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Fallen (Honigtopf)

Das BKA hat mehrfach eingestanden, die eigenen Netzseiten als Honeypots eingesetzt zu haben. Dabei wurden Inhalte, die die BKA-Leute nach “kriminalistischen Erfahrung” für Zielpersonen relevant hielten ins Netz gestellt und dann versucht, über die IP-Adressen der Seitenbesucher zu bestimmen. Ermittlungspraxis dieser Art ist sicher ein Grund für das Bestehen des BKA auf der Vorratsdatenspeicherung, denn bei einigen Verfahren hat das mit dem Auflösen der Adressen nicht furchtbar gut geklappt.

Diese Praktiken kamen zuerst im Rahmen des Verfahrens gegen die linksextreme “militante gruppe” ans Tageslicht. heise-Online vom 27.3.2009: “BKA-Honeypot www.bka.de” beschreibt dabei das Verfahren, in dem ein Verweis auf eine BKA-Seite in eine linkskriminelle Zeitschrift eingeschleust wurde. Erfreulicherweise konnte das BKA die meisten der 417 daraufhin erbeuteten IP-Adressen nicht auflösen, lediglich (ausgerechnet) die Telekom lieferte 120 Namen, die, so musste das BKA eingestehen, allesamt irrelevant waren.

Angesichts der so dokumentierten Streubreite ist eigentlich schon klar, dass das nicht geht, und tatsächlich “verbot” das Innenministerium dem BKA entsprechende Methoden (vgl. heise.de 21.3.2009: “Innenministerium stoppt Überwachung der BKA-Seite”) aufgrund des damit verbundenen Eingriffs in das Telekommunikationsgeheimnis. Warum das Innenministerium erst nach dem Bekanntwerden solcher Methoden zu solchen Schlüssen kam, ist nicht bekannt.

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