahren

Zu dem Paragraphen 130, Volksverhetzung von 2015 – 2017:

Wir haben jetzt lange genug um die Sache herumgeredet. Ein „politischer Schauprozess“ nach dem anderen, fand in diesen zwei Jahren statt. Dazu gehören auch die Prozesse gegen die Vierundneunzigjährigen.

AIl diese Verfahren wegen „Volksverhetzung“ haben nur eins immer deutlicher gemacht: Der Holocaust wird immer fragwürdiger. Das gilt insbesondere für die Prozesse gegen die Vierundneunzigjährigen.

Die anklagenden Staatsanwaltschaften wiederholen sich nur noch und desgleichen die Angeklagten.

Die Richter „erkennen zu Recht“ (?), daß die Angeklagten ins Gefängnis zu schicken sind. Einmal sind es acht, zum anderen zehn und manchmal sogar 30 Monate Gefängnis im Fall Haverbeck, obgleich sie gar nichts erkannt haben. Die Begründung für diese Gefängnisstrafe, welche die Richter zynisch Freiheitsstrafe nennen, besteht lediglich in der Behauptung, der Holocaust sei offenkundig und bedürfe keines Beweises.

Damit entfällt auch eine sachliche Widerlegung der vorgetragenen Argumente der Angeklagten. Aussage steht gegen Aussage, was die Anklage sagt, ist richtig, was der Angeklagte sagt, ist strafbar. Doch gerade die letzteren geben die Beweise mit Quellenangaben für ihre Behauptungen an, was die Staatsanwaltschaften in der Regel nicht tun. Gerade in den Verfahren gegen die Vierundneunzigjährigen haben sie sich nun selber eine Falle gestellt. Bereits in der Ankündigung des Prozesses gegen Oskar Gröning in Lüneburg, heißt es:

„Die Anklage bezieht sich auf den Zeitraum vom 16. Mai bis 11. Juli 1944. In dieser Zeit trafen insgesamt 137 Eisenbahntransporte mit rund 425.000 aus Ungarn deportierten Menschen in Auschwitz-Birkenau ein. Mindestens 300.000 von ihnen wurden laut Anklage in Gaskammern umgebracht.“

Oskar Gröning wird vorgeworfen, als damals Zweiundzwanzigjähriger an der Vergasung von 300.000 Juden mitgewirkt zu haben, obgleich schon in der Zeitung mitgeteilt wird, daß ihm eine persönliche Beteiligung an Verbrechen nicht nachzuweisen sei.

Völlig isoliert von der Gesamtsituation in Mitteleuropa im fünften Kriegsjahr wird das KL Auschwitz behandelt. Im Osten brach bereits die Ostfront unter verlustreichen Kämpfen ein. Im Westen begann am 6. Juni 1944 die Invasion an der Kanal-Küste. Die Wehrmacht hatte alle Hände voll zu tun, um wenigstens das Schlimmste aufzuhalten und Ausrüstungen, Geschütze und auch vor allen Dingen Soldaten an beide Kriegsschauplätze zu transportieren.

Der Amerikaner Prof. Arthur Butz wies schon in seinem Buch „Der Jahrhundertbetrug“, 1976, auf die Absurdität der Behauptung nachgeborener Juristen hin, daß in diesem Sommer, wo jede Lokomotive für Wehrmachttransporte dringend benötigt wurde, die Wehrmacht nichts anderes zu tun gehabt hätte, als zu überlegen, wie sie 425.000 Juden aus Budapest nach Auschwitz transportieren könne, durch die Gebirge der Ostslowakei mit den Beskiden, die schon Hochgebirgscharakter haben. Und dann ein solcher aufwendiger Transport nur, um die Juden nicht in Budapest umzubringen, sondern in Auschwitz zu vergasen. Nicht eine einzige Lokomotive war für ein derartiges Unternehmen von der Wehrmacht abzustellen. Die hatte völlig andere Probleme und überall zu wenig: zu wenig Ressourcen, zu wenig Soldaten, zu wenig Energie, zu wenig Transportmittel, um die vorrückenden Alliierten aufzuhalten.

Was heißt eigentlich Volksverhetzung?

