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	Kommentare zu: Das Jedermann-Festnahmerecht	</title>
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	<description>Arbeitskreis Sicherheit &#124; SfN</description>
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		Von: Uwe		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Uwe]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Sep 2021 08:31:32 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Man sollte aber auch über das Wort Festnahme oder Verhaftung etwas hinweisen. 

Das sind z.B. Hoheitsrechte der Exekutive und nicht für Privatpersonen. Das ist z.B. im BGB geregelt, das man jemand in bestimmten Fällen, z.B. Personalien Festlegung, eine Person festsetzen darf, wenn man dadurch angegriffen wird sogar mit Gewalt.  § 229,230 BGB, wird man angegriffen kommt noch Notwehr dazu.

Das Detail hier ist aber nicht die Rechtmäßigkeit zu erkennen und verhältnismäßig zu agieren, die Wortwahl ist hier wichtig. Als Privatperson darf ich die Begrifflichkeiten der Exklusive nicht benutzen. Man könnte hier Amtsanmaßung unterstellen/anzeigen etc., und der Geschädigte könnte hierdurch rechtliche Vorteile erlangen und Zivilrechtlich klagen.

Man sollte also Begriffe wie festhalten verwenden und nicht verhaften oder festnahme. Es darf zu keinem Zeitpunkt vermutet werden das man Amtsträger sei/seien könnte. 

Es kommt immer auf die richtige Wortwahl an, die darüber entscheidet ob man hinter belangt werden kann oder nicht, egal ob man zu der Handlung legitimiert war.

Liebe Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Man sollte aber auch über das Wort Festnahme oder Verhaftung etwas hinweisen. </p>
<p>Das sind z.B. Hoheitsrechte der Exekutive und nicht für Privatpersonen. Das ist z.B. im BGB geregelt, das man jemand in bestimmten Fällen, z.B. Personalien Festlegung, eine Person festsetzen darf, wenn man dadurch angegriffen wird sogar mit Gewalt.  § 229,230 BGB, wird man angegriffen kommt noch Notwehr dazu.</p>
<p>Das Detail hier ist aber nicht die Rechtmäßigkeit zu erkennen und verhältnismäßig zu agieren, die Wortwahl ist hier wichtig. Als Privatperson darf ich die Begrifflichkeiten der Exklusive nicht benutzen. Man könnte hier Amtsanmaßung unterstellen/anzeigen etc., und der Geschädigte könnte hierdurch rechtliche Vorteile erlangen und Zivilrechtlich klagen.</p>
<p>Man sollte also Begriffe wie festhalten verwenden und nicht verhaften oder festnahme. Es darf zu keinem Zeitpunkt vermutet werden das man Amtsträger sei/seien könnte. </p>
<p>Es kommt immer auf die richtige Wortwahl an, die darüber entscheidet ob man hinter belangt werden kann oder nicht, egal ob man zu der Handlung legitimiert war.</p>
<p>Liebe Grüße</p>
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