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Einsatz von Gesichtserkennung wird deutlich ausgeweitert

Die biometrischen Gesichtserkennung wird zunehmend zum Standardinstrument von Strafverfolgern in Deutschland und darüber hinaus. Sowohl beim Bundeskriminalamt (BKA), das in diesem Bereich hierzulande als Zentralstelle fungiert, als auch bei Interpol wachsen die Datenbanken für Porträts an und werden immer häufiger genutzt. Dies geht aus einer heise online vorliegenden Antwort der Bundesregierung hervor.

2017 führten Ermittler von Bund und Ländern im zentralen BKA-Gesichtserkennungssystem GES demnach rund 27.00 Recherchen durch. Im ersten Halbjahr 2018 waren es bereits 20.749, wobei 320 Personen identifiziert werden konnten. 2019 nahmen die Beamten nun insgesamt 53.971 Abfragen in der Datenbank vor, mit deren Hilfe sie insgesamt 2123 Personen identifizierten. Die Zahl der Recherchen stieg damit gegenüber 2017 um fast 60 Prozent.

Das BKA selbst führte mit 27.523 Zugriffen fast exakt die Hälfte der GES-Recherchen in 2019 durch, konnte mit 187 ausgemachten Personen die Technik aber nicht sehr gewinnbringend nutzen. Auf das Konto der Landeskriminalämter gehen 21.251 Abfragen, mit denen diese immerhin 1488 Betroffene identifizieren konnten.

Die Bundespolizei führte 5197 Recherchen im GES durch und landete dabei 448 positive Treffer.

Das BKA führt zudem laut der Antwort im Bereich Biometriesystemen eine Amtsdatei “ST-Libi-Z”: Sie diene der Polizeibehörde im Kampf gegen politisch motivierte Kriminalität “zur Speicherung der im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung anfallenden digitalen Lichtbilder und der Identifizierung von unbekannten polizeilich relevanten Personen mittels automatisierter Lichtbildvergleiche”. Mit Stand vom 19. März umfasse diese Datenbank insgesamt 3519 Fotos zu 2950 Personen aus dem Bereich “Politisch motivierte Kriminalität – Religiöse Ideologie”.

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