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Nutzt kein Tutanota

Wir haben vor zwei Monaten einen Gastbeitrag veröffentlicht den wir heute schon widerrufen müssen. Schon zum Zeitpunkt der Veröffentlichung haben wir dem Artikel einen Zusatz verpasst aber heute muss man einfach abraten den eBrief-Dienst Tutanota zu verwenden.

Jetzt gibt es ein Urteil des Amtsgerichts Itzehoe. Dieses besagt, dass der eBrief-Anbieter Tutanota Ermittlern künftig die Möglichkeit einräumen muss, nach Eingang der Gerichtsanordnung unverschlüsselt auf die eBriefe von Verdächtigen zuzugreifen. Anders als Posteo war das Hannover Unternehmen der erstmaligen Aufforderung im Oktober 2018 nicht nachgekommen.

Die Geschäftsführung des eBrief-Providers aus Hannover gab bekannt, man werde sich gegen diese Anordnung nicht weiter juristisch zur Wehr setzen.

Tutanota muss jetzt um weitere Bußgelder zu vermeiden, eine Art behördliche Backdoor einrichten, damit nach Eingang des gerichtlichen Schreibens die Polizei sofort Zugriff auf die eBriefe der Verdächtigen erhalten kann.

Damit können wir nur raten diesen eBrief-Provider zu meiden und sich einen neuen zu suchen. Wir raten die eBrief-Dienste von Offshore-Firmen oder russische eBrief-Provider zu nutzen. Wo keine EU-Gesetzgebung greift, kann man auch keinen Betreiber gerichtlich zur Preisgabe von Kunden-Daten zwingen.

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