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Juristischer Erfolg gegen versuchte Meinungszensur

Der Vorsitzende des örtlichen NPD-Bezirksverbandes, Matthias Polt, konnte zusammen mit dem überregional bekannten Rechtsanwalt Peter Richter erneut einen Sieg für die Meinungsfreiheit in Oberbayern erringen.

Nachdem das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen im August 2019 festgestellt hatte, dass der NPD-Slogan „Migration tötet!“ selbstverständlich keinen Straftatbestand erfüllt und unter die Meinungsfreiheit fällt, legte die übereifrige Staatsanwaltschaft München II Beschwerde gegen das Urteil beim Landgericht München ein und versuchte sich einmal mehr als Zensurbehörde.

Mit Beschluss vom 19.09.2019 (1 Qs 23/19) schoben die Richter in der Landeshauptstadt diesen Bemühungen nun einen Riegel vor, verwarfen die Beschwerde der Staatsanwalt und folgten dem Urteil des Amtsgerichtes vollumfänglich.

Nach Beschlussverkündung äußerte Matthias Polt: „Ich bin froh, dass das Landgericht unserer und der Argumentation des Amtsgerichtes gefolgt ist. Durch die Staatsanwaltschaft wurde einmal mehr versucht, eine missliebige Meinung zu kriminalisieren und nationale Politiker mundtot zu machen. Dieser Versuch ist gründlich gescheitert. Bedenklich ist, dass die Münchener Zensurbehörde auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in gleicher Angelegenheit ignorierte und scheinbar ihr eigenes Recht sprechen wollte. Diese Selbstherrlichkeit darf nun der Steuerzahler bezahlen. Wir werden als nationale Opposition jedenfalls auch weiterhin klare Kante zeigen und den Finger in die Wunden legen, die das System am meisten schmerzen.“

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