SfN
blank

45.-52. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft.

von ABM Prozess

9. April 2013 – 45. Prozesstag

Beginn wieder einmal verspätet und wieder wurde ein Befangenheitsantrag gegen den leitenden Richter als unbegründet zurückgewiesen. Nach der Pause wurden weitere Aussagen des Zeugen Christopher J. gehört. Die Befragung durch den leitenden Richter gestaltet sich recht schwierig, da der Zeuge selten in ganzen Sätzen antwortet und auch sehr leise spricht.

Hierzu sagt der leitende Richter zu Zeugeneigenschaften des Christopher J. : „Man muss die Leute nehmen wie sie sind – wir haben ja keine anderen“ (Konrad. Adenauer). Am Nachmittag folgten außerdem Aussagen zu Dresden 2011 mit zum Teil sehr widersprüchlichen Angaben. Häufiger Satz des Zeugen: „Ich weiß es nicht mehr“.

10. April 2013 – 46. Prozesstag

Alles verläuft ähnlich wie am Vortag

11. April 2013 – 46 a. Prozesstag

An diesem Tag war ein Totalausfall der Verhandlung zu verzeichnen, was dann um 13:00 Uhr bekanntgegeben wurde. Grund hierfür: Die Erkrankung des Angeklagten Axel Reitz. Ob er sich wegen seines Fernsehinterviews zu sehr verausgabt hat? Man weiß es nicht.

16. April 2013 – 47. Prozesstag

Beginn natürlich wieder einmal verspätet um 11:40 Uhr. Es kam zur Fortsetzung der richterlichen Befragung zu einzelnen Fällen des Zeugen Christopher J. . Im Anschluss erfolgte die Befragung des Zegen durch die Staatsanwaltschaft. Ähnliches Aussageverhalten – Zeuge kann sich oft nicht erinnern. Dem Zeugen werden dann Vorhalte von seinen polizeilichen Vernehmungen gemacht. Danach weiß der Zeuge urplötzlich wieder, was angeblich gechehen ist. Den Begriff “ Spieleabend “ kannte auch er vorher nicht. Er hat ihn nur verwendet, weil es so in den Akten stand.

Da einer der Angeklagten bis 14:30 Uhr noch nichts zu essen bekommen hat, gibt es nach der Essensanforderung eine Unterbrechung bis 15:00 Uhr. Anschließend gibt der Zeuge seine persönlichen Meinungen und Eindrücke oder auch seine Unkenntniss zu den Fragen der Staatsanwaltschaft zum Besten. So macht OSTA Schmengler einen Vorhalt zu den Schwerpunkten: Antisemitismus, Verräter etc. . Antwort des Zeugen Christopher J.: „Ja das kommt hin“

Zum Begriff “ Äffchenfraktion“ sagte er : Begriff glaubt er, kam vom Christian H. . Dieser Begriff sei entstanden, weil D.L und A.W. viel „gepumpt“ haben und viele Bananen gegessen haben. Ende dieses ermüdenden Tages um 16:35 Uhr.

17. April 2013 – 48. Prozesstag

Beginn verspätet um 10:15Uhr. Weitere Befragung des Zeugen Christopher J. durch die Staatsanwaltschaft u.a. zu Dresden .Die Antworten wie an den Vortagen: „Ich weiß es nicht mehr“ oder „ist schon so lange her“ usw. Bei der Polizei habe er falsche Angaben gemacht- „weil ich mich rausreden wollte“.

Nach der Mittagspause sind dann die Verteidiger mit ihren Fragen an der Reihe. Fragen zum Zeugenschutz werden nicht beantwortet. Hier ein paar wenige Kostproben davon. Der Zeuge hat tatsächlich so geantwortet:
Frage: Was ist für Sie die demokratisch freiheitliche Rechtsordnung?
Antwort: Wahlrecht und so…

Frage: Sollte das Wahlrecht abgeschafft werden vom Aktionsbüro Mittelrhein?
Antwort: ja

Frage: Was ist bei den KV-Sitzungen besprochen worden? NPD ja oder nein?
Antwort: Nicht direkt über die NPD, sondern über Politik allgemein.

Frage: Spielt Gewaltenteilung in der neuen Weltanschauung eine Rolle?
Antwort: Ja spielt sie

Frage: Was ist Gewaltenteilung?
Antwort: dazu kann ich nix erläutern, Demokratie halt.

Frage: Volksgemeinschaft?
Antwort: kann ich nix zu sagen, keine Ahnung. Und so weiter und so fort…..

18. April 2013 – 49. Prozesstag

Weitere Befragung des Zeugen Christopher J. durch die Verteidiger.

Aufgrund dessen „Einsilbigkeit“ in der Verhandlung wir nachgefragt, ob alle Wörter bei der polizeilichen Vernehmung aus seinem eigenen Wortschatz stammen oder ob vorformuliert wurde. Der Zeuge Christopher J. bekundet, dass die Wörter aus seinem Wortschatz stammen. Daraufhin wird er gefragt, was das Wort Administrator bedeuted. Nach längerem Zögern meint er: „Veranstalter“. Der Nachmittag vergeht mit einigen Zwischenrufen des OSTA Schmengler wie im Fluge. So z.B.: „Er kann ja verstehen, daß Rechtsanwalt L. seine Position behaupten wolle, deshalb könne dieser ja auch mal Flugblätter auf dem Marktplatz verteilen gehen.“

OSTA Schmengler zu einer Verteidigerin: „Keifen Sie doch nicht so rum“
Antwort: „Das sagt der Richtige“
OSTA Schmengler zu einem Verteidiger: „Ist ihr Blutzuckerspiegel zu niedrig!?“

Der Zeuge Christopher J. gibt an, den Begriff „innerer Kreis“ aus seinem Angelsportverein zu kennen. Weitere Fragen dazu dürfen laut Gericht jedoch nicht gestellt werden. Ein Verteidiger meint hierzu: “Manchmal ist das Aussageverhalten so, als ob ich mit einem Stuhl rede“. Ein anderer Verteidiger: „Das bringt ja eh nix, keine weiteren Fragen“

Gegen 16:00Uhr wird der Verhandlungstag beendet, da der Zeuge erschöpft sei.

23. April 2013 – 50. Prozesstag

Fortsetzung der Befragung des Zeugen Christopher J. sowohl durch die Verteidigung als auch einige der Angeklagten selbst. Wieder sind die Aussagen sehr nebulös, z.T. sogar widersprüchlich. Bekannt wurde, daß Christopher J. in der JVA Schifferstadt von ausländichen Mitgefangenen verprügelt wurde und deshalb Angst hat, nochmals dort hinzukommen. Auch wurde er gefragt, ob das Wort „rausreden“ ein netteres Wort für „Lügen“ sei, was dieser bejahte. Ein Mitglied ist für den Zeugen jemand,der einen dauerhaften Umgang hat.(mit wem auch immer). Ein Aktivist ist jemand, der sich engagiert, der aktiv ist und was macht- auf unterschiedliche Art und Weise, auf Demos gehen und so.

Nicht abschließend geklärt werden konnte die Tatsache, wie sein Zeugenbeistand in den Besitz der Anklageschrift, eventuell auszugsweise, gelangt ist. Da der Zeuge Christopher J. seinen Beistand in dieser Frage NICHT von der Schweigepflicht entbunden hat. Die Staatsanwaltschaft hat in einer dienstlichen Erklärung erklärt, die Anklageschrift NICHT weitergegeben zu haben. Das Gericht hat bisher auf einen schriftliche Anfrage noch nicht reagiert. Sicher wieder mal, wie schon öfter, nur ein Versehen.

24. April 2013 – 51. Prozesstag

Vor Eröffnung der Hauptverhandlung kam es zu einer Mahnwache der JN vor dem Landgericht. Die Ereignisse nach Beginn der Verhandlung führten auf Anregung des OSTA Schmenglers zur Verhängung eines Ordnungsgeldes (500 € /pro „Störer“) und zum Verweis aus dem Gerichtsaal. Der Verteidiger eines aussagewilligen Mitangeklagten hatte sich durch „Schweinegrunzen“ und Unmutsbekundungen so gestört gefühlt, daß er dieses dem Gericht meldete.Es fielen laut Verteidiger Worte wie: „BRD Fasching, Stasi, Zustände wie in Russland, etc“.

Der Rest des Vormittags verging wieder mit Fragen der Verteidiger an den Zeugen Christopher J., der auf dem berühmten „Dresden-Video“ sich selbst zwar nicht sicher erkennen konnte, dafür aber einen anderen Angeklagten teilweise anhand dessen Gesichtsausdruck erkannt haben will. Der leitende Richter zeigt sich auch irritiert und fragt: „könnte es sein, dass sie bei der Polizei straffer geführt worden sind?“

In der Mittagspause wurden auf Anregung eines Verteidigers alle Steckdosen von einem Techniker überprüft und die abgelaufenen Prüfsiegel durch neue ersetzt. Nachmittags weiter mit Befragung des Zeugen zu dem Dresden-Video.

25. April 2013 – 52. Prozesstag

Der Tag beginnt und endet erneut mit der Betrachtung der Dresden Videos, diverser Fotos und Screenshots. Am Ende des Verhandlungstages wurde von der Verteidigung ein Antrag gestellt den Zeugen Christopher J. noch nicht zu entlassen und alle Akten, die diesen Zeugen betreffen, beizuziehen.

Kommentar hinzufügen

Inhalte melden

Beiträge, Kommentare und sonstige Veröffentlichungen in dem SfN Informationsblog werden vor dem Hintergrund der gültigen Gesetzgebung in der BRD überprüft. Sollte dennoch der Verdacht bestehen, dass ein Beitrag gegen Gesetze verstoßen könnte und / oder Beschwerden sonstiger Art vorliegen, wird gebeten, die Redaktion zu kontaktieren, um den bedenklichen Inhalt zu überprüfen bzw. entfernen.


blank

blank

Es liegt an dir selbst, was du für dich und deine Sicherheit übernimmst.