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Verfahren gegen Ursula Haverbeck wegen § 130 Volkverhetzung

Fulminante Eröffnungsrede von Frau Haverbeck vor Gericht.

Sie fordert die Wiederherstellung der Rechtstaatlichkeit durch Abschaffung des § 130!

Sie fordert ebenso die Befreiung der Richterschaft vom Würgefgriff der BRD-Politik. Sie bedankt sich beim Richter für das Verlesen ihrer originalgetreuen Ausführungen zum Thema Auschwitz und des Themas Holocaust als Gegenstand der Anklage. (Diese Ausführungen hören sich alle Zuschauer an, ob pro oder contra.) Saal ist voll 70-80 Leute, diesmal ein großer Saal. Bei Frau Haverbecks Ankunft erheben sich alle von den Sitzen und klatschten frenetisch, dann 2 x bei ihren Ausführungen

Die Heldin ist auch angeklagt, weil sie Einlassungen und Schlußwort ihres letzten Prozesse verteilt hat, damit die Öffentlichkeit sie zur Kenntnis bekommt. Selbst den Gegenstand des Prozesses soll die Öffentlichkeit nicht mitbekommen, obwohl es ja ein öffentlicher Prozeß war.
Das Gericht stellte fest, es seien ca. 10 Exemplare gewesen. Frau Haverbeck unter schallendem Gelächter: “Leider hatte ich nicht mehr mit!” Gerne hätte mehr verteilt, damit “die Leute nicht dumm nach Hause fahren müssten”.

Weiter sagte sie: “Das deutsche Volk und die Welt haben ein Recht zu erfahren was wirklich geschehen ist!”

§ 130 und das schöne Wort der “Offenkundigkeit” reichen bei weitem nicht mehr aus.

Beweise müssten auf den Tisch!

Ihre Anwälte sagen sie verträten Frau Haverbecks Auffassungen nicht (sie müssen sich betont distanzieren, sonst sind sie selbst dran), aber sie fordern eine Auseinandersetzung mit Frau Haberbecks Argumenten, nur das habe sie gefordert, deshalb sei die Forderung nach Debatte auch keine Volksverhetzung und somit auch nicht geeignet den öffentlichen Frieden zu stören. (BRD-Frieden – Hinzufügung Heinrich Adam-Blatsch.

Die Verteidigung fordert deshalb Freispruch und die Aufhebung aller vorher ergangenen Urteile.

Abschluss Peter R. Fröhlich:
Gegen 19 Uhr wird das Verfahren vertagt, weil die Richter in das Vorgetragene in Ruhe überdenken und nicht heute gegen Mitternacht ein Urteil verkünden wollen. Die Urteilsverkündung findet dann wahrscheinlich am Mittwoch um 14 Uhr statt.

Ursula Haverbeck ist am 8. November 89 Jahre alt geworden – ist also im 90. Lebensjahr

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Prozessbericht von Gerlinde Liedl

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