Ich stehe vor einem Rätsel. In allen bisherigen Strafprozessen dieses einen Jahres 2015/2016 wirken Staatsanwälte und Richter wie Automaten, die vorgegebene Texte herunterbeten, um den jeweiligen Angeklagten als schuldig verurteilen zu können.

Auch ich wurde angeklagt wegen Volksverhetzung nach Paragraph 130 Abs. 3, StGB. Es wird mir vorgeworfen, ich sei uneinsichtig. Gleichzeitig heißt es aber auch: „Sie ist eine Überzeugungstäterin.“

Was ist denn meine Überzeugung? Meine Überzeugung – auch die aller anderen Revisionisten – besteht darin, daß wir wissen, daß es den Holocaust so wie von den angeblich Überlebenden geschildert, kaum gegeben haben kann. Wo sind also die sechs Millionen Juden vergast worden? Eine Antwort gab es bislang nicht. Seit siebzig Jahren warten wir vergeblich darauf.

Dennoch werden die Ungläubigen, die dieses singuläre Verbrechen der Deutschen an den Juden nicht einfach glauben können, mit Prozessen überzogen und verurteilt.

Doch es gibt immer mehr kritische Stimmen, die ihre Zweifel anmelden. Das sind keineswegs nur Deutsche. Gerade in den ersten dreiunddreißig Jahren dieser Auseinandersetzung finden wir ebenso Franzosen, Amerikaner und auch Juden, die gründlich forschend nur eine Fehlanzeige melden konnten: Gaskammern, für die Ermordung von Menschen, wurden bisher nie belegt. Für diese ihre Überzeugung wurden und werden sie verfolgt, ihnen werden Prozesse gemacht, in der BRD wurden sie verurteilt, ihre Bücher und Aufsätze wurden verboten, ihre wirtschaftliche Existenz sehr oft an den Rand des Ruins gebracht und nicht selten landeten sie im Gefängnis. Das gilt bis heute. Der Anklagegrund ist immer der Paragraph 130, Volksverhetzung, StGB. Volksverhetzung ist strafbar. Es ist schon erstaunlich, daß dieser Paragraph bei der antivölkischen BRD-Regierung immer noch gilt.

Was heißt denn eigentlich Volksverhetzung und wo und von wem click here findet sie statt? Volksverhetzung (VV) ist in jedem Fall eine das Volk herabsetzende Äußerung. Es ist, deutlicher gesagt, eine Verunglimpfung des Volkes, es ist auch eine Aufforderung zu Gewalttätigkeit. Diese richtet sich oft gegen die Ordnungshüter des Volkes, gegen die Polizei. Es ist selbstverständlich, daß diese Volksverhetzung strafbar ist.

Damit kommen wir zu der Frage:

Wo tritt Volksverhetzung auf und von wem ist sie zu verantworten? Zunächst schon bei denen, die das Demonstrationsrecht zu Gewalttätigkeiten gegen Andersdenkende mißbrauchen. Sie veranstalten eine sogenannte Gegendemonstration. Diese ist nach dem Grundgesetz überhaupt nicht möglich, da sie nur einen Sinn hat: Die andere Meinung zu unterdrücken, bzw. am besten zu verbieten.

Im ersten Absatz des Paragraphen 130 wird gekennzeichnet, worin Volksverhetzung besteht:

Wer aufstachelt zu Haß und zu Gewaltanwendung, zur Beschimpfung, zu böswilligem Verächtlichmachen, Verleumden des Volkes – so erwarten wir – macht sich strafbar.

Schließlich kann es sich ja nur um das deutsche Volk handeln, in einem Strafgesetzbuch für die Bundesrepublik Deutschland. Wir können ja keine Gesetze erlassen für Nigerianer oder Chinesen, sondern eben für das deutsche Volk.

Wir müssen also folgern, das deutsche Volk darf nicht angegriffen, beleidigt und zu Gewalttätigkeiten aufgestachelt werden. Doch im Text steht nicht das Volk, sondern „Teile der Bevölkerung“ dürfen nicht beleidigt etc. werden. Nun könnte der gutwillige Deutsche ja denken, ach so, damit meinen sie Gruppen wie Pegida oder auch eine Partei wie die AFD, oder einfach Die Rechten. Wieso dürfen die dann tagtäglich in allen Medien verleumdet werden? Es wird sogar ganz offiziell zum Kampf gegen Rechts aufgerufen, den zu unterstützen ein Drittel der beim Kirchentag in Bremen vor einigen Jahren gesammelten Spenden eingesetzt werden sollten. Das war besonders makaber, stand doch der Kirchentag unter dem Motto der Nächstenliebe.

