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11.-13. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage 11 bis 13 im AB-MittelrheinProzess berichten. Gegen 26 Angeklagte wird der wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Organisation (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen sucht, geführt.

von ABM Prozess

Zu aller erst eine erfreuliche Nachricht. Der Angeklagte, der in der letzten Verhandlung im September wieder in U- Haft kam, ist seit 2 Wochen wieder in Freiheit. Er wurde erneut inhaftiert, da er postalisch zu Mitangeklagten Kontakt aufgenommen hat und somit laut Oberstaatsanwalt(OSTA) Schmengler gegen die auferlegte Kontaktsperre verstoßen haben soll.

15. Oktober 2012 – Prozesstag 11

Der Antrag auf Auswechslung eines Ergänzungsrichters wird, wie alle Anträge vorher, abgelehnt. Die Befragung (in chronologischer Form) des Angeklagten und gleichzeitigem “ Kronzeugen“ David H. durch den leitenden Richter wird fortgesetzt. Mehrmalige Rügen durch Verteidiger wegen Suggestivfragen.

16. Oktober 2012 – Prozesstag 12

Weitere Befragung des Mitangeklagten und “ Kronzeugen“ David H. durch den leitenden Richter. Es gab an diesem Tag ein Wortgefecht zwischen OSTA Schmengler und einem der Anwälte, wobei es wieder einmal um die Anklageschrift ging. OSTA Schmengler soll im Zuge dessen von sich gegeben haben: „Meine Zeit ist mir eigentlich viel zu schade, um mich mit dieser Scheiße zu beschäftigen.“ Dies erwiderte einer der Anwälte: „Das ist das erste vernünftige Wort, daß ich von Ihnen höre.“ Danach allgemeine Erheiterung im Saal.

Nachtrag: Manche Personen glauben gehört zu haben, daß der OSTA Schmengler von brauner Scheiße gesprochen haben soll. Dem widersprach OSTA Schmengler dann am Donnerstag. Andere haben gehört, dass er von der Scheiß-Anklageschreift gesprochen haben soll. Da OSTA Schmengler die Angewohnheit hat, ohne das Wort zu haben, plötzlich los zu plärren – dabei natürlich auch nicht das Mikrophon einschaltet – kann oftmals nicht der genau Wortlaut des OSTA Schmengler im Sall vernommen werden.

18. Oktober 2012 – Prozesstag 13

Die Befragung des Mitangeklagten und „Kronzeugen“ David H. geht in der gleichen Form weiter. Am späten Vormittag werden erste Videos des Trauermarsches in Dresden 2011 vorgeführt, die dann vom “ Kronzeugen“ kommentiert werden sollen, d.h. er soll Mitangeklagte identifizieren.
Nun folgen sehr unsichere Antworten von David H. wie z.B.: „Das könnte Herr x sein oder das da müsste Herr y sein.“ Als Begründung des Wiedererkennens gibt er z.B. eine dunkle Hose oder braune Schuhe an. Gut, dunkle Hosen trugen eigentlich alle in diesem Video. Ein von einem Anwohner gedrehte Video war insofern interessant, daß es auch vertont war. Es waren u.a. Sätze zu hören, wie: „Schau mal, die Rechten machen gar nichts. Die Linken haben wieder mal angefangen zu werfen. Es sind immer die Linken, die den Krawall anfangen.“ Dazu wurden natürlich seitens des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft keine Fragen gestellt. Den Verteidigern ist es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gestattet Fragen an den Mitangeklagten und „Kronzeugen“ David H. zu stellen. Grundsätzlich hat dieser aber auch als „Mitangeklagter“ das Recht, die Beantwortung von Fragen zu verweigern. Bisher ist David H. sehr gesprächig…

Nach der Mittagspause gab es dann wegen der Vorfälle am Dienstag einen Antrag eines Verteidigers auf Absetzung des OSTA Schmengler durch seinen Vorgesetzten. (Begründung: Befangenheit, fehlende Objektivität, ermittelt nichts Entlastendes) Außerdem wird von Seiten der Anwälte darum ersucht, den Status des „Kronzeugen“ als Angeklagter ins Protokoll aufzunehmen, da er von Seiten des Gerichts sehr oft als Zeuge und nicht als Angeklagter bezeichnet wird.

Bei der Befragung des immer noch gleichen Angeklagten durch den OSTA Schmengler wird sehr schnell deutlich, worum es ihm eigentlich geht. Sehr schnell kommen Fragen zur Involvierung der NPD in die Strukturen des AB Mittelrheinoder zur Verwaltung der NPD-Kreisverbandskasse. Außerdem werden auch etliche Fragen zum Verhalten oder zu Bemerkungen einzelner Rechtsanwälte gestellt.

Einer der betroffenen Rechtsanwälte wird von OSTA Schmengler als “ Haus und Hofanwalt“ des AB Mittelrhein bezeichnet, wohl weil er früher schon einige „Mitglieder“ vor Gericht vertreten hat. Der Anwalt entschuldigt sich sofort beim OSTA Schmengler, daß er seinen Pflichten als Verteidiger nachgekommen ist und seinen Beruf ausgeübt habe. Daraufhin wieder allgemeine Erheiterung.

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