SfN
blank

Waffenrecht 2020 – diese Änderungen kommen

Der Deutsche Bundestag hat am 13.12.2019 ein neues Waffengesetz beschlossen. Zusammengefasst lässt sich konstatieren, dass der Gesetzgeber hier die EU-Feuerwaffenrichtlinie deutlich schärfer umgesetzt hat, als die meisten anderen EU-Staaten. Man muss von nicht weniger reden als dem “absoluten Super-GAU”, der sich für alle Legalwaffenbesitzer durch den Kompromiss der Großen Koalition ergibt.

Das sind die wichtigsten Änderungen im neuen deutschen Waffengesetz 2020

Die wichtigste Frage zuerst: Was ist seitens des Deutschen Bundestages am 13.12.2019 beschlossen worden? Hier eine Liste mit den 9 wichtigsten Regelungen des neuen deutschen Waffengesetzes 2020:

  1. Ermächtigung für die Landesregierungen zum Erlassen von Rechtsverordnungen für Waffenverbotszonen.  Dies auch, ohne dass es sich um einen “Hot Spot” in Sachen Verbrechen handelt. Darin auch vorgesehen: Ein Führverbot von Messern (feststehend, feststellbar) mit einer Klingenlänge ab vier Zentimetern. Jedoch soll es Ausnahmen geben (Paragraph 42).
  2. Verbot für Hi-Cap-Magazine (über 20  Schuss für die von Kurzwaffen, über 10  Schuss für die von Langwaffen). Und  (unserer Lesart nach) Verbot von Halbautomaten mit Festmagazinen jenseits der erlaubten Kapazität. Konsequenz: Magazine Abgeben oder Antrag beim BKA stellen (Paragraph 58 mit Verweis auf § 40). Der AfIuH rät aber zu Ausnahmeregelungen für Sportschützen durch Ausnahmebewilligungen über das Bundeskriminalamt (BKA). Wieder unserer Lesart nach: Nicht betroffen Repetierer mit Festmagazinen >10  Schuss ( BT-Drs. 19/13839, Nr. 38).
  3. Ebenso das Verbot für Salutwaffen dann, wenn aus einer verbotenen Waffe (Kategorie A der EU-Feuerwaffenrichtlinie beruhend; gemäß Paragraph 58 mit Verweis auf Paragraph 40).
  4. Bedürfnisbewilligung künftig unterschieden nach Bedürfnis zum Erwerb und Bedürfnis zum Besitz. Verpflichtende Kontrolle alle 5 Jahre.
  5. Bedürfnis zum Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen in den ersten zehn Jahren mit dezidierten an jeden Waffentyp (Lang- und Kurzwaffen) geknüpften Schießnachweisen, nach zehn Jahren reicht Vereinsbescheinigung über sportliche Schießtätigkeit.
  6. Regelabfrage beim Verfassungsschutz bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Das Ganze auch im Sprengstoffrecht. Inklusive des Risikos des Verlusts der Zuverlässigkeit.
  7. Gelbe Waffenbesitzkarte beschränkt auf maximal zehn Waffen. Dieser Punkt war vor dem GroKo-Kompromiss nicht ansatzweise angedeutet worden und wäre durch die EU-Richtlinie auch nicht notwendig gewesen.
  8. Schießstandüberprüfung alle vier Jahre bei Ständen für erlaubnispflichtige Waffen, alle sechs Jahre bei nicht erlaubnispflichtigen Waffen.
  9. Ermächtigung für die Bundesländer zur Festlegung von Ausbildungskriterien für Schießstandsachverständige.

Kommentar hinzufügen

Inhalte melden

Beiträge, Kommentare und sonstige Veröffentlichungen in dem SfN Informationsblog werden vor dem Hintergrund der gültigen Gesetzgebung in der BRD überprüft. Sollte dennoch der Verdacht bestehen, dass ein Beitrag gegen Gesetze verstoßen könnte und / oder Beschwerden sonstiger Art vorliegen, wird gebeten, die Redaktion zu kontaktieren, um den bedenklichen Inhalt zu überprüfen bzw. entfernen.


blank

blank

Es liegt an dir selbst, was du für dich und deine Sicherheit übernimmst.