“nichts-zu-verbergen”.
Das könnte dich auch interessieren
Anwerbeversuch des Verfassungsschutz im Bayerischen Wald
In der deutsch-böhmischen Grenzstadt Furth im Wald in der Oberpfalz lauerte ein etwa 40 jähriger Mann einer jungen Mutter auf. Auf dem Parkplatz des hiesigen Kindergartens, als die Frau ihre Kinder abholte, näherte sich...
73. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein
Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer...
Selbstverständlich Wahlbeobachter – Aber wie?
Eine parlamentarische demokratische Wahl ist öffentlich. Die entsprechenden Regelungen, die Wahlbeobachtungen bzw. die Öffentlichkeit der Wahl erlauben, finden sich in der BRD meist in den Landesverfassungen, zusätzlich...
Neue Blogbeiträge
Geheimdienst und Militär vs. Open Source Apps
2 Wochen agoDein Telefon wurde beschlagnahmt – Was tun wenns brennt?
2 Wochen agoAuf1.tv – Hausdurchsuchung: Juristische Tipps, wenn die Polizei klingelt
1 Monat agoDie Liebe zum Heimatland und die Denunziation
1 Monat agoAusruf „Wer Deutschland liebt, …“ ist strafbar!
1 Monat ago
Neue Kommentare
- Quelloffen bei Geheimdienst und Militär vs. Open Source Apps
- Telegram-Kommantar bei Geheimdienst und Militär vs. Open Source Apps
- Blogleitung bei Dein Telefon wurde beschlagnahmt – Was tun wenns brennt?
- Ulli bei Dein Telefon wurde beschlagnahmt – Was tun wenns brennt?
- Telegram-Kommantar bei Dein Telefon wurde beschlagnahmt – Was tun wenns brennt?
- Martin bei Die Liebe zum Heimatland und die Denunziation
- Micha bei Ausruf „Wer Deutschland liebt, …“ ist strafbar!
- H.E. bei Sollten wir Threema noch verwenden?
Inhalte melden
Beiträge, Kommentare und sonstige Veröffentlichungen in dem SfN Informationsblog werden vor dem Hintergrund der gültigen Gesetzgebung in der BRD überprüft. Sollte dennoch der Verdacht bestehen, dass ein Beitrag gegen Gesetze verstoßen könnte und / oder Beschwerden sonstiger Art vorliegen, wird gebeten, die Redaktion zu kontaktieren, um den bedenklichen Inhalt zu überprüfen bzw. entfernen.
Kommentar hinzufügen