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Einzelfragen

Viele Informationen hast du nun schon Gelesen. Im folgenden werden wir vier Einzelfragen besprechen.

Knast/Beugehaft

Die Diskussion um Aussageverweigerung fordert eine ständige Thematisierung von Knast/Beugehaft, keinesfalls darf dieser Punkt ausgeklammert und hier eine Trennung gezogen werden. Angesichts dieses Repressionsmittels wächst bei vielen die Aussagebereitschaft. Die fehlende Thematisierung weist auch auf den Punkt Aussageverweigerung und Organisierung hin, eine Einschätzung der eigenen Struktur hat meist nicht stattgefunden, drum wird auch die Bedrohung mit Knast individualisiert:

Lieber ein paar Jahre in den sicheren Knast, als sich in der Illegalität auf die eigenen, unsicheren Strukturen draußen verlassen. …

Die Beugehaft (die sich nur auf Zeugen bezieht) steht am Ende einer Reihe von Möglichkeiten der Repression den Aussageverweigernden zunächst mit Geldstrafen bedrohen kann. Nichtsdestotrotz ist sie ein brennpunktartiger Ausschnitt, der die reale Gefahr Knast drastisch vor Augen führt. Die Situation für den Zeugen, als auch für den Beschuldigten ist in Bezug auf den Knast generell dieselbe. Die Beugehaft dient zur Erpressung einer Aussage, Benennung von “Tätern”. Die persönlichen Folgen der Beugehaft sind eklatant. Neben dem möglichen Verlust des Arbeitsplatzes, der Wohnung, der Beziehungen (und auch des Anspruches auf Arbeitslosengeld) kommen dazu die Sorgen um Kinder und die Anhäufung von Schulden.

Beugehaft ist Zivilstrafe und muss grundsätzlich selbst bezahlt werden! (Tagessatz a 20 €) Abstrakt gesagt, hat die Bedrohung des Beschuldigten mit Knast eine ähnliche Funktion. Knast wird eben nicht nur als Sanktion eingesetzt, sondern auch als Erpressungsmittel. Die Bedrohung Knast soll den Beschuldigten zur Kooperation zwingen, diese ihm gleichsam als günstigere Alternative erscheinen. Es herrscht Berührungs- bzw. Auseinandersetzungsangst bezüglich Beugehaft, die Ausdruck einer allgemeinen Verunsicherung ist, die z.B. seiner Zeit in Bochum nach den ersten Beugehaftbeschlüssen einsetzte. Die Überzeugung der Aussageverweigerung als sicherste Verhaltensweise gegenüber Polizei, Staatsanwalt, Staatsschutz etc. wird dabei nicht generell in Zweifel gezogen – nur wird Beugehaft und Aussageverweigerung getrennt behandelt, und wenn überhaupt im Bereich des Individuellen thematisiert. Die Debatten kreisen vordergründig um den Punkt: das Absitzen der Beugehaft ist ein zu hoher Preis für die Aussageverweigerung. Es wird ein Weg zwischen Aussage und Knast gesucht, orientiert wird sich dabei an den persönlichen Folgen. Die politische Konsequenz oder Funktion von Aussageverweigerung wird dabei übergangen. Das Standhalten, bzw. Nachgeben gegenüber Knast/Beugehaft werden zum persönlichen Problem, mit dem sich die Betroffenen herumzuschlagen haben, was der politischen Notwendigkeit der Aussageverweigerung eklatant widerspricht. Fatal – aber auch bezeichnend – ist die Tatsache, dass die Auseinandersetzung um die Beugehaft dann beginnt, wenn Beugehaftbeschlüsse vorliegen – um zu versiegen, wenn die Leute wieder aus dem Knast sind, was doch ein Ausdruck einer Hilflosigkeit ist. Das Wissen um die eigene Erpressbarkeit, die Angst vor Knast und den Folgen, sowie die politische Schwäche, sind für viele Richtlinie ihres Handelns, was zum wiederholten Male auf das Kernproblem Organisierung stößt. Aus unsicherer Haltung heraus wird der Zweifel an die grundsätzliche politische Funktion der Aussageverweigerung sichtbar. Taktisches Kalkül tritt an die Stelle einer konsequenten Aussageverweigerung.

Da wo es mehrere Vorladungen gab, ist eine gemeinsame Vorbereitung noch notwendiger. Diese erfordert entsprechende Bereitschaft, sich mit den eigenen Schwächen, sowie auch mit den direkt Verfolgten zu konfrontieren und darüber hinaus die Bestimmung einer inhaltlichen politischen Position. Es ist wichtig, eine gemeinsame Plattform zu schaffen, aus der sich als logische Folge kollektive Aussageverweigerung ergibt. Die Auseinandersetzung um Knast, persönliche Situation (auch emotionale) und um das Machbare ist auch hier von Nöten “um die Lücke zwischen abstrakter politischer Bestimmung und persönlicher Konsequenz zu schließen”…. Es ist unwahrscheinlich, ein kollektives Vorgehen in allen Details zu praktizieren. Es lässt sich nicht alles “trainieren” und vorausbestimmen. Der Druck auf die Einzelnen bezüglich der Beugehaft ist unterschiedlich. Deshalb erscheint uns also als außerordentlich wichtig eine gemeinsame inhaltliche politische Bestimmung. Sie erfordert von allen ein dem gemäßes Verhalten und dass nicht alles auf die Betroffenen abgeladen wird, diesen mit falscher, nur fordernder und nehmenden Solidarität der Boden unter den Füßen weggezogen wird.

