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Deutschlands dümmster Plakatdieb von rechten Aktivisten vorläufig festgenommen

Gäbe es einen Wettbewerb für Deutschlands dümmsten Wahlplakate-Dieb, dieser junge Mann hätte gute Chancen auf Platz 1. Was sich bereits am Montagmittag (27. Mai 2019) im Dortmunder Stadtteil Dorstfeld ereignete, ist eine kleine Geschichte für sich. Eine Bahnfahrerin, Mitglied der Partei DIE RECHTE, wurde in der U44 gegen 15.00 Uhr darauf aufmerksam, wie ein junger Mann – der einen Antifa-Button an der Jacke trug – mit einem umgeknickten Plakat von DIE RECHTE Richtung Dorstfeld fuhr und sich während der Fahrt auffällig nach weiteren Wahlplakaten, die noch am Wegesrand hingen, umsah. Zufälligerweise führte er neben einem Rucksack, an dem Kabelbinder befestigt waren, auch gleich eine Teleskopverlängerung mit – ein beliebtes Werkzeug, um Plakate abzureißen. Von einer solchen Dreistigkeit überrascht, wollte sich ein weiterer Vertreter von DIE RECHTE ein Bild machen und den mutmaßlichen Plakatdieb mit dem Verdacht konfrontieren. Von diesem angesprochen, zeigte sich der Plakatabreißer zunächst überrascht: Die Plakate seien doch Volksverhetzung, er hätte in seiner Heimatstadt (wo auch immer die ist) dafür gesorgt, dass kein einziges Plakat vom dritten Weg mehr hinge und überhaupt, es seien doch nur Plakate. Währenddessen wurde bereits die Polizei gerufen und dem übermotivierten Plakatdieb mitgeteilt, dass er bis zu deren eintreffen warten solle. Plötzlich änderte sich seine Stimmung, er wirkte nervös und pöbelte, ihm könne eh nicht nachgewiesen werden, wo er das Plakat entwendet hätte. Blöd nur, dass ein Diebstahl offenkundig immernoch im Gange ist, ganz unabhängig von der Frage, wo die Sachbeschädigung stattgefunden hat. Während der junge Mann, sein Alter stellte sich später als 16 heraus, zunächst ruhig verweilte, rannte er plötzlich in Richtung der unmittelbar an die Bahnstation Wittener Straße angrenzenden Frerichwiese – noch ehe die beiden überraschten Aktivisten von DIE RECHTE nachsetzen konnten, war glücklicherweise ein weiterer Aktivist erschienen und hielt den Ausreißer fest. Ihm wurde mitgeteilt, dass er nach dem Jedermannfestnahmerecht von § 127 StPO jetzt festgenommen sei und sich ruhig verhalten sollte. Doch der Kandidat dachte garnicht daran, versuchte sich loszureißen und äußerte immer wieder, so etwas dürfe nur die Polizei und außerdem dürfe so etwas bei volksverhetzenden Wahlplakaten erst recht nicht sein. Im weiteren Verlauf seiner Widerstandshandlungen fand er sich dann letztendlich auf dem Boden der Wiese wieder, auf die er – wohlgemerkt doch recht behutsam, irgendwie schienen alle Beteiligten Mitleid mit ihm zu haben – gesetzt wurde. Während seitens der DIE RECHTE – Vertreter noch einmal die Polizei kontaktiert wurde, die Entsendung des Streifenwagens doch bitte etwas zu beschleunigen, schließlich sei der Täter mittlerweile überwältigt worden und es sei für alle Beteiligten keine besonders angenehme Situation, tat sich erst einmal für 20 Minuten nichts. Vielleicht hätte per Notruf ein Naziüberfall gemeldet werden sollen, dann wären die Wagen wahrscheinlich in Minutenschnelle vor Ort gewesen. Irgendwann wurde dann ein Hundertschaftsbulli angehalten, der zufällig die Wittener Straße passierte, die Beamten nahmen sich der Sache an, stellten den Plakatdieb zur Rede und ein weiteres Festhalten war dementsprechend nicht mehr notwendig. Doch wer dachte, das Spektakel wäre damit beendet gewesen, irrt sich: Jetzt legte der Kinder-Antifaschist erst richtig los.

„So etwas darf man doch nicht einfach hängen“, empörte er sich in Richtung der anwesenden Polizeibeamten und beschwerte sich, dass er nur wegen eines Wahlplakates festgehalten worden wäre, offenbar in der Erwartung, einen Sturm der Entrüstung zu erhalten. Erstaunlicherweise verhielt sich aber sowohl die Besatzung des Hundertschaftsbullis, als auch die des später (nach über 30 Minuten!) eintreffenden Streifenwagens, der ursprünglich für den Einsatz vorgesehen war, sehr korrekt: Dem Tatverdächtigen wurde mitgeteilt, dass der Verdacht von Straftaten gegen ihn im Raum steht und überdies, dass es in Deutschland zulässig ist, Tatverdächtige bei ihrer Flucht bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Der junge Mann konnte das immernoch nicht verstehen und beklagte lauthals, doch nur „weggegangen“ zu sein. Unabhängig davon, dass er gelaufen und nicht gegangen ist, hat ein Tatverdächtiger am Tatort zu bleiben, wenn er zur Rede gestellt wird – ansonsten muss er eben damit rechnen, mit unmittelbarem Zwang und einfacher, körperlicher Gewalt, festgehalten zu werden. Nichts anderes sieht § 127 StPO vor. Und wer sich dann noch körperlich wehrt, nunja, der darf sich erst recht nicht beschweren, festgehalten zu werden. Und während sich der junge Antifaschist weiter beschwert, bringt die Durchsuchung seiner Person und seines Rucksackes interessante Dinge zu Tage: Einen geklauten Mercedesstern (den hätte er geschenkt bekommen), Aufkleber der „Antifaschistischen Aktion“, die erwähnte Teleskopstange und auch ein Messer. Letzteres ist besonders interessant, da so aus einem einfachen Diebstahl ein besonders schwerer Fall des Diebstahls wurde, immerhin verwendete der Täter ein Messer zur Tatbegehung. Was er überhaupt in Dortmund mache, fragte ein Polizist. „Ich wollte hier Plakate der Rechten suchen“, so die entweder dumm oder rotzfreche Antwort des Plakatdiebes. Offenbar war er aus einer fremden Stadt angereist, um in Dortmund Plakate der Partei DIE RECHTE zu entwenden – glücklicherweise konnte er der Polizei übergeben werden, ehe er weiteren Schaden anrichten konnte.

