SfN
blank

260. – 262. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein­-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.

von ABM Prozess

26. – 28. April 2016 – 260. – 262. Prozesstag

Diese Verhandlungswoche war dem Thema Dresden 19.02.2011 gewidmet. Dazu war zunächst der Busfahrer R. Als Zeuge geladen. Sein Bus erlitt am 19.02.2011 einen Glasschaden. Hinweise zu den Tätern ergaben sich aus seiner Aussage jedoch nicht. Sehr interessant hingegen war die von ihm am Rande eingebrachte damalige Planung seiner politisch linksgerichteten Fahrgäste. Diese bekundeten schon in ihren Vorab-Informationen, daß sie zum Zwecke einer Blockade des angemeldