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282. – 284. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein­-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.

von ABM Prozess

05. – 07. Juli 2016 – 282. – 284. Prozesstag

Die Prozesswoche startete mit dem Nichterscheinen einer Zeugin, da Ihre Ladung nicht zugestellt werden konnte. Es wurde daraufhin über weitere Möglichkeiten spekuliert, diese Zeugin ausfindig zu machen. Das Gericht konnte keine Auskunft geben, ob die Zeugin nun wegen einer Auskunftsperre oder wegen anderen Identifizierungsproblemen ausblieb. So blieb nicht viel anderes übrig als sich die Zeit mit Prozess-Anträgen zu vertreiben. Kurz nachdem unter anderem die Bestellung eines Betreuers für den, wegen selbstschädigendem Pozessverhaltens auffällig gewordenen, „Kron“-angeklagten David H. beantragt worden war, beendete dieser die Verhandlung um einen Amtsarzt aufzusuchen.

Der Mittwoch brachte einen weiteren Beamten der Dresdener Verkehrspolizei, der am 19.02.2011 zunächst einen mehrere tausend Personen starken linken Aufzug von der Autobahn in die Innenstadt absicherte. Danach sollte er mit seinem Kollegen einen Aufzug in Freital aufklären und wurde gleich darauf wieder in die Innenstadt verlegt. Jedenfalls hat er die hier angeklagte Personengruppe nicht begleitet. Allerdings konnte er mit interessanten Details aus dem Funkverkehr aufwarten. Seiner Aussage nach war es der örtlichen Polizei, entgegen bisherigen Angaben, sehr wohl bekannt, daß das Objekt „Praxis“ einen Stör- bzw. Gefahrenpunkt im Falle eines Vorbeizuges nationaler Demonstranten darstellt. Außerdem erinnerte er sich, daß im Nachgang des angeklagten Ereignisses im Polizeifunk davon gesprochen wurde, daß der Bewurf aus der Praxis heraus begann.
Nach dieser Zeugenaussage und den damit zusammenhängenden Erklärungen der Prozessbeteiligten (§257StPO) wurden zwei „Flipcharts“ als Asservate eingeführt. Begleitend raunte der Vorsitzende Richter davon, daß er nicht nur belastende Beweisstücke einführe. Jedenfalls konnte keiner der Verteidiger irgendetwas belastendes an den Stichpunkten die da zu lesen waren entdecken. Man darf gespannt sein, welche weiteren Asservate eingeführt werden sollen.

Am Donnerstag wurde die Zeugin Silvana F. aus Dresden weiter gehört. Diese Anwohnerin war am schlafen, als die Situation vor der „Praxis“ eskalierte. Sie berichtete hauptsächlich von Randgeschehnissen, wodurch aber die Gretchenfrage „Angriff“ oder „Verteidigung“ nicht weiter erhellt werden konnten.

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