Wie jedem politischen Aktivisten bekannt sein müsste, ist es von großer Wichtigkeit, darauf zu achten, wo, mit wem und über was gesprochen wird. Von uns bekannten Personen haben wir einen staatsanwaltschaftlichen Brief erhalten, der einmal mehr verdeutlicht, dass es keine Privatsphäre in diesem Staat gibt und wir möchten mit der Veröffentlichung noch einmal daran erinnern.
Besuche von Angehörigen und Freunden im Staatskerker bilden da keine Ausnahme. Es reicht nicht aus, dass Gespräche durch einen stets anwesenden Vollzugsbeamten “belauscht” werden, denn gerne bedient man sich auch technischer, akustischer Überwachung um Gespräche von Beschuldigten und deren Besuchern aufzuzeichnen.

Falschaussagen

Tatbestand: Falsche uneidliche Aussage
Strafrahmen: 3 Monate bis 5 Jahre. Meineid: nicht unter 1 Jahr.

Ein Beschuldigter darf überall lügen, ein Zeuge hingegen ist vor Gericht zu wahrheitsgemäßer Aussage verpflichtet. Beim Staatsanwalt gibt es zwar keinen Tatbestand der “Falschaussage” , möglich ist jedoch, dass durch eine Falschaussage der Straftatbestand der “Strafvereitelung” erfüllt wird! – Auch deshalb halten wir generell wenig von Falschaussagen. Sie sind immer ein Wagnis, und können zu Verstrickungen oder gar zu Namensnennungen führen. Die Bullen sind aber da nicht blöd, wo sie es sich nicht leisten können. Angesichts ihrer Möglichkeiten, gerade auch technischer Art können Falschaussagen geradezu zu einer immensen Gefahr werden!

Alibiaussagen

Das Fiktive Beispiel:

Vor dem Landgericht ist ein 28 Jähriger Maurer angeklagt, im Zusammenhang mit einer Demonstration den Rechten Arm zum Hitlergruss gehoben zu haben. Er wird kurze Zeit nach der angeblichen Tat von einem Beamten “wiedererkannt” (“an seinem auffälligen Hemd”) und verhaftet. Eine Stunde wird er in der Wanne gefangenhalten und muß sich – im rechtsfreien Raum, die üblichen üblen Sprüche anhören. Sodann wird er zwei Stunden von einem Staatsschutzbullen verhört. Der Beschuldigte weiß, daß er zur Tatzeit noch zu Hause war, weit entfernt vorm angeblichen Tatort. Er benennt zwei Freunde als Zeugen für sein Alibi.

Der Trick der Bullen:

Die beiden Freunde werden nicht sofort verhört – was auch eher sehr unangenehm hätte werden können – sondern erst zwei Wochen später vorgeladen!

Dieser Zeitraum diente denn dem Staatsanwalt dazu, die Aussagen der beiden vor Gericht als “abgesprochen” zu bezeichnen.

Dieses Beispiel zeigt zunächst, wie schnell du in so eine Situation geraten kannst. Es zeigt dann, dass ein Alibi, im Bewußtsein seiner “Unschuld” geäußert, keinerlei Gewähr bietet. Ob Alibi oder nicht, die Bullen wollen nur eins: daß geredet wird! Namen, Namen! – der Rest wird sich dann schon finden.

Da zeigt sich, dass ein Rechtsverständnis bürgerlicher Kreise “aber ich bin doch unschuldig” für die Beamten völlig unerheblich, ja fast lächerlich naiv angesichts der Realiltät ist. Die Unschuld interessiert doch die Justiz immer als letztes! Diese Einsicht verringert schlagartig die Hoffnung die du in Aussagen, Kooperation setzt – aber sie muß ersteinmal vorhanden sein!

Entlastungszeugen

Ein Bereich, den wir als äußerst problematisch ansehen. Einerseits kann auch eine gute Verteidigung nicht auf entlastende Zeugen verzichten. Andererseits solltest du deren Stellenwert nicht überschätzen: ein Bullenzeuge, der seine Aussage wenigstens halbwegs auf die Reihe kriegt – und wenns nur ein “der/die wars!” ist – reicht allemal hin.

Daneben lauern auch auf Entlastungszeugen Gefahren, über die vorher Bewußtsein hergestellt werden muss.

Wir haben poplige Beleidigungsprozesse erlebt, in denen es um Geldstrafen ging und bei dem z.B. einem Entlastungszeugen nacheinander folgende Fragen gestellt wurden: “Gehen Sie öfter auf Demonstrationen? Waren Sie auch bei der und der Aktion dabei?” …

Aussagen bei Gericht bieten die Möglichkeit der Vorbereitung, Zuschauer können sie verfolgen, Klarheit wird so gewährleistet. Eine gemeinsame Diskussion über Sinn und Zweck von Aussagen vor Gericht ist möglich und überdies unbedingt notwendig, um dem Angeklagten keinen Bärendienst zu erweisen. Gerichtsaussagen verlangen also eine gemeinsame praktische und politische Bestimmung, die von Fall zu Fall neu überdacht werden muss. Eine generelle, schlagwortartige Formulierung läßt sich hier u.E. nicht aufstellen.

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