SfN
blank

Meldepflicht – die neueste Masche gegen Dissidenten?

Wenn es um die Schikanierung nationaler Dissidenten geht, dann kennt die Phantasie des Regimes keine Grenzen. Mit einer ganz besonders „pfiffigen“ Idee sorgten die Repressionsorgane Ende Februar dafür, dass der geplante Auftritt der 89-jährigen, weltweit bekannten Bürgerrechtlerin Ursula Haverbeck im niedersächsischen Meppen ausfallen musste – doch die Veranstalter fanden Mittel und Wege, damit die Regimekritikerin doch noch zu den Gästen sprechen konnte.

Am 24. Februar 2018 lud die nationale Gesinnungsgemeinschaft der Amsivaren zu einer privaten Geburtstagsfeier ins Emsland ein. Neben einigen Balladenspielern sollte dort auch die Dissidentin Ursula Haverbeck aus Vlotho / Ostwestfalen einen Redeauftritt haben. In ihrem Vortrag wollte sie den überwiegend jungen Gästen etwas zum ersten (1618-48) und zum zweiten (1914-45) 30-jährigen Krieg erzählen. Die Polizei hatte bereits im Vorfeld angekündigt, den Auftritt Haverbecks auf dieser privaten Veranstaltung um jeden Preis verhindern zu wollen. Dies wurde schlussendlich zwar erreicht, aber nur um den Preis der bewussten Lüge und einer Maßnahme, die man sonst nur aus dem Bereich der Fußball-Hooligans kennt.

von Sascha Krolzig

Am 20. Februar, also vier Tage vor dem geplanten Redeauftritt, wurde Haverbeck an ihrem Wohnort von einem Polizisten aufgesucht, der den genauen Veranstaltungsort in Erfahrung bringen wollte, doch den die Bürgerrechtlerin zu diesem Zeitpunkt selbst nicht kannte. Dieser „Informationsbesuch“ des Polizisten diente offensichtlich dazu, ein Aufenthaltsverbot gem. § 17 Abs. 4 des Niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (Nds. SOG) vorzubereiten. Nach dieser Regelung kann einer Person für eine bestimmte Zeit verboten werden, einen bestimmten örtlichen Bereich zu betreten oder sich dort aufzuhalten, sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, die Person werde dort Straftaten begehen. Allerdings kann dieses Aufenthalts- und Betretungsverbot immer nur für einen räumlich bestimmbaren Kommunalbereich ausgesprochen werden – was den Repressionsorganen im konkreten Fall wenig nützte, da sie schließlich noch gar nicht wussten, in welcher Gemeinde die Veranstaltung stattfinden wird.

Meldepflicht – Mittel gegen Fußball-Hooligans und betagte Rentnerinnen?

An dieser Stelle wird wohl ein findiger Polizist auf die Idee gekommen sein, dass es ja noch ein anderes tolles Instrument gibt, um unliebsame Personen daran zu hindern, eine bestimmte Veranstaltung zu besuchen: die Meldepflicht. Wer sich ein wenig mit der Fußball-Fanszene auskennt, wird davon bestimmt schonmal gehört haben. Im Vorfeld von Hochrisikospielen, insbesondere zur Welt- oder Europameisterschaft, bekommen manche Hooligans und andere registrierte „Gewalttäter Sport“ die Auflage, sich zu bestimmten Zeiten persönlich bei ihrer örtlichen Polizeiwache zu melden, damit die Sportsfreunde nicht zur gleichen Zeit im oder am Stadion Straftaten begehen können. Dass diese Meldepflicht nun allerdings gegen eine betagte Rentnerin verhängt wird, das ist wohl eine ganz neue Lesart dieser Maßnahme.

Am Morgen des Veranstaltungstages erhielt Haverbeck schließlich ein Schreiben der Kreispolizeibehörde Herford mit der Überschrift „Maßnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit einem Vortrags- und Balladenabend der rechtsextremistischen Szene im Bereich West-Niedersachsen am 24.02.2018“. In diesem Schreiben wurde ihr aufgegeben, sich am selben Tag um 18 Uhr und um 21 Uhr persönlich unter Vorlage ihres Personalausweises bei der Polizeiwache Herford zu melden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000 Euro angedroht.

