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Als Antwort auf diese Ladung schreibt Frau Haverbeck an die Staatsanwaltschaft

An die Staatsanwaltschaft
Johannisallee 8, 27283 Verden

Betrifft: Haftantritt Haverbeck

Akz: NZS 417 Js 26754 / 14 VRs

Im Hinblick auf die Terminierung des Haftantritts muß ein Irrtum vorliegen.

1.) Das Gutachten „Haftfähigkeit“ liegt noch nicht vor, da die Ärztin vom Gesundheitsamt noch einen Facharzt hinzuziehen mußte. Das Gesundheitsamt war dafür nicht ausgerüstet.

2.) In die von Ihnen angegebene Frist von einer Woche fallen praktisch 4 Feiertage. Am Montag zwischen 30.04. und 1.Mai ist kaum jemand anzutreffen.

3.) Desgleichen steht noch eine Augenuntersuchung wegen verstärkter Blutung im Augenhintergrund an.

4.) Regelung meiner Angelegenheiten ist in dieser kurzen Zeit nicht möglich. Insbesondere ist die Frühjahrsgrundstückspflege dafür zu umfangreich.

5.) Wenn es nicht so peinlich für Deutschland und eine verfassungswidrig abhängige Justiz wäre, könnte man von einem verspäteten Aprilscherz ausgehen. Gewalttäter und Kriminelle gehören für 2 Jahre eingesperrt, aber wohl kaum Achtzig bis Neunzigjährige, wie das in der BRD zur Zeit Konjunktur hat. Sie alle (z.B. Gröning, Haning, Höfs, Dr. Hennig) und eine fast neunzigjährige Frau, deren „Straftat“ darin besteht, daß sie wissen will, wo die 6 Mill. Juden vergast wurden. Das ist bis heute ungeklärt – auch bei Gericht in Verden nicht!!!

Verbote und Gefängnisstrafen bestätigen die Revisionisten.

Ich kann die Haft frühestens am 10. Mai antreten, wenn Sie wirklich meinen, daß das verantwortet werden kann.

Ursula Haverbeck

So eine Erfahrung kann wirklich jeden treffen.

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