Doch, die Geschichte ist noch nicht ganz am Ende. Zunächst wollten die Polizisten abklären, ob der junge Mann als Minderjähriger in Gewahrsam komme oder seinen Weg normal fortsetzen könne. Auf die Nachfrage an ihn, ob seine Eltern wissen, was er in Dortmund mache, antwortete er – ebenfalls wieder dumm oder dreist, vielleicht auch beides – „Dass ich in Dortmund bin, wissen die, dass ich Plakate abreiße nicht“. Nun, zumindest ehrlich. Und bevor er so seines Weges gehen konnte, vor Ort Strafantrag durch DIE RECHTE gegen ihn gestellt wurde, klagte er noch sein Leid: Er wolle zwei Personen, die auf ihm gesessen hätten, wegen Körperverletzung anzeigen, durch das lange liegen habe er Schmerzen im Bein und auch sein Kopf täte weh, weil der auf die Wiese gedrückt worden wäre. Die Polizisten fragten, ob er denn geschlagen oder getreten worden seie, wenn er eine Körperverletzung anzeigen wolle. „Nein, nein, aber die dürfen mich ja nicht einfach so fixieren“. Das war offenbar selbst der einsatzleitenden Polizisten zu blöd, die ihn mehrmals darauf hinwies, die Wahrheit sagen zu müssen, wenn er Strafanzeige stellen wolle, nochmal erklärte, dass er Tatverdächtiger ist und lediglich festgehalten wurde, aber ihm irgendwann dann doch einen Strafantrag aushändigte. So stellte er, der flüchtige Straftäter, dann Anzeige, weil er nach zwei Fluchtversuchen auf einer Wiese liegen musste. Er lag dort im Übrigen einerseits, weil er nicht im Stehen und ohne jeden Körperkontakt auf dem Bahnsteig warten wollte, sondern es vorzog, wegzulaufen. Er lag dort aber auch durchaus lange (was sicherlich nicht bequem ist), weil die Polizei ihre Prioritäten zu diesem Zeitpunkt anders gesetzt hatte. Es ist dennoch eine Frechheit, mit welchen Dingen sich Nationalisten herumschlagen müssen, die nichts anderes gemacht haben, als elementare Rechtsgüter anzuwenden, die das Strafgesetzubuch und die Strafprozessordnung vorsehen. Aber das wird dem jungen Mann ja vielleicht noch erklärt. Erfreulicherweise gibt es umfangreiches Bildmaterial der Situation, das der Polizei bereits ausgedruckt und digital vorliegt, Gerüchten zufolge soll aus der begleitenden Menschentraube, die sich im Laufe der Wartezeit eingefunden hatte, auch ein längeres Handyvideo der Situation existieren. So stellt sich dann die Frage, ob der junge Mann über den Plakatdiebstahl und mutmaßlichen Abriss auch noch wegen falscher Verdächtigung und anderen Dingen zu belangen sein wird. Aber das wird sich zeigen.

Und, zu guter Letzt zum Ende der Geschichte, noch ein kleiner Lacher: Nach Beendigung des Einsatzes trat eine Polizisten auf die anwesenden Rechten zu und teilte mit, dass der junge Mann jetzt nach Hause fahren wolle und dass er die Sorge habe, er könnte jetzt belästigt werden. Nachdem der Polizistin versichert wurde, dass niemand Interesse an diesem Antifa-Kind habe, das vielleicht in Zukunft etwas mehr nachdenken solle, ehe er irgendwelche Straftaten zum Nachteil der nationalen Oppositionspartei DIE RECHTE begeht, lief der Junge zielstrebig zur Bahnstation, merkte aber wohl nicht, dass er auf dem falschen Bahnsteig stand. Beim Zuruf „Hey, in Marten hängen auch noch Plakate“ konnten sich selbst die Polizisten ein Lachen nicht verkneifen, ehe sie ihn auf seinen Irrtum hinwiesen und er wieder Richtung Innenstadt abfuhr, um den Weg in seine – nach wie vor unbekannte – Heimat anzutreten. Er wird aus Dortmund hoffentlich die Erfahrung mitnehmen, dass es dumm ist, Straftaten zu begehen. Dümmer ist es, diese am hellichten Tag zu begehen. Und an Dummheit kaum zu überbieten, ist es, mit geklauten Plakaten von DIE RECHTE mit der Straßenbahn nach Dorstfeld zu fahren, um dort mit Teleskopstange und Messer mittags am Wilhelmplatz weitere Plakate abhängen zu wollen. Deutschlands dümmster Plakatdieb, er ist definitiv Kandidat Nummer 1!

Übrigens, ein kleiner, aber durchaus interessanter Exkurs ins Jedermannfestnahmerecht ist hier zu finden und sollte zum Wissensgrundschatz gehören!

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