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Haftstrafe für Siegfried Borchardt wegen Beleidigung eines Polizisten

Im Juli 2017 schikanierten Polizisten Anwohner der Emscher- und Thusneldastraße im Stadtteil Dorstfeld. Dieser Einsatz stieß auf verbalen Widerspruch, wobei sie z.T. nicht mit der gebotenen Höflichkeit angesprochen wurden, sondern auch mit beleidigenden Äußerungen. Das ist zweifelsfrei nicht schön und juristisch zu ahnden, es ist aber auch kein Weltuntergangsszenario oder eine Straftat, die sich in irgendeiner Form – auch nicht mit der Sanktionsandrohung – von Delikten wie „Schwarzfahren“ abhebt. Nur, ja nur mit dem Unterschied, dass bei Nationalisten die Waage der Justiz durchaus ins Wanken gerät. Im Januar 2018 wurde der bekannte Aktivist Siegfried Borchardt vom Amtsgericht Dortmund wegen zweier Beleidigungen zu einer Geldstrafe verurteilt. Eigentlich hätte das Verfahren damit beendet sein können und die Akten würden geschlossen.

Doch vom Verfolgungsdruck getrieben, legte die Staatsanwaltschaft Berufung gegen die Entscheidung ein und forderte eine viermonatige Haftstrafe ohne Bewährung für Borchardt, da dieser mehrere Dutzend Vorstrafen habe, die bis in die 70er-Jahre zurückreichen. In der vergangenen Woche fand schließlich die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht statt und die Staatsanwaltschaft hatte ihren zweifelhaften Erfolg, der Richter folgte der Argumentation und verurteilte Siegfried Borchardt zu den „gewünschten“ vier Monaten. Selbstverständlich wird gegen diese Entscheidung Revision eingelegt und das letzte Wort bleibt somit dem Oberlandesgericht Hamm vorbehalten.

Verfahrenseinstellung bei Beleidigung durch Linksextremisten

Schon jetzt zeigt sich aber einmal mehr, dass bei Beleidigungen mit zweierlei Maß gemessen wird. Erst vor wenigen Tagen terminierte das Amtsgericht Dortmund beispielsweise einen Prozess gegen den langjährigen Anmelder von Anmelder linksextremer Demonstrationen, u.a. der „S4/S5“-Bündnisse gegen den damaligen nationalen Antikriegstag, Thomas Nückel, für Mitte Mai 2018. Ihm wurde vorgeworfen, den DIE RECHTE – Stadtrat Michael Brück im Internet als „Nazi-Dummkopf“ beleidigt zu haben. Wenige Tage nach der Terminierung, erfolgte die Aufhebung des Termines: Das Gericht beabsichtigt, das Verfahren einzustellen. Wenn Beleidigung „von rechts“ geschehen, drohen sogar Haftstrafen, Beleidigungen „von links“ stoßen dagegen auf Nachsicht der Justiz. Aber vor dem Gesetz, so heißt es immerfort, sind bekanntlich alle Menschen gleich …

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