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VS-Anwerbung bei „Anti-Gewalt-Training“ aufgeflogen

blankDie angewandten Methoden bayerischer Verfassungssch(m)utz-Anwerber bei ihren Spitzelrekrutierungsversuchen werden immer aberwitziger. So scheiterte jüngst erst wieder eine VS-Unternehmung in Franken, welche die Gewinnung eines neuen V-Mann für den schmutzigen Inlandsgeheimdienst in der ehemaligen Stadt der Reichsparteitage zum Ziel hatte. In diesem Fall wurde die Anwerbung von den gewohnt hinterlistigen Mitarbeitern des Verfassungsschutzes (VS) allerdings über nichtstaatliche Stellen angeleiert.

von Der III. Weg

So werden in Nürnberg die von der System-Gerichtsbarkeit auferlegte Abarbeitung von Sozialstunden oder sozialen Trainingskursen nicht selten über den Verein Treffpunkt e.V.abgewickelt. Auch ein 20-jähriger Nationalist aus der Frankenmetropole wurde aufgrund der Wahrnehmung seiner Selbstverteidigungsrechte zur Ableistung eines so genannten „Anti-Aggressions-Kurses“ per Gerichtsbeschluß verdonnert. Der heimattreue und im Alltagsleben vollkommen gewaltlose nationale Aktivist fügte sich auch der angeordneten Zwangsmaßnahme, um damit eine Haftstrafe zu verhindern. Daß er aber durch die Ableistung des gerichtlich angeordneten Trainings-Kurses zum Objekt von Anwerbeaktivitäten der widerlichen Geheimdienstbehörden werden würde, hätte er sich bei Verhängung der Auflage im Gerichtssaal zuvor wohl genauso wenig träumen lassen, wie sein Verteidiger.

Nun kam heraus, daß sein zugewiesener Anti-Gewalt-Trainer von skrupellosen VS-Schergen angehalten wurde, eine etwaige Bereitschaft des nationalen Justizopfers auszuloten, mit den bundesdeutschen Schlapphut-Behörden auf der Basis einer ehrlosen Spitzeltätigkeit zusammen zu arbeiten. Die perfiden VS-Anwerber starteten so über eine neutrale Person, die sich gezielt als Pädagoge ein Vertrauensverhältnis zu dem Kursteilnehmer aufbauen soll, einen miesen Versuch den Betroffenen zum Verräter an der nationalen Sache für staatliche Nachrichtendienste zu generieren. Der hinterfotzige Anwerbeversuch scheiterte jedoch glücklicherweise am Ende durch entsprechende Indiskretionen.

Trotzdem ist dieses skandalöse Vorgehen, das verhängte Repressionsmaßnahmen der bundesrepublikanischen Justiz zur Anwerbung von Spitzeln für die BRD-Geheimdienste mißbraucht, als neuer Tiefpunkt der widerwärtigen Verfassungsschutz-Praktiken im Bundesland Bayern zu werten. Offensichtich ist beim VS, wie schon beim einstigen Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR, mittlerweile keine noch so unbedarfte nichtstaatliche Organisation vor dem Zugriff und der Instrumentalisierung geheimdienstlicher Aktivitäten mehr sicher.

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