Das könnte dich auch interessieren
Aktuelle Entscheidung des OGH bezüglich §3g Verbotsgesetz
Aktuelle Entscheidung des österreichischen Obersten Gerichtshofs. Ein Verstoß gegen § 3g Verbotsgesetz bedarf keiner Publizitätswirkung. Jede private Nachricht bzw. auch alles im Vier-Augen-Gespräch gesagte kann...
Zur Denunziation gezwungen – NetzDG wird ausgeweitet
Inhaltsverzeichnis NetzDG: IP-Adressen werden zukünftig ans BKA weitergegebenSchwerpunktstaatsanwaltschaften für HasskommentareBisherige Resultate des NetzdurchsuchungsgesetzStärkung der Bürger- und Freiheitsrechte Das...
Bekannter Nationalist Sascha Krolzig wegen Meinungsäußerung zu Haftstrafe verurteilt!
Die Justiz hat einmal mehr zugeschlagen und ein neues, prominentes Opfer gefunden: Der bekannte Aktivist Sascha Krolzig wurde am Donnerstag (22. Februar 2018) vom Amtsgerichts Bielefeld wegen angeblicher Volksverhetzung...
Neue Blogbeiträge
Anquatschversuch im Kreis Horb a.N. gescheitert
1 Woche agoGoogle findet schwerwiegende Zero Days in Samsung-Chips
2 Wochen agoWie schützt du dein Telefon/Tablet richtig vor Polizei und Behörden?
2 Wochen agoAnwerbeversuch in Dortmunder Haftanstalt
3 Wochen agoMindeststrafe 3 Monate Haft. Du filmst und veröffentlichst das Video – echt jetzt?
3 Wochen ago
Neue Kommentare
- Ingo Neitzke bei Der Verfassungsschutz baut mehr und mehr auf “virtuelle Agenten”
- Maskenmann TV bei Nutzt kein Tutanota
- Ingo Neitzke bei Details zum “Fall Lina” & der Hammerbande
- DSLR bei Wie schützt du dein Telefon/Tablet richtig vor Polizei und Behörden?
- Maus bei Mindeststrafe 3 Monate Haft. Du filmst und veröffentlichst das Video – echt jetzt?
- Ingo Neitzke bei Achtung Meinungsparagrafen
- AnonAktiv bei Anquatschversuch in NRW
- bleep bei Details zum “Fall Lina” & der Hammerbande
Inhalte melden
Beiträge, Kommentare und sonstige Veröffentlichungen in dem SfN Informationsblog werden vor dem Hintergrund der gültigen Gesetzgebung in der BRD überprüft. Sollte dennoch der Verdacht bestehen, dass ein Beitrag gegen Gesetze verstoßen könnte und / oder Beschwerden sonstiger Art vorliegen, wird gebeten, die Redaktion zu kontaktieren, um den bedenklichen Inhalt zu überprüfen bzw. entfernen.
Kommentar hinzufügen