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Nach Polizeischikanen: Rechtliche Schritte einlegen, Anzeige erstatten!

Bei der Kundgebung am Mittwoch (30. April 2014) traten eingesetzte Polizeibeamte das Gesetz mit Füßen und sorgten für einen Skandaleinsatz. Entgegen der aktuellen Rechtsprechung, wurde die zulässige Parole „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus!“ als strafbare Volksverhetzung eingestuft. Dies ist nicht nur ein rechtswidriges Vorgehen, sondern ein bewusster Rechtsbruch durch die Polizei, deren Beamten ihr willkürliches Verhalten bewusst gewesen sein muss. Grund genug, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und den polizeilichen Angriff auf die Meinungsfreiheit auf der gleichen ebene zu beantworten.

Sämtliche der 47 Betroffenen, gegen die laut Polizeiveröffentlichung nun ermittelt wird, sind aufgerufen, sich gegen das willkürliche Vorgehen zu wehren: Mit einer Strafanzeige gegen den bzw. die verantwortlichen Polizisten, sowie einer gleichzeitigen Dienstaufsichtsbeschwerde.

Weshalb die Forderung „Ausländer raus!“ keine Straftat darstellt, hat das „DortmundEcho“ bereits in einem Artikel, der die Vorstellung des neuen Plakatmotives beinhaltet, erläutert. Besonders brisant sind aber Unterlagen, denen im Rahmen der rechtlichen Aufarbeitung des 30. Aprils eine besondere Bedeutung zukommt: In einem sogenannten Lagebericht des polizeilichen Staatsschutzes, den Polizeipräsident Gregor Lange in den Rechtsstreit um das gescheiterte Versammlungsverbot der Maidemonstration einfließen ließ , wird explizit aufgeführt, dass die Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ nach Entscheidung der Dortmunder Staatsanwaltschaft, die sich an der aktuellen Rechtsprechung orientiert, nicht strafbar ist. Jener Lagebericht trägt die Unterschrift des Staatsschutz-Leiters Walter Kemper, der nicht nur durch die Auflösung des Herner Wahlkampfkonzertes in die Schlagzeilen (und in den Fokus der Justiz) geriet, sondern auch persönlich beim Westerfilder Einsatz beteiligt war. Seine Rolle aufzuklären, sowie die Verantwortlichen zu ermitteln, die nun zumindest im Verdacht einer Verfolgung Unschuldiger, sowie ggf. der Freiheitsberaubung stehen, ist jetzt Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Auch, wenn diese wenig erfreut sein wird, gegen Polizisten zu ermitteln, ist die Behörde hierzu verpflichtet – ähnlich, wie im Falle des Herner Wahlkampfkonzertes, dürfte es schwer werden, die begangenen Straftaten der Polizisten unter den Tisch zu kehren.

Eine Vorlage zum Erstatten einer Strafanzeige, die jeder Betroffene, gegen den nun wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt wird, stellen sollte, ist hier zu finden. Ein Vordruck zum Erstellen einer Dienstaufsichtsbeschwerde für disziplinarrechtliche Schritte findet sich hier. Es empfiehlt sich, von beiden Möglichkeiten Gebrauch zu machen – ausdrucken und abschicken!

Weiterhin werden sämtliche Teilnehmer der Demonstration am 1. Mai 2014, die im Nachgang Post von den Ermittlungsbehörden erhalten, aufgerufen, in Kontakt mit Dortmunder Aktivisten zu treten., persönlich oder per E-Mail unter [email protected]. Sollte es zu staatlichen Kriminalisierungsversuchen kommen, sind auch hier weitere Schritte einzuleiten. Meinungsfreiheit wird erkämpft – auf der Straße, aber auch vor Gericht.

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