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Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Justiz in Deutschland ist nicht unabhängig

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil verkündet, dass die deutsche Justiz nicht unabhängig ist. Was eigentlich ein Skandal in allen deutschen Medien sein sollte, wird jedoch totgeschwiegen.

Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass die deutsche Justiz nicht unabhängig und Deutschland damit kein Rechtsstaat ist. Was von manchen als „Verschwörungstheorie“ belächelt wurde, hat nun der Europäische Gerichtshof bestätigt.

Wie kam es dazu?

In Irland haben sich einige Männer gegen ihre Auslieferung auf Grundlage von europäischen Haftbefehlen gewehrt und sind vor den Europäischen Gerichtshof gezogen. Es ging um zwei Litauer und einen Rumänen, die von deutschen bzw. litauischen Behörden per europäischem Haftbefehl gesucht wurden und in Irland gegen ihre Auslieferung geklagt haben.

Der Europäische Gerichtshof hat am 27. Mai 2019 unter den Aktenzeichen C-508/18; C-82/19; C-509/18 sein Urteil gefällt und entschieden, dass Litauen europäische Haftbefehle ausstellen darf, Deutschland aber nicht, da die deutsche Justiz nicht unabhängig von der Exekutive, sprich der Regierung, ist. Deutschland darf also erst einmal keine europäischen Haftbefehle mehr ausstellen.

Warum ist die Justiz in Deutschland nicht unabhängig?

In Deutschland gibt es das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und dort den Paragrafen 146. Er lautet:

„Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“

Und wer der Vorgesetzte des Staatsanwaltes ist, regelt Paragraf 147 GVG: Es sind die jeweiligen Justizminister.

Wie ausgiebig die Justizminister von diesem Weisungsrecht Gebrauch machen und den Staatsanwaltschaften vorschreiben, in welchen Fällen sie ermitteln dürfen und in welchen nicht, habe ich erst vor wenigen Tagen aufgezeigt. Dieser Artikel hat einen Leser dazu gebracht, mir eine Email zu schreiben und mich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes aufmerksam zu machen, um das es hier geht. Die Sache wurde von den Medien so hinter dem Berg gehalten, dass ich sie auch übersehen habe und daher erst mit zwei Monaten Verspätung berichte. Aber besser spät als nie.

Wir lernen immer wieder, dass das Justizsystem in einem Rechtsstaat unabhängig von der Regierung sein muss. Die Regierung soll nicht auf Strafverfahren Einfluss nehmen können. In Deutschland ist das jedoch offensichtlich nicht gegeben, wie nun auch der Europäische Gerichtshof festgestellt hat. In dem Urteil ging es um die Frage der „ausstellenden Behörde“ von Europäischen Haftbefehlen. Dafür ist in Deutschland die Staatsanwaltschaft zuständig und die ist in Deutschland nicht unabhängig. Im Urteil heißt es auf Juristendeutsch:

„Der Begriff „ausstellende Justizbehörde“ (…) über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (…) ist dahin auszulegen, dass darunter nicht die Staatsanwaltschaften eines Mitgliedstaats fallen, die der Gefahr ausgesetzt sind, im Rahmen des Erlasses einer Entscheidung über die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls unmittelbar oder mittelbar Anordnungen oder Einzelweisungen seitens der Exekutive, etwa eines Justizministers, unterworfen zu werden.“

Nun müsste man meinen, dass die Politik reagiert und endlich die Unabhängigkeit der deutschen Strafverfolgungsbehörden sicherstellt. Aber weit gefehlt. Im Handelsblatt konnte man zwei Wochen nach dem Urteil lesen, dass es weitergehen wird, wie bisher:

„Bund und Länder sehen im Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Europäischen Haftbefehl keinen Anlass, das politische Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten anzutasten. „Der einzige konkrete Handlungsbedarf, der sich aus dem Urteil ergibt, liegt darin, die Wirksamkeit Europäischer Haftbefehle sicherzustellen, indem diese künftig von Richterinnen und Richtern erlassen werden“, sagte der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) dem Handelsblatt. Mehr sei „nicht veranlasst“.“