Erneuter Rechtsmissbrauch zur Dissidentenverfolgung

Die Begründung für diese (zumindest bis jetzt noch) sehr ungewöhnliche Maßnahme im Rahmen der politischen Dissidentenverfolgung war nicht weniger als zehn Seiten lang und begann bereits mit einer faustdicken Lüge. Schließlich hatte die Polizei noch eine juristische Hürde zu nehmen, die sie denknotwendigerweise mit redlichen Mitteln gar nicht hätte überspringen können: Selbst wenn man unterstellt, Haverbeck hätte auf der Veranstaltung tatsächlich „volksverhetzende“ Aussagen tätigen wollen, so sind solche Äußerungen laut § 130 des Strafgesetzbuches (StGB) nur dann strafbar, wenn sie dazu geeignet sind, den „öffentlichen Frieden zu stören“ – was vor einem handverlesenen Kameradenkreis auf einer privaten Geburtstagsfeier logischerweise gar nicht möglich sein kann.

Was also tun, fragten sich wohl die staatlich bezahlten Gesinnungsschnüffler und Denunzianten – und ließen auch hier wieder ihrer Phantasie freien Lauf. Kurzerhand wurde behauptet, die Teilnahme an der privaten Geburtstagsfeier sei nicht eingeschränkt und könne damit vergleichbar mit einer „Facebook-Party“ als öffentlich angesehen werden; auch linke Zeitgenossen könnten Einlass zu der Veranstaltung begehren. Natürlich wird auch der Polizei bekannt gewesen sein, dass sie mit dieser „Begründung“ groben Unfug fabrizierte: In Wirklichkeit war eine vorherige Anmeldung über eine eigens dafür eingerichtete Email-Adresse nötig, die eingegangenen Anmeldungen wurden von den Veranstaltern überprüft und nach erfolgreicher Prüfung bekam jeder Gast eine persönliche, schriftliche Einladung. Für alle Fälle wurden zudem alle Gäste am Eingang einer „Gesichtskontrolle“ unterzogen. Nach Lage der Dinge war es also völlig unmöglich, dass unbeteiligte Personen oder gar Linksextremisten an der Feier hätten teilnehmen können. Doch was interessiert hier schon die Wahrheit, wenn es um „die Sache“ geht, nämlich den Auftritt einer bekannten Dissidentin zu unterbinden.

Man muss nur ein wenig zwischen den Zeilen lesen können, dann geht die eigentliche Zielrichtung zum Beispiel aus folgenden Formulierungen der polizeilichen Begründung hervor: „Laut Einschätzung des polizeilichen Staatsschutzes des Polizeipräsidiums Bielefeld und der Polizeidirektion Osnabrück ist mit einem starken Interesse der rechtsextremen Szene an der Veranstaltung mit überregionalem Zulauf zu rechnen. (…) Ihr Auftreten hat einen erheblichen Einfluss auf die Anziehungskraft der Veranstaltung hinsichtlich Teilnehmer des rechten und linken politischen Bereichs.“

Diese „erhebliche Anziehungskraft“, die die sympathische Dissidentin zweifellos auf sehr viele Landsleute ausübt, dürfte schließlich der ausschlaggebende Grund gewesen sein, den Redeauftritt wie angekündigt mit allen Mitteln verhindern zu wollen – auch wenn der Rechtsstaat dadurch (einmal mehr) auf der Strecke bleibt.

Haverbeck konnte trotzdem zu den Gästen sprechen

Trotz aller Repressionen, Schikanen und Verbote konnte die Polizei nicht verhindern, dass Ursula Haverbeck an diesem Tag dennoch zu den Veranstaltungsgästen sprach: Die geplante Rede wurde wenige Stunden vor Veranstaltungsbeginn auf Video aufgenommen und den Gästen am frühen Abend vorgespielt. Auch wenn Haverbeck an diesem Tag nicht persönlich zu den Anwesenden sprechen konnte, war es während des Video-Vortrages im Saal mucksmäuschenstill und alle hörten der unermüdlichen Kämpferin für Deutschlands Freiheit, die Vorbild für so viele junge und alte Landsleute ist, gespannt zu.

Wenige Tage später überreichten die Amsivaren Ursula Haverbeck, die aufgrund ihrer politischen Prozesse immense Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen hat, den kompletten Spendenerlös der Veranstaltung in Höhe von 1.600 Euro.

Die Haftadresse von Ursula Haverbeck ist zu finden unter: Artikel5.info

Kommentar hinzufügen

Inhalte melden

Beiträge, Kommentare und sonstige Veröffentlichungen in dem SfN Informationsblog werden vor dem Hintergrund der gültigen Gesetzgebung in der BRD überprüft. Sollte dennoch der Verdacht bestehen, dass ein Beitrag gegen Gesetze verstoßen könnte und / oder Beschwerden sonstiger Art vorliegen, wird gebeten, die Redaktion zu kontaktieren, um den bedenklichen Inhalt zu überprüfen bzw. entfernen.


blank

blank

Es liegt an dir selbst, was du für dich und deine Sicherheit übernimmst.