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Der Verfassungsschutz baut mehr und mehr auf “virtuelle Agenten”

Jeder von uns hat es schon einmal etwas vom sogenannten “V-Mann” oder auch “Verbindungsmann” gehört. So werden diese zumeist vom Verfassungsschutz oder der politischen Polizei bezahlten Lumpen genannt, welche Informationen mit den Diensten teilen oder als sogenannter “Agent Provokateur” eingesetzt werden. Seit jeher suchen die selbsternannten Verfassungsschützer regelmäßig nach neuen Zuträgern. Dies erkennt man an der unvollständigen Liste der gemeldeten Anwerbeversuche. Nur die Charakterschwachen oder erpressbaren Typen werden sich solch einem Anwerbeversuch beugen, leider hat man es aber schon zu oft gesehen und gehört das diese Versuche von Erfolg gekrönt werden.

In den letzten Jahren hat sich die Arbeit der “V-Männer” grundlegend geändert. Es werden weiterhin Parteien, Organisationen und Vereine durch sie ausspioniert oder sie stiften normale, aber bedauerlicherweise unbedachte Aktivisten zu Straftaten an. Die Arbeit dieser Leute verlagert sich jedoch mehr und mehr in das Weltnetz. Seit dem Aufkommen des sogenannten “Internet 2.0.” also den vielen sozialen Netzwerken und Chatplattformen setzen die Behörden auf das Konzept “Operative Nutzung des Internets” (ONI). Seitdem treiben sich Verfassungsschützer im digitalen Raum herum. Sie sind als “virtuelle Agenten” in Foren, in sozialen Netzwerken und auch in konspirativen Chatgruppen unterwegs.

“Wir müssen noch stärker über den virtuellen Agenten nachdenken, der mitbekommt, wenn Aktionen geplant werden”, sagt Bernhard Witthaut, Präsident des niedersächsischen Verfassungsschutzes. Und auch der Berliner Verfassungsschutzleiter Michael Fischer fordert einen intensiveren Blick auf die virtuellen Aktionsräume. “Rechtsextremisten nutzen die Kommunikationsmittel, die das Internet schon länger zur Verfügung stellt, intensiver als früher, um ihre Agitation und Propaganda abzusondern”, so Fischer. “Da müssen wir sehen, wie wir da besser rankommen.”

Der Verfassungsschutz will künftig nicht nur die großen, weitestgehend offenen Plattformen der Szene beobachten, sondern verstärkt auch die kleineren, abgeschotteten Chatgruppen infiltrieren und ein “Zielpersonen-Monitoring” betreiben. Dabei sollen systematisch Hinweise für eine Radikalisierung von Einzelpersonen zusammengetragen werden. Zudem soll die “operative Internetbeschaffung” ausgebaut werden – vor allem durch den Einsatz von “virtuellen Agenten” mit dem Konzept ONI.

Um sich das Vertrauen von solchen potenziellen Attentäter zu erschleichen, sei es notwendig, dass die “virtuellen Agenten” auch selbst Hass und Hetze verbreiten, heißt es in Sicherheitskreisen – also sogenannte “szenetypische Straftaten” begehen. Verfassungsschützern ist dies erlaubt, sie agieren nach dem Opportunitätsprinzip. Im Gegensatz zu Polizisten müssen sie die Hasskriminalität auch nicht anzeigen – sie dürfen sogar mitmachen, wenn es der Aufklärung dient.

Wir können euch nur immer wieder warnen. Das Weltnetz ist kein rechtsfreier Raum und auch wenn dein Telefon oder der Computer verschlüsselt sind und du dich über einen VPN oder das Tor Netzwerk verbindest, bleibt immer ein Restrisiko. Gerade in den Messengern, dabei ist es komplett egal welchen ihr benutzt ist das Risiko hoch “offener” zu Reden als man es auf der Straße tun würde. Ist der Satz abgeschickt, kann er potenziell auch schon von Agenten und anderen problematischen Typen “gesichert” worden sein. Überlegt euch also jedes Wort, welches ihr im Netz von euch gebt und verlasst euch nicht auf vermeintliche “Verschlüsselungen” oder “Sicherheitsvorkehrungen”.

2 Kommentare

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  • Es sollte jedermann klar sein, dass diese “virtuellen Agenten” auch Vorgesetzte haben! Diese Vorgesetzten sind in der BRD zu fast 100% politische Beamte, die nur durch ihre Parteizugehörigkeit zu ihrem Amt gekommen sind. Und diese Vorgesetzten wollen von den ihnen untergeordneten “virtuellen Agenten” am Monatsende natürlich Ergebnisse sehen, am liebsten Ergebnisse im Sinne der Partei der sie selbst angehören!
    Folglich werden die “virtuellen Agenten” versuchen die Gesprächsthemen auf in der BRD illegale Inhalte zu leiten (§130). Wie schon im Artikel erwähnt, werden die “Agenten” selbst für Straftaten im Sinne §130 nicht bestraft, aber deren Gesprächspartner!
    Diskussionen z.B. über ein bestimmtes Volk oder Vorgänge von vor 70 Jahren gehören deshalb nicht ins Internet! Bei anonymen Gesprächspartnern, welche plakativ Symbole oder Photos aus dieser Zeit verwenden, liegt es deshalb nahe das es sich entweder um dumme, sorglose Menschen handelt, oder aber um Agenten des Systems! Nicht vergessen: Selbst wenn der Täter nicht ermittelt werden kann, dann erscheint die Gesinnungsstraftat in den Statistiken des Systems und zwar mit allen negativen Folgen (mehr Geld für die Antifa usw.).

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  • Da ein Teil der Systemmedien heute “aus aktuellem Anlass” schon wieder die phantomisierte Reichsbürger-Coronaleugner-alles-Nazis-Keule schwingt, bitte ich hiermit zum Stichwort

    Provokateuragent alias
    Agents Provocateurs (in Polizeikreisen auch „Zylinderkräfte” genannt), auch unbedingt mit dem folgenden Hyperlink zum noch nicht beendeten C-Thema zu verweisen:

    https://www.s-f-n.org/blogs/hinweise/agent-provokateur-einsatz-der-polizei-auf-berliner-anti-corona-demo/

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