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Pläne zur maximalen EU-weiten Massenüberwachung

Die Massenüberwachung mithilfe der EU-weiten Vorratsdatenspeicherung geht in eine neue Runde. Europol hat dem Ministerrat einen 487 Datenkategorien umfassenden Entwurf vorgelegt. Von WhatsApp über Klingeltöne, alles soll in die neue EU-weite Vorratsdatenspeicherung einbezogen werden.

Schon seit einiger Zeit basteln die Experten verschiedener EU Staaten an neuen Möglichkeiten der Massenüberwachung. Europol hat nun in Zusammenarbeit mit Spezialermittlern und Forensik-Experten einen Entwurf vorgelegt, der ganze 487 Kategorien umfasst.

Klingeltöne als Morsezeichen

Das die Telekommunikation allgemein, aber eben auch viele Messenger, ganz oben auf der Liste von Europol und co. stehen, war ja eigentlich zu erwarten. Ob WhatsApp, Facebook Messenger, Signal, Skype oder Telegram, alle sollen in die Vorratsdatenspeicherung einbezogen werden. So kann man es auch in den von Digitalcourage zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumenten nachlesen.
Eine neue Überlegung ist jetzt, dass auch Daten zu Klingeltönen gespeichert werden sollen. Die Forensiker die an dieser „Matrix“ mitgearbeitet haben, weisen darauf hin, dass Klingeltöne von kriminellen Banden auch als Morsezeichen genutzt werden und demnach in die Vorratsdatenspeicherung unbedingt mit aufgenommen werden müssen.
Aber auch detaillierte Standort- und Verbindungsdaten inklusive IP-Adressen wurden in die Matrix mit aufgenommen.

Die Vorratsdatenspeicherung und das Verhältnismäßigkeitsprinzip

Natürlich besteht Europol auch diesmal wieder darauf, dass so wenig wie möglich aus dem Vorschlag zur EU-weiten Massenüberwachung gestrichen wird. Europol weist diesmal sogar ausdrücklich darauf hin, das auch kleinste Eingriffe in das nun vorliegende Konzept der Vorratsdatenspeicherung, eine „abträgliche Auswirkung“ auf künftige Ermittlungen haben könnte.

Elektronische Nutzerspuren möchte Europol, am liebsten komplett und ansatzlos speichern. Je mehr Daten aufgezeichnet werden können, um so besser, denn für die ermittelnden Behörden würden künftige Ermittlungen dadurch enorm vereinfacht. Dem „Verhältnismäßigkeitsprinzip“ bzw. den Schutz der Privatsphäre könne man laut Meinung der Polizeibehörde am besten gerecht werden, in dem man nach der ansatzlosen Vorratsdatenspeicherung einfach den Zugang auf diese gesammelten Daten beschränkt.

Auch in dieser neu überarbeiteten und EU-weit geplanten Vorratsdatenspeicherung und der damit zwangsläufig verbundenen Massenüberwachung, werden also wieder einmal Grenzen überschritten. Denn die ansatzlose Vorratsdatenspeicherung bzw. Überwachung eines jeden einzelnen Bürgers kratzt dann doch sehr stark an den Fundamenten der Demokratie.
Dann könnte man also wirklich bald sagen, „wir wissen was du letzten Sommer getan hast“. Unsere Politiker in Deutschland aber dürften sich die Hände reiben, denn immerhin gehen z.b. Seehofers Pläne auch in genau diese Richtung.

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