Wie wir erfahren durften, wurde der Dissident und politische Gefangene Dipl.-Ing. Wolfgang Fröhlich formell aus der Strafhaft entlassen, um ihn kurz darauf wieder in Untersuchungshaft zu nehmen.
Der Grund ist folgender:
Das gegen ihn ergangene Urteil vom 26.03.2018 wegen „nationalsozialistischer Wiederbetätigung“ ist der Sache nach rechtskräftig. Lediglich die Frage, ob die Einweisung in eine Anstalt für geistig „abnorme Rechtsbrecher“ erfolgen soll, muss in einem neuen Verfahren geklärt werden.
Dipl.-Ing. Wolfgang Fröhlich wird laut dem skandalösen Urteil vom März 2018 vorgeworfen, von Oktober 2016 bis Juli 2017 in Briefen an Politiker und Institutionen den “nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ geleugnet bzw. dies versucht zu haben. Die dortigen Richter hatten insbesondere strafverschärfend gewertet, dass die vorgeworfenen Straftaten wiederholt und aus der Haft heraus begangen wurden.
Wer Dipl.-Ing. Wolfgang Fröhlich schreiben oder finanziell unterstützen möchte, kann dies tun, indem er entweder an die:
Justizanstalt Stein/Haft-Nr. 46484, Steiner Landstr. 4 in A-3504 Krems/Stein
schreibt oder Geld auf sein Haftkonto einzahlt. Hierfür sollte die Kontoverbindung der Justizanstalt Stein/Steiner Landstrasse 4 genutzt werden.
Die IBAN lautet AT330100000005460195 und die BIC BUNDATWW.
Als Verwendungszweck bitte Dipl.-Ing. Wolfgang Froehlich, 5.8.1951/Haftnr.: 46484 angeben.
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