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Sylvia Stolz wieder in Gesinnungshaft

In den Vormittagsstunden des 23. Mai 2019 wurde Frau Sylvia Stolz von den Helfern der BRD-Justiz an ihrem Wohnort festgenommen.

Aus dem „rechtskräftigen Urteil“ der BRD-Inquisitionsbehörde vom 15.02.2018, gegen welches Revision und Grundgesetzbeschwerde eingereicht wurden, ist eine Haftstrafe von 18 Monaten zu verbüßen.

18 Monate, für was? 

Aus der Revisionsbegründung vom 18.04.2018 geht eindeutig hervor, daß Sylvia Stolz kein Verbrechen angelastet werden konnte. Es geht, wie der folgende Auszug zeigt, nur um eine „Hexenverbrennung“.

Die Revisionsführerin Sylvia Stolz hielt am 24. November 2012 in Chur (Schweiz) im Rahmen der 8. Internationalen Konferenz der „Anti-Zensur-Koalition” (AZK) einen Vortrag mit dem Titel „Sprechverbot – Beweisverbot – Verteidigungsverbot, Die Wirklichkeit der Meinungsfreiheit”. Die Volljuristin unterzog in dem Vortrag die Strafverfahren wegen sog. „Holocaustleugnung” einer substantiierten rechtswissen-schaftlichen Kritik in Hinblick auf die Problematik der Strafrechtsbestimmtheit.

Am 25.2.2015 verhängte das LG München II in 1. Instanz dafür wegen „Holocaustleugnung” 1 Jahr und 6 Monate Gefängnis ohne Bewährung (Ersturteil) und legte im Urteil ausführlich großes Gewicht auf die Vorverurteilung wegen „Holocaustleugnung” im Jahr 2008.

[1. Revision:] Durch Beschluß vom 3.5.2016 (Eingang 17.9.2016) hob der BGH das Urteil in Bezug auf den Strafausspruch auf und verwies zu erneuter Strafzumessung zurück an das LG München II (Gründe für die Aufhebung waren: Freispruch hinsichtlich „Mißbrauchs einer Berufsbezeichnung” und Fehler hinsichtlich des Strafrahmens bei „Holocaustleugnung”).

Das Urteil des LG München II vom 25.2.2018 lautet auf 1 Jahr und 6 Monate Gefängnis (Endurteil). Die Kammer erklärte sich als an den erstinstanzlichen Schuldspruch gebunden.

Das erstinstanzliche Urteil vom 15.2.2015 erzeugt jedoch weder Bindungswirkung noch Teilrechtskraft […]“

Gewiß ist das für Laien nicht leicht zu verstehen. Doch für Menschen, die sich als „Juristen“ bezeichnen, sollte das ein ganz klarer Fall sein. Alle in diesem Fall eingebrachten Anträge – auch die des Verteidigers – sowie die Revision und Grundrechtsbeschwerde sind dazu geeignet, Zeugnis über die begangenen Rechtsbrüche der Helfer abzulegen.

Für die anständigen Menschen ist dieser erneute Akt der Machtdemonstration kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Mit jedem Schlag, zu dem die sterbende Bestie – die BRD und ihre Hintermänner – noch ausholt, treibt sie mehr Menschen ins Licht. Je deutlicher die Bestie ihre Hilflosigkeit dadurch unter Beweis stellt, daß sie ihre Lügen nur durch Gewaltanwendungen aufrecht erhalten kann, um so eher wird dem geknechteten Volk seine Situation klar.

Noch stehen wir vielleicht am Rande der verwirrten Volksgenossen, doch rücken wir täglich weiter in die Mitte. Die Zeit spielt nicht gegen uns, denn wir haben das Recht und die Wahrheit auf unserer Seite.

Wie klang es in einem Lied:

Einst kommt der Tag der Rache,
Einmal da werden wir frei.
Schaffendes Deutschland erwache,
Brich deine Ketten entzwei!

18 Monate muß unsere Sylvia jetzt im Kerker sitzen, weil es auch in „unseren“ Reihen noch zu viele Ignoranten, Feiglinge und Heuchler gibt. Schämen Sie sich, wenn Sie einer von jenen sind!

3 Kommentare

  • Ich bin entsetzt. Eine Haftstrafe bzw. überhaupt eine Strafe für gewaltlose Meinungsäußerung ist eine Schweinerei, ist für mich ein Verbrechen …

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