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57. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft.

von ABM Prozess

23. Mai 2013 – 57. Prozesstag

Wieder einmal verspäteter Beginn um 10:30 Uhr.

Als erstes wurde ein Beweisantrag eines Verteidigers bzgl. eines Leserbriefes von KHK T. in einer regionalen Tageszeitung gestellt. In diesem Leserbrief vom 26.08.2012 hatte sich der Zeuge T. bzgl. einer Demo in Koblenz sowohl kritisch zu der Verbotsstrategie der Stadt Koblenz geäußert, als auch Begriffe verwendet wie „Christian Worch und seinen Strolchen“, den „Ahr-Nazis“, „braunen Vasallen“ usw. .
Zu diesem Zeitpunkt war der Zeuge noch SPD Mitglied, trat aber später aus der Partei aus, da aus seiner Sicht die Partei mit Extremismus zu lasch umgehe und so teilweise Schützenhilfe für Extremisten gibt (unbewusst oder bewusst).

Anschließend einige Beispiele aus der Befragung des Zeugen KHK T. durch einen Angeklagten:
Frage: Was macht einen zum Mitglied?
Antwort: „Es gibt keine Mitgliedsausweise, Mitglied ist, wer sich konzentriert auf Veranstaltungen aufhält, auch gibt es Interpretation der TKÜ und Erkenntnisse durch die Vernehmungen.“

Pause von 12:00 – 12:30 Uhr.

Nach der Pause folgten Fragen zum Tatgeschehen am Ahrweiler Bahnhof nach einer linken Outing-Aktion.
Wird / wurde in beide Richtungen (rechts / links ) ermittelt?
Antwort: Ja, selbstverständlich.
Frage: Gab es bei den „Linken“ Hausdurchsuchungen?
Antwort: Nein
Frage: Gab es bei den „Rechten“ Hausdurchsuchungen?
Antwort: Ja
Frage: Grund dafür?
Antwort: Ist mir nicht mehr bekannt.
Frage: Warum sind die Ermittlungen nach 2 Jahren noch nicht abgeschlossen?
Antwort: Weil die Beschuldigten links noch nicht sicher sind, ob sie sich zu dem Sachverhalt vernehmen lassen oder nicht.

Im Laufe der Befragung wurde die Stimmung immer gereizter. Eine Verteidigerin bemängelte das „Babbeln“ des OSTA und kassierte prompt eine Ermahnung durch das Gericht. Auch am Zeugen ging die detaillierte Befragung nicht spurlos vorbei. Als er genervt fragte: „Was soll die Kacke?“, erfolgte natürlich keinerlei Intervention durch das Gericht. Folglich darf man das Wort „Kacke“ vor Gericht aussprechen, jedoch nicht das Wort „Babbeln“.

Alles in allem passt das irgendwie alles zu diesem dubiosen Prozess. Man wundert sich halt über nichts mehr.

Ach ja, ein kleines Wunder geschah dann auch noch. Weil der OSTA Schmengler wiederholt dazwischen rief und an Stelle des Zeugen die Fragen selbst beantwortete, zeigten die Hinweise gegenüber dem Richter erstmals Auswirkungen. Es wurde erstmalig vom Gericht angeregt, dass OSTA Schmengler doch auch mal das Mikro benutzen solle. Ohne Worte!!!

Ende gegen 13:00 Uhr

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