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Verhalten während der Demonstration

Am Versammlungsplatz einer Demo werden meistens Zettel mit der Nummer des Ermittlungsausschusses verteilt. Schreib dir diese Nummer mit einem Edding auf den Unterarm, da deine Taschen bei einer evtl. Festnahme geleert werden.

Die Polizei wird öfter versuchen euch durch aggressives Auftreten einzuschüchtern. Allgemein gilt es deshalb immer, einen kühlen Kopf zu bewahren und ruhig zu bleiben. Wer zum ersten Mal auf eine Demo fährt, sollte sich das Geschehen vielleicht erst einmal etwas anschauen. Egal, wo ihr euch einreiht, bildet immer Blöcke!

Sie schützen euch vor Übergriffen, lassen Sprechchöre besser koordinieren und sorgen für ein entschlossenes und organisiertes Demobild für Umstehende.

Gerade wenn es hektisch wird und die Systemeinheiten die Demo mit Tränengas und Gummischrot spalten wollen sind Blöcke ein wichtiges mittel gegen Repressionen. Wenn ihr vereinzelt seid, fällt es ihnen leichter, einzelne herauszugreifen. Sprecht euch mit anderen Gruppen oder Blöcken ab, wenn ihr eine Aktion starten müsst, oft ist einem ggf. notwendigen Durchbruch mehr Druck notwendig als ihr aufbringen könnt. Bleibe aber auch dann bei deinen Kameraden. Die Staatsdiener merken sich beteiligte Personen, um sie im günstigen Augenblick herauszugreifen.

Im Block bildet ihr Kleingruppen von Leuten, die sich gut kennen und immer zusammenbleiben. Diese Gruppe sollte nicht mehr als 5 Personen umfassen. So könnt ihr euch sicher sein, dass immer wer bereitsteht um euch vor Übergriffen durch die Polizei zu schützen.
Mehr Infos im Zusatzthema Bezugsgruppen

In Extremsituationen solltet ihr euch in Ketten einhaken, damit man euch nicht auseinander reißen/angreifen kann. Wenn Kameraden von Polizisten angegriffen werden, zieht die Kameraden in den Block (evtl. strafbar, das muss jeder für sich entscheiden).

Vereinbare mit deinen Kameraden einen Treffpunkt für den Fall, dass ihr euch während der Demo verliert. Es kann vorkommen, dass sie eine Demo zerschlagen: Überlegt euch vorher, wie ihr euch in diesem Fall verhalten wollt, ob ihr nach Hause geht oder noch in der Stadt bleiben wollt. Besprecht dies schon vor der Demonstration.

Sollte es zu Festnahmen kommen, so merkt euch, wer als Zeuge vor Gericht aussagen könnte. Sprecht direkt danach Kameraden an, die Fotos oder Videos machen, damit ihr eine Kopie für einen eventuellen Rechtskampf bekommt. Die Aufnahmen können möglicherweise vor Gericht die ungerechtfertigte Polizeimaßnahme beweisen [Videoaufnahmen vom Geschehen bringt ihr im Falle einer abzusehenden Festnahme zum Lautsprecherwagen.]

Es kann vorkommen, dass die Staatsorgane offenkundig gegen Rechte verstößen. Dies kann der Fall sein, wenn die Demo am Ab- oder Weitermarsch gehindert wird oder wenn Zwangsmaßnahmen gegen die Teilnehmer vollzogen werden. Weise beharrlich auf deine Rechte hin und versuche, sie zu wahren!

Sollte es zu Übergriffen durch die Polizei/Antifa kommen rennt niemand weg! Versucht gemeinsam die Übergriffe abzuwehren. Achtet besonders darauf, dass ihr euer Notwehrrecht nicht überschreitet, da das zu weiteren Komplikationen führen könnte. Wer Steine zurück wirft oder selbst auf Gegendemonstranten losstürmt, gefährdet sich und die Versammlung, da die öffentliche Sicherheit gefährdet wird. Abgesehen davon fördert jeder Gewalttäter das Bild, welches die Medien ohnehin von uns zu zeichnen versuchen – geben wir ihnen also keinen Ansatz!

In solchen Extremsituationen werden eventuell eingeschleuste Provokateure mit ihrer Arbeit beginnen. Achtet darauf, ob ihr die Kameraden kennt die bei euch in der Nähe sind. Wenn euch manche Leute völlig unbekannt sind und sie durch extremere Aktionen auffallen sagt bitte einem Ordner bescheid, damit die Angelegenheit geklärt wird.

