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70. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft.

von ABM Prozess

16. Juli 2013 – 70. Prozesstag

Man muss es eigentlich nicht mehr erwähnen, verspäteter Beginn 11:15 Uhr. Dieses Mal wegen einer Fahrzeugpanne.

Zur Überbrückung der Zeit, z.B. beim Ausfall von Zeugen, eignen sich scheinbar immer wieder die abgehörten Telefonate, egal welchen Inhalts. Kurz nach Beginn der Verhandlung musste der Angeklagte Christopher D., der umfassend ausgesagt hatte, den Saal wegen eines dringenden Bedürfnisses wieder einmal verlassen. Auch dies ist im Laufe des Prozesses schon fast zur Routine geworden.

Gegen 12:00 Uhr betrat der Zeuge L. C. den Saal.

Dies ist der einzige Zeuge in dem kompletten Verfahren, der tätlich angegangen wurde. Allerdings auch nicht von dem Konstrukt namens „AB-Mittelrhein“, sondern von einem der Angeklagten, der für diesen Vorfall auch bereits rechtskräftig verurteilt wurde.

Nach der Belehrung folgten einige persönliche Angaben des Zeugen. Nach eigener Aussage sei er eher links einzuordnen, engagiert sich gegen Rechts, sei aber nicht organisiert. Er habe Kontakte zur Antifa gehabt, bis heute habe er noch Kontakte zum linken Spektrum. (Freundeskreis) Als der Richter ihn nach Namen der örtlichen Antifa befragte, kam es zu folgendem Gesprächsverlauf:
Richter: Namen der Antifa-Mitglieder?

Zeuge: Das möchte ich eigentlich nicht.
Richter: Es geht nicht darum was Sie wollen!
Zeuge: Ich möchte niemanden belasten.
Richter: Dass soll nicht Ihre Sorge sein.

Im Anschluss daran gab der Zeuge dann doch noch einige Namen der örtlichen Antifa preis. Darunter bereits einschlägig bekannte Personen.

Der Zeuge berichtete auch von seinen Demo-Teilnahmen, die jedoch meistens in der Ausnüchterungszelle der Polizei endeten. Auf die Frage, ob er generell ein Problem mit Alkohol habe, antwortete er: „Was heißt Problem? Ich komme halt aus einem Weinort, da wird immer viel getrunken!“ Auch das Weindorf musste als Grund herhalten, warum er in der Vergangenheit wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille seinen Führerschein abgeben musste.

An gewalttätige Ausschreitungen von Links oder Rechts auf Demos fehlte ihm die Erinnerung. Nach eigenem Bekunden hatte er an einer Gegendemonstration beim „Remagener Trauermarsch“, mit der Absicht zu stören, teilgenommen. Der Zeuge machte noch ein paar recht unergiebige Aussagen zur Körperverletzung zu seinem Nachteil am Abend nach der Demo in Remagen 2009. Die Polizei vor Ort konnte am besagten Abend keine Aussage von ihm bekommen, da er zu betrunken war. Auf eine spätere Aussage bei der Polizei hatte er nach eigenem Bekunden keine Lust, da er nichts aussagen wollte. Zu der Schwere seiner Verletzungen befragt, gab er an, daß es keine blutende Wunden gab und er auch nicht arbeitsunfähig war. Als er am nächsten Morgen in den Spiegel geschaut habe, war er „hübsch wie immer!“

Nach der Mittagspause stellte die Staatsanwaltschaft sowie die Verteidigung verschiedene Fragen an den Zeugen. Durch die Befragung der Verteidiger wurde klar, wie sein „Protest gegen Rechts“ aussah. Auf einer Demo zeigte der Zeuge beispielsweise den anwesenden Polizeibeamten seinen nackten Hintern.

Der zweite Zeuge dieses Vorfalls Ch. konnte bisher wegen fehlender Wohnanschrift nicht geladen werden. Auf die Frage, wo sein Bekannter sich denn aufhalten könnte, antwortete der Zeuge: „ Er reist durch die Gegend, manchmal ist er in Berlin und manchmal arbeitet er als „Axtwerfer“ auf „Mittelalter-Märkten“. Sollte dieser Zeuge also einmal ausfindig gemacht werden, kann man auf die Qualität dieser Aussage ja wirklich gespannt sein. Die Zeugen gewinnen stetig an Belustigungsqualität.

Nun folgte eine Pause von 15:20 – 15:30 Uhr.

Im Anschluß wurden bis zum Ende des Verhandlungstages (16:30 Uhr) wieder mal als „Lückenfüller“ noch einige abgehörte Gespräche angehört.

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