Erneut ein Skandalurteil aus der Ostmark! Vier weitere Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig “abnorme Rechtsbrecher” für Dipl. Ing. Wolfgang Fröhlich. Hier zeigt sich wie Meinungsfreiheit in einer so genannten Demokratie umgesetzt wird. Die Ostmark übertrifft mit ihren Gesetzen und Urteilen noch das bereits pervertierte Verhalten der BRD. Während die West-Demokratie sich die Dreistigkeit herausnimmt gewisse Länder als Schurkenstaaten zu deklarieren, werden hier Schicksale und Persönlichkeiten, im Namen der Rechtsstaatlichkeit, in Kerker gesperrt.
Mit der Meinungsfreiheit ist es nicht vereinbar Sondergesetze zu schaffen, die Andersdenkende für Jahre hinter Gitter sperren. Wer es wagt zu hinterfragen, frei zu denken oder zu forschen lebt in diesen Ländern besonders gefährlich. Durch die Sonderparagraphen kommen Urteile zu Stande, welche bei ihrem “großen Bruder”, den USA, nicht einmal zu einem Verfahren geführt hätten. Dort würde ein Staatsanwalt nur lachen, wenn jemand auf die absurde Idee kommen würde ein Verfahren eröffnen zu wollen, weil jemand etwas unbequemes ausgesprochen hat. Wer verbietet hat Angst und das zeigt sich hier wieder einmal ganz deutlich.
Selbstverständlich wird der Rechtsanwalt von Wolfgang Fröhlich Berufung gegen dieses Urteil einlegen.
Wie kann ich Dipl. Ing. Wolfgang Fröhlich und seine Familie unterstützen?
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