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Meinungsfreiheit im Netz wird noch dramatischer eingeschränkt

Das neue Gesetz zur sogenannten „Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet“ soll nun endgültig in Kraft treten. BRD-Präsident Frank-Walter Steinmeier hat das Gesetz am Dienstag ausgefertigt und den Auftrag zur Verkündung im Bundesgesetzblatt erlassen. Sowohl Bundestag als auch Bundesrat hatten dem behördlichen Zugriff auf die Daten von Handynutzern zugestimmt. Diese Neuregelung umfasst auch das neue sogenannte „Gesetz zu Hass und Hetze“, in dem ähnliche Legitimationen zur Datenabfrage erteilt werden. Über die weitere dramatische Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet zeigte sich besonders der Zentralrat der Juden höchst erbaut.

von Der III. Weg

„Mit der Verabschiedung des Gesetzes kann nun endlich auch das Gesetzespaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden und in Kraft treten“, erklärte dieser sichtbar erfreut am Freitag in Berlin. Nun können die Strafverfolgungsbehörden, anstatt sich der weiter ausufernden Kriminalität in der verfallenden Gesellschaft der BRD zu widmen, aktiver gegen sogenannte „Straftaten im Netz“ vorgehen, die meist nichts anderes sind als bloße Meinungsbekundungen von Nutzern sozialer Netzwerke und Messenger-Diensten. Die jüdische Gemeinschaft in der BRD profitiert dabei vor allem vom § 46 Strafgesetzbuch, der sogenannte „antisemitische Tatmotive“ ausdrücklich strafverschärfend wertet. Zentralratspräsident Josef Schuster erklärte dazu, „dass für die Bekämpfung wachsender radikaler Kräfte in unserem Land heute ein wichtiger Schritt getan worden ist“ und „dass der Staat endlich schärfer gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus, auch im Netz, vorgehen muss“.

Schuster plädiert zudem für eine personelle Aufstockung beim Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz und für mehr „Sensibilität“ zum Erkennen antisemitischer Motive. „Es sollte daher gezielte Fortbildungen geben, damit antisemitische Straftaten auch als solche erkannt werden. Der Staat muss endlich schärfer gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus vorgehen“, betonte Schuster schließlich das Kernanliegen des neuen Gesetzes. Soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter sollen demnächst also politisch inkorrekte Inhalte, die man willkürlich unter den Straftatbestand der Volksverhetzung zuordnet, direkt dem Bundeskriminalamt (BKA) melden, anstatt diese nur zu löschen. Darunter zählen auch Drohungen, Morddrohungen und Beleidigungen im Internet sowie jene Äußerungen, die nach Ansicht der Gesinnungsschnüffler unter diesen Strafttatbestand fallen könnten. Diese sollen Haftstrafen von bis zu drei Jahren nach sich ziehen.

Der Volksverhetzungsparagraph wird damit wieder einmal mehr zu einem Gummiparagraph, der als Werkzeug der Etablierten angewandt wird, um Meinungsbekundungen zu sanktionieren, die sich gegen die Herrschenden des Systems richten. Das neue Gesetz „gegen Hass im Netz“ ist somit nichts anderes als ein weiterer Stein im Bau einer Meinungsdiktatur, um systemkritische Stimmen durch Kriminalisierungsversuche zum Schweigen zu bringen.

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