Aber VV drückt sich schon in dem verächtlich machenden Ausdruck „Populismus“ aus. Wer dem Denken und Wünschen des Volkes als Politiker zu entsprechen sucht, gilt heute bei den Herrschenden als gefährlicher Volksverhetzer. Tut dies eine Partei, dann wird sie bekämpft und als verfassungsfeindlich mit Verbotsverfahren bedroht. Wird eine solche Partei – wie in Sachsen-Anhalt bei der Landtagswahl 2016 – zweitgrößte Partei im Lande, dann heißt das nichts anderes, als Millionen Bürger sind der gleichen Meinung wie diese angeblich volksverhetzende Partei. Mit denen, so meinen die „Demokraten“ der anderen Parteien, kann man sich nicht an einen Tisch setzen, denn diese Partei strebt nach Alleinherrschaft, ist also demokratiefeindlich. Und jene selber?

Damit wird der Begriff Volksverhetzung auf den Kopf gestellt. Wir dachten doch bisher immer, daß in einer Demokratie die Stimme des Volkes entscheidend mit einbezogen wird, im Gegensatz zu einer Diktatur, sei es nun eine Einmann- oder Parteienherrschaft oder auch eine für alle verbindliche Weltanschauung. Letzteres verlangen z.B. die Marxisten und die Globalisierer.

Wer steht denn nun nicht auf dem Boden des Grundgesetzes und des Völkerrechtes? Die Wortverdrehung ist so offensichtlich, daß das nicht lange gutgehen kann.

Volksverhetzer sind die Regierungsparteien, aber nicht die „Populären“; die stehen für und zum Volk.

Dies ist nur ein Beispiel für die völlige Verdrehung der Begriffe. Wir werden erinnert an den alten chinesischen Weisen Konfutse, der auf die Frage des Fürsten, wie ein Staat am besten regiert wird und worauf es dabei ankomme, die Antwort gab: „Es kommt darauf an, daß die Worte mit dem, was gemeint ist, übereinstimmen.“

Hierhin gehört auch die „Anregung“ des Bundesamtes für Staatsschutz.

Der letzte Vorstoß des BJM Heiko Maas in Zusammenarbeit mit Annette Kahane und dem ehemaligen Geschäftsführer des Zentralrates der Juden, Stephan Cramer, jetzt Generalstaatsanwalt von Thüringen, zur Kontrolle des Internet läßt uns nicht viel Zeit. Der Bundestag hat das neue Gesetz bereits mit großer Mehrheit verabschiedet. Der Bundesrat soll folgen. Mit gekonnter Rabulistik läßt sich dann jede Kritik als Volksverhetzung abwürgen und zur Straftat erklären.

Zweiundsiebzig Jahre nach Kriegsende haben wir also folgende Situation: Auf der einen Seite einen Grundgesetzartikel mit freier Meinung, Forschung und Presse, eine Zensur findet nicht statt. Doch auf der anderen Seite haben wir eine Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die all diese Freiheiten wieder einkassiert. Sie tut dieses auf „Anregung des Bundesamtes für Staatsschutz“. Das Mittel, um dieser Anregung folgen zu können, ist der Paragraph 130 Volksverhetzung. Dieser ist das umstrittenste Gesetz, was wir im Strafgesetzbuch finden. Es bedurfte neun Jahre bis sich die Befürworter dieses Gesetzes gegen die Widerstände nicht nur von angesehenen Juristen, sondern auch von einer größeren Anzahl von Abgeordneten durchsetzen konnten. Nach neun Jahren erlahmte der Widerstand und am 01. Dezember 1994 trat der Paragraph 130 Strafgesetzbuch in Kraft. Damit sind nicht nur die in Artikel 5 GG niedergelegten Freiheitsrechte aufgehoben, damit ist zugleich die Demokratie abgeschafft worden und hat sich unter der Hand in eine Parteiendiktatur verwandelt.

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