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Trotz Haft – Weitere Repressionen gegen Ralph Kästner

Bildquelle: artikel5.info
Es reicht diesem System nicht Ralph Kästner wegen Meinungsdelikten für 2 Jahre und 6 Monate in ein Gefängnis zu stecken. Selbst in der Haft spielen sie noch ihre widerlichen Spielchen mit dem politischen Aktivisten. Anfang Oktober bekam Ralph vom Generalbundesanwalt den Stellbefehl für die JVA Ulm übersandt. Er hatte ab diesem Zeitpunkt noch vier Wochen Zeit sein bisheriges Leben zu ordnen und ein paar Planungen für die Haftzeit zu tätigen.

Jede JVA ist anders und hat andere Regeln. Natürlich nutze Ralph die Zeit und informierte sich in der JVA Ulm welche Utensilien erlaubt wären und was er mit in die Strafhaft bringen sollte und dürfte. Am Donnerstag den 31.10.2019 war es dann soweit. Ralph wurde von seiner Frau und einer Hand voll treuester Kameraden zur JVA Ulm gebracht und verabschiedet. Heute wissen wir das nachdem Ralph hinter den Toren verschwunden war, dauerte es nur Minuten da fand sich Ralph in einem Gefangenentransport wieder. Nach einer Stunde Wartezeit ging die wilde fahrt auch schon los. Am Montag, also vier Tage später erreichte der Transport endlich das Ziel. Die JVA Freiburg.

Erst gestern konnte nach etlichen Telefonaten durch Ehefrau und Anwalt herausgefunden werden wo sich Ralph zur Zeit aufhält. Nachdem das herausgefunden war kam heute glücklicherweise auch schon der erste Brief von Ralph bei seiner Frau an.

Von Montag bis mindestens Mittwoch lebte Ralph komplett ohne seine Utensilien in einer sogenannten “Schubzelle” da angeblich keine Zelle frei war die er hätte beziehen können. Heute hat Ralph “seine” Einzelzelle, muss aber trotzdem auf sehr viele seiner Utensilien, die er in die JVA Ulm mitgebracht hat, verzichten weil diese in der JVA Freiburg verboten sind.

Verbreitet die neue Adresse und schreibt Ralph.
Unsere Solidarität ist stärker als ihre Ketten!

JVA Freiburg
Ralph Kästner
Hermann-Herder-Str. 8
79109 Freiburg

2 Kommentare

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  • Aus Erfahrung weiß ich, das man sich in einem offenen Vollzug zum Strafantritt stellt, dieser entscheidet dann die Tauglichkeit für den offenen Vollzug. Diese Entscheidung obliegt leider der jeweiligen Anstalt und ein Verbleib im offenen Vollzug kann nicht von einem Richter angewiesen werden. Somit ist dies leider die gängige Praxis. War bei mir in Berlin genau das selbe Spiel.

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    • Das mag sein. Die Regel ist aber das nach Haftantritt mindestens ein Betreuergespräch und in “schlimmeren” Fällen wie dem bösen Paragraf 129 ein Psychologengespräch mit dem Inhaftierten geführt wird.

      Ob eine Person für den Verbleib im offenen Vollzug geeignet ist, entscheitet sich in Wochen aber auf gar keinen Fall in Minuten wie bei Ralph.

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