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16.-20. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt.

von ABM Prozess

An den Verhandlungstagen 16 bis 20 ging die Befragung des Mitangeklagten bzw. des „Kronzeugen“ Tim S. weiter. Dieser zeigt sich weiterhin sehr gesprächsbereit. Besondere Neuigkeiten weiß dieser aber nicht zu berichten.

Das Bemerkenswerteste an den Prozesstagen 16 und 17 war die Tatsache, daß bei der Auswertung der Telekommunikationsüberwachung., sowohl von den Ermittlungsbeamten als auch der Staatsanwaltschaft, strafrechtlich sehr relevante SMS-Beiträge des Angeklagten und „Kronzeugen“ David H. als nicht strafrechtlich relevant bewertet wurden.

Oberstaatsanwalt (OSTA) Schmengler geht erneut baden

Nachdem schon der Widerstandsradio-Prozess neu verhandelt werden muss, wurde auch das Urteil gegen drei Nationalisten, die einen Aussteiger verprügelt haben sollen, vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz kassiert. Der Prozess gegen die drei Nationalisten muss von Neuem beginnen. Dies ist eine weitere Niederlage für den selbsternannten Nazijäger OSTA Schmengler, der ja bekanntermaßen auch der Angkläger im AB-Mittelrhein-Prozess ist. Seit Herbst 2011 befassten sich die Gerichte mit einem angeblichen Übergriff auf einen Aussteiger bei Höhr-Grenzhausen. Selbstverständlich saßen auch hier die Angeklagten wieder in Untersuchungshaft.

Das OLG begründete die Aufhebung des Urteils des Landgerichts damit, daß das Landgericht die Beweise lückenhaft gewürdigt habe und verschiedene Aspekte nicht berücksichtigt habe, die gegen die Glaubhaftigkeit der Aussage des wichtigsten Zeugen sprechen könnten.Laut dem OLG hat das Landgericht die mehrmals wechselnden Aussagen des Hauptbelastungszeugen nicht genug berücksichtigt und aufgeklärt. Ein derart sprunghaftes Verhalten könne zu Zweifeln an der Qualität der Aussagen des Zeugen führen. Vielleicht habe der Zeuge andere zu stark belastet, um selbst Vorteile zu erhalten – befand das OLG. Wann der neue Prozess beginnt, ist unklar. Genau wie im Widerstandsradio-Prozess.

Der Hauptbelastungszeuge im eben genannten Aussteiger-Prozess ist übrigens auch einer der Belastungszeugen im AB-Mittelrhein-Prozess. Dieser wohnte eine zeitlang im sogenannten „Braunen Haus“ in Ahrweiler und wurde nach Bekanntwerden der belastenden Aussagen aus dem braunen Haus verwiesen. Völlig ohne Gewalteinwirkung oder sonstigen Schikanen!

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