Und besonders bemerkenswert ist folgende Argumentation, die man in dem Artikel lesen kann:

„Das Bayerische Staatsministerium der Justiz teilte auf Anfrage mit: „Das Weisungsrecht ist verfassungsrechtlich notwendig, weil nach dem Grundgesetz jede staatlich ausgeübte Hoheitsgewalt einer demokratischen Legitimation bedarf.““

Das ist Realsatire, denn „demokratische Legitimation“ hat nichts damit zu tun, dass ein Justizminister entscheiden darf, wer ungestraft gegen Gesetze verstoßen darf. Das ist aber heute der Fall, wenn Justizminister entscheiden dürfen, in welchen Fällen die Staatsanwaltschaft ermitteln darf und in welchen nicht. Besonders deutlich wird das, wenn man sich an den November 2016 erinnert. Damals wurde bekannt, dass es bei der SPD eine Preisliste für Treffen mit Ministern gab. Lobbyisten mussten nur eine bestimmte Summe an die SPD überweisen und schon hatten sie Zugang zu einem SPD-Minister ihrer Wahl.

Das erfüllt mindestens den Anfangsverdacht der Korruption und der illegalen Parteienfinanzierung. Nur ermitteln durften die Staatsanwaltschaften nicht, weil der damalige Justizminister Heiko Maas es nicht wollte. Wenig verwunderlich, war er doch selbst ein Betroffener, der sich für Geld mit Lobbyisten getroffen hat. So hat die „demokratische Legitimation“ dafür gesorgt, dass der Justizminister strafrechtliche Ermittlungen gegen sich selbst verbieten konnte.

Natürlich liest man das nie in den deutschen „Qualitätsmedien“. Das Handelsblatt hat das Problem zwar angesprochen, aber nicht aufgezeigt, dass es tatsächlich ein in der täglichen Praxis existierendes Problem ist:

„Das Weisungsrecht ist umstritten. Die Befürchtung: Bei Regierungskriminalität oder in anderen Fällen könnte der Justizminister die Staatsanwaltschaft anweisen, nicht so genau hinzuschauen. Dies wäre auch indirekt und informell auf Zuruf möglich. Oder der Minister könnte ein Ermittlungsverfahren anordnen, wo gar keines nötig wäre.“

Und diesen Zustand will Deutschland auch nicht ändern, wie man im Handelsblatt lesen kann:

„Deutschland will also nicht die Ursache für das Urteil beseitigen, sondern lediglich das Prozedere für das Fahndungsinstrument ändern. Möglich macht das die Strafprozessordnung. Sie lässt offen, ob ein Richter oder die Staatsanwaltschaft eine „Ausschreibung zur Festnahme“ veranlasst.“

In Deutschland ist lediglich die Unabhängigkeit der Richter gesetzlich festgeschrieben. Der Trick ist also, dafür zu sorgen, dass ein Verbrechen nicht vor Gericht kommt, indem man dem Staatsanwalt verbietet, ein Verfahren zu eröffnen oder in einem Fall auch nur zu ermitteln. Und genau das wird mit der in den Paragrafen 146 und 147 GVG getroffenen Regelung erreicht.

Übrigens sind die Richter von dieser Regelung gar nicht begeistert, wie man ebenfalls im Handelsblatt lesen kann:

„Der Deutsche Richterbund (DRB) hält das Vorgehen von Bund und Ländern für eine „schnelle Notlösung“, bei der die Justizminister aber nicht stehen bleiben dürften. „Die richtige Reaktion darauf muss sein, das ministerielle Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten aufzugeben“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem Handelsblatt.“

Aber das wollen die Politiker nicht, weil sie dann befürchten müssten, dass man gegen sie selbst ermitteln kann. Das würde nämlich dazu führen, dass die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten, die seit 1998 im Bundestag gesessen haben, wegen Verstoßes gegen Paragraf 80 StGB bzw. Paragraf 13 VStGB lebenslang ins Gefängniswandern würden.

Daher ist es ausgeschlossen, dass Deutschland in absehbarer Zeit zu einem vollwertigen Rechtsstaat wird.

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