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Aktuelle Entscheidung des OGH bezüglich §3g Verbotsgesetz

Aktuelle Entscheidung des österreichischen Obersten Gerichtshofs.
Ein Verstoß gegen § 3g Verbotsgesetz bedarf keiner Publizitätswirkung. Jede private Nachricht bzw. auch alles im Vier-Augen-Gespräch gesagte kann verfolgt werden.

Die PDF zum Herunterladen:

OGH-Österreich

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