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Ursula Haverbeck tritt ihre Haftstrafe NICHT an!

Am Mittwoch (2. Mai 2018) hätte Deutschlands bekannteste Dissidentin Ursula Haverbeck, die derzeit als Spitzenkandidatin der Partei DIE RECHTE um den Einzug ins Europaparlament kämpft, ihre Haft antreten sollen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde jedoch ein Eilantrag noch nicht beschieden, mit dem der Antritt der Haftstrafe von dem Ausgang eines medizinisches Gutachten abhängig gemacht werden soll, das bereits vor mehreren Wochen von einem Gericht in Auftrag gegeben wurde und dessen Abschluß noch aussteht. Diese Rechtsauffassung wurde auch der Staatsanwaltschaft Verden mitgeteilt, welche die Vollstreckung der Haftstrafe beantragt hatte und sich dabei offenbar über die nordrhein-westfälische Justiz hinwegsetzen möchte, die zunächst eine generelle Untersuchung der Haftfähigkeit angestrebt hatte. Ursula Haverbeck befindet sich zudem derzeit in ärztlicher Behandlung und wird nach Entscheidung der beiden offenen Initiativen (Eilantrag und Gutachten) das weitere Vorgehen entscheiden.

Weitere Hintergrundinformationen sind dem Gespräch von Sonntag (29. April 2018) zu entnehmen, das mit Ursula Haverbeck geführt wurde:

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