Mach andere Demoteilnehmer auf Zivilpolizisten aufmerksam, zeige sie ihnen offensichtlich, denn nur unerkannt fühlen sie sich sicher und können ihre Aufgabe wahrnehmen.

Bevor sie zum “letzten Mittel”, nämlich der gewaltsamen Auflösung der Demo greifen, wird es vielfach zu kleineren Einschüchterungsversuchen kommen. Diese sollen dich verunsichern und dazu bewegen, aus freien Stücken das Feld zu räumen. Die erhoffen sich so die “schweren Geschütze” nicht auffahren zu müssen – Wasserwerfer oder prügelnde Hundertschaften erzeugen ein Bild des totalitären Polizeistaates.
Um dieses Bild zu vermeiden, finden Demos oft auch dann noch statt, wenn sie zuvor schon fast gescheitert waren. An der Beharrlichkeit aller Demonstrationsteilnehmer, die sich nicht verunsichern ließen, sind schon viele Täuschungsversuche des Systems gescheitert.

Es sollte allen klar sein, dass militantes Vorgehen nicht der alleinige Zweck einer Demo ist, sondern nur eine Reaktion auf bestimmte Situationen sein kann. Wer das vergisst, hat auf einer Demo nichts verloren.

Vermummungsverbot

Das Vermummungsverbot untersagt den Teilnehmern von Demonstrationen, ihr Gesicht zu verdecken oder Gegenstände mitzuführen, die dazu bestimmt sind, das Gesicht zu verdecken und damit die Feststellung der Identität zu verhindern.

In Deutschland ist es im § 17a Abs. 2 Versammlungsgesetz geregelt und die Zuwiderhandlung wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § 29 Abs. 2 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt. Das Vermummungsverbot wurde in Deutschland am 28. Juni 1985 mit den Stimmen der konservativ-liberalen Koalition unter Helmut Kohl im Bundestag beschlossen.

Eine kurzzeitige Vermummung, um der Verfolgung durch den gewaltbereiten, politischen Gegner zu entgehen, wurde in zwei Fällen von Amtsgerichten in Berlin und Düsseldorf allerdings als legitim angesehen.

Ziel des Vermummungsverbotes ist es, eine Verfolgung von während einer Demonstration begangenen Straftaten zu erleichtern. Um dies mittels Gesichtserkennung zu ermöglichen, dürfen polizeiliche Video- und Fotografentrupps von Personen, von denen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen, Bildaufnahmen machen. Eine Vermummung würde eine Identifizierung erschweren oder unmöglich machen.

Im November 2015 hat die CSU das Versammlungsrecht in Bayern verschärft. Wer sich künftig auf einer Demonstration maskiert oder vermummt, macht sich strafbar und muss mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft rechnen.
Weitere Informationen erhälst du im SfN Infoblog

Uniformierungsverbot

Unter dem Uniformverbot versteht man im deutschen Recht das Verbot, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.

Auf Bundesebene ist das Uniformverbot in § 3 Abs. 1 VersammlG geregelt. Verstöße gegen das Uniformverbot sind nach § 28 VersammlG strafbar und mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Nach dem Versammlungsgesetz ist es verboten, in der Öffentlichkeit Uniformen oder uniformähnliche Kleidung zu tragen, wenn durch das Tragen eine gemeinsame politische Gesinnung ausgedrückt werden soll.

Nach § 3 Abs. 2 VersammlG werden Jugendverbände, die sich vorwiegend der Jugendpflege widmen, auf Antrag vom Uniformverbot befreit.

Rechtslage in Bayern

In Bayern gilt, soweit das Verhalten auf Versammlungen betroffen ist, nicht das Versammlungsgesetz des Bundes, sondern das Bayerische Versammlungsgesetz (BayVersG). Dessen Art. 7 enthält ein Uniformverbot, das ausdrücklich nur dann gilt, “sofern dadurch eine einschüchternde Wirkung entsteht”. Verstöße gegen dieses Uniformverbot stellen nach Art. 21 Abs. 1 Nr. 2 BayVersG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße bis zu 3.000 Euro geahndet werden kann.

Schutz-/Passivbewaffnung

Der Begriff Schutzwaffe oder passive Waffe bezeichnet diejenigen Teile der Ausrüstung einer Person, die nicht zum Angriff, sondern zum Schutz des Trägers gegen Waffenanwendung bestimmt sind.

In der Bundesrepublik Deutschland verbietet § 17a Versammlungsgesetz das Mitführen als Schutzwaffe geeigneter Gegenstände zu einer Versammlung unter freiem Himmel (Kundgebung/Demonstration), sofern sie den Umständen nach dazu bestimmt sind, den Träger vor Zugriffen durch die Behörden zu schützen. Ausgenommen sind ausdrücklich Gottesdienste und Brauchtumsveranstaltungen. Der Strafrahmen für Verstöße gegen § 17a Versammlungsgesetze beläuft sich auf Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Nicht verboten sind passive Waffen also, wenn sie den Umständen nach nicht dazu bestimmt sind, einen Zugriff durch beispielsweise die Polizei zu verhindern.

Problematisch stellt sich an der Definition die Auslegung des Tatbestandsmerkmals “als Schutzwaffe geeignet” dar. Unter Schutzwaffen im technischen Sinne (§§ 17a Abs. 1, 27 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 VersammlG) sind ausschließlich Gegenstände zu verstehen, die nach ihrer Zweckbestimmung, ihren Konstruktionsmerkmalen oder ihren besonderen Eigenschaften von vornherein dazu bestimmt sind, dem Schutz des Körpers zur Verteidigung gegen Angriffe bei kämpferischen Auseinandersetzungen zu dienen. Hierzu gehören vornehmlich Schutzschilde, Panzerungen sowie Schutzwaffen aus dem polizeilichen oder militärischen Bereich (Helme, Schutz- oder Gasmasken usw.) oder aus dem Bereich von Kampfsportarten.

Ferner könnten unter anderem zu passiven Waffen gezählt werden:

  • jede Art von Schutzhelm (Motorrad oder Fahrradhelm, Industrieschutzhelm, Bergsteigerhelm, Anstoßkappe usw.)
  • Schutzbrille oder Gesichtsschutz (Gesichtsschutzschirm)
  • Atemschutzmaske
  • Protektoren wie Knieschützer, Ellenbogenschützer, Motorradkombi
  • Schutzweste

Die folgenden Gegenstände wurden von Gerichten als Schutzwaffe betrachtet:

  • Mundschutz für Boxer (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 11. April 2011)
  • “plastikverstärktes” Baseballcap (Amtsgericht Frankfurt am Main)
  • Plastikfolie (Amtsgericht Frankfurt am Main)
  • Tauchermaske (AG Hamburg)
Diese Gegenstände also NICHT mit zu einer Versammlung nehmen.

Maßnahmen nach einem CN/CS oder Pfefferspray Angriff

Die körperlichen Folgen nach CN/CS-Einsätzen sind vielfältig, jede mögliche Auswirkung bedarf aber einer schnellen Erstversorgung. Je länger Tränengas auf den Körper einwirkt, desto größer ist die Gefahr akuter oder chronischer Schäden.

Bei sämtlichen äußerlichen Einwirkungen von Kampfstoffen ist Wasser das richtige Mittel. Nur durch anhaltendes Spülen lassen sich die Stoffe entfernen. Lass deine Augen von einem Kameraden reichliches mit Wasser spülen, wechsle nach Möglichkeit deine Kleidung, dusche mit kaltem Wasser.

Die einzige Erfolgskontrolle beim Spülen der Augen ist der nachlassende Schmerz. Tritt er nach einiger Zeit wieder auf, sind unter dem Augenlied Tränengasreste geblieben. Du musst erneut versuchen, sie heraus zu spülen. Deshalb sollten keine schmerzstillenden Tropfen genommen werden. Tritt der Schmerz nach Stunden erneut auf, ist evtl. die Bindehaut verletzt oder entzündet. Du solltest dich dann zu einem Arzt begeben.

Dusche zuerst nur mit kaltem Wasser, denn warmes Wasser regt die Durchblutung der Haut an und öffnet die Poren. Erst dann warm duschen, wenn du sicher bist, dass keine CN/CS-Reste mehr auf deinem Körper sind. Beachte, dass beim Waschen der Haare nicht alles wieder in deine Augen gespült wird.

Falls nach dem Duschen Rötungen oder Bläschenbildungen bemerkbar sind, dann sollten sie wie Verbrennungen behandelt werden. Sind sie stark, musst du einen Arzt aufsuchen.

Die andauernde Ausdünstung von CN/CS, gerade bei Kleidern führt zu einer anhaltenden Tränengasaufnahme durch die Atemwege.

Also:

unbedingt Kleider wechseln, in Autos Fenster öffnen! Bei allen Formen von Atembeschwerden, Kratzen im Hals und Atemnot brauchst du erst mal frische Luft. Leute mit Asthma oder Bronchitis sollten sich so schnell wie möglich aus dem Gefahrenbereich begeben. Ist die Schleimhautreizung intensiv und kommen zusätzlich Schmerzen in der Brust, evtl. Blutspucken hinzu, dann musst du dich in kundige Hände begeben. Bei Atemnot besteht die Gefahr eines Lungenödems. Ärztliche Behandlung ist unbedingt notwendig!

Die Reaktionen auf Kampfstoffe sind von Mensch zu Mensch verschieden. Schwerwiegende Folgen können auch Tage später entstehen, ganz abgesehen von Langzeitschäden wie Allergien, Bindehautschädigungen, Atemwegerkrankungen und Hautausschlägen.

Pfefferspray:

Natürlich sind die oben genannten Punkte auch bei einer Pfeffersprayattacke anzuwenden.

Es hat sich nun aber herauskristallisiert, dass eine sterile physiologische Kochsalzlösung einen sofortigen Abklang der Wirkung des Pfeffersprays bewirkt.

Erste-Hilfe-Spray für schnelle sterile Augen- und Wundreinigung. Das Spray wurde speziell für die sterile Reinigung und Linderung nach dem Einsatz von Pfeffersprays und anderen Reizstoffsprays entwickelt. Es bietet aber auch schnelle Hilfe bei sonstigen Augen- und Hautreizungen und kann auch zur Reinigung verschmutzter Wunden eingesetzt werden.

Einfach die Augen, Haut oder verschmutzte Wunde aus etwa 20 cm Entfernung besprühen. Bitte vermeiden Sie direkten Kontakt zwischen Sprühdose und Haut oder Wunde. Inhalt 100 ml sterile physiologische Kochsalzlösung.

Preiswerter kann man aber auch in jeder Apotheke oder in einer gutsortierten Drogerie Kochsalzlösung beziehen. Dort gibt es kleine handliche Flaschen sowie auch große 1 Liter Flaschen mit praktischem Aufsatz.

Schutz gegen Tränengas

  • Die Augen werden am besten durch eine dichtschließende Brille geschützt.
  • Kontaktlinsen rausnehmen, denn das Gas kann sich darunter festsetzen. Wenn du Linsen trägst, dann nimm eine Brille mit, damit du auch nach einem Gaseinsatz was siehst.
  • Zum Schutz der Atemwege bietet sich ein trockenes, feingewebtes Halstuch an, es muss jedoch trocken (!) sein und häufig gewechselt werden.
  • Deine Haut schützt am besten wasserdichte Kleidung.
  • Lederklamotten sollten ausreichend gefettet sein. Beim Kragen ist zu achten, dass nichts reinlaufen kann. Der feuchtwarme Hautkontakt mit CN/CS bewirkt großflächige Reizungen.
  • Plastik- und Öljacken sind auf die Dauer problematisch, weil sie die Haut nicht atmen lassen und ein Hitzestau droht.
  • Faserpelzjacken auf keinen Fall tragen, denn sie bieten den Tränengasmolekülen Halt.
  • Weil CN fettlöslich ist, solltest du dein Gesicht nicht einkremen (auch keine Schminke, Salben usw.). Auf diese Weise gelangt das Tränengas schneller in die Poren der Haut.

Gummischrot

Gummischrot ist eine weitere Waffe, die bei Demonstrationen und ähnlichem zum Einsatz kommt. Auch diese Waffe wird als harmlos eingestuft. Doch auch Gummischrot hat schon seine Todesopfer gefordert. Immer wieder kommt es zu schmerzhaften und nicht selten folgenschweren Verletzungen. Es ist keine Seltenheit, dass ein Mensch ein Auge verliert. (Jeder 1000. Schuss ging ins Auge.) Und wenn das Auge einmal zerstört ist, dann ist es unwiederbringlich weg!

Gummischrot besteht aus 6-kantigen, 10-18g schweren Gummigeschossen (etwa 2.7 x 1.8cm), die in Paketen zu 35 Stück mit dem Tränengaswerfer verschossen werden. Wenn das Paket das Gewehr verlässt, zerspringt die Pakethaut und die Gummigeschosse fliegen in mehr oder minder starker Streuung ins Ziel. Der offizielle Mindestabstand beträgt 20m, die Reichweite 50m, Ausschussgeschwindigkeit 180m/s (bei 10g Geschossen).

Tritt ein Gummigeschoss auf den Körper, so ist entscheidend, aus welcher Entfernung der Abschuss erfolgte und wie stark dämpfend die Kleidung wirkt.

Aus geringer Entfernung werden Plastikeimer, dicker Stoff, aber auch Sperrholz durchschlagen, Finger und Nasenbeine gebrochen, Zähne ausgeschlagen. Auch Blutergüsse und Rissquetschwunden können die Folge sein.

Querschläger (am Boden abprallende Geschosse) können ebenfalls schwere Schäden anrichten. Zu Rissquetschwunden kommt es dann, wenn relativ dicht unter der Haut Knochen liegen und das darüber liegende Gewebe durch die Wucht des Geschosses zerquetscht wird und platzt.

Ungeschützte Augen werden auch auf Distanzen von weit über 20m geschädigt. Die Energie, Form und Größe eines Gummigeschosses reicht aus, um Zerreißungen (Rupturen) auszulösen, was zu einem Verlust der Sehkraft, evtl. auch des Auges führen kann. Vielfach kommt es zu Prellungen des Augapfels, wobei mit Spätfolgen gerechnet werden muss.

Bei Augenverletzungen benötigst du also immer ärztliche Hilfe. Sollten bei Kopftreffern Schwindelgefühl, Sehstörungen, starke Kopfschmerzen, Übelkeit oder Erbrechen auftreten, musst du dich ebenfalls sofort in kundige Hände begeben

Schutz gegen Wurfgeschosse und Gummischrot

Das Risiko schwerer Verletzungen muss durch ausreichenden Schutz verringert werden. Bei Gummischrot solltest du eine Schutzbrille (Augen!) tragen, dazu Handschuhe und genügend Schutz bietende Kleidung. Im Falle eines Gummischroteinsatzes ist es zudem meist nicht ratsam, ziellos wegzurennen und womöglich eine Panik auszulösen. Handelt in der Situation bedacht und bleibt in eurer Gruppe zusammen

Gelegentlich kommt es vor, dass von militanten Gegendemonstranten Farbeier, Flaschen oder Steine geworfen werden. Dabei ist es wichtig, andere zu warnen und die Flugbahn des Wurfgeschosses zu beobachten um den Einschlag abschätzen zu können. Mitgeführte Pappschilder können einen Gefahrenbereich abschirmen. In der Regel sind solche Angriffe nur von kurzer Dauer, da sich die Täter der Strafverfolgung entziehen müssen, können aber schwere Verletzungen verursachen.

Psychische Auswirkungen der Repression

Die psychischen Auswirkungen staatlicher Gewalt haben schon viele von uns zu spüren bekommen. Es ist nicht verwunderlich, dass gerade nach Repression auch psychische Zusammenbrüche stattfinden, weil du eine Konfrontation nahe miterlebt hast oder hilflos zusehen musstest, wie Andere verprügelt wurden.

Die Gefühle von Angst, ohnmächtiger Wut und extremer Hilflosigkeit bei Polizeieinsätzen sind normal, können sich aber plötzlich stark zuspitzen und in spontanen Zusammenbrüchen münden. Zittern, spontane Heulkrämpfe, ziellose Handlungen, Apathie und Teilnahmslosigkeit sind akute Zeichen eines “Psychoschocks”, die schon kurz nach dem Erlebten einsetzen.

Aber auch später kann es zu Schlafstörungen, Albträumen, filmartigen Erinnerungen, Stimmungsschwankungen ohne ersichtlichen Grund, ungewohnten Sinneseindrücken (wie z.B. CN/CS-Geruch in völlig gasfreier Umgebung) und anderen individuellen Folgen kommen. Dauer, Heftigkeit und Ausprägung dieser Symptome sind unterschiedlich.

Wichtig ist es, die Gefühle ernst zunehmen und sich damit einzeln wie zusammen auseinander zusetzen! Es ist sinnvoll, Aktionen und die dabei auftretenden Eindrücke und Gefühle gründlich nachzubereiten und in deiner Gruppe das Problem psychischer Belastung bei der Konfrontation mit der Staatsgewalt zu diskutieren.

Der beste Schutz gegen Verletzungen, Festnahmen und Resignation ist eine Gruppe, die solidarisch und verbindlich miteinander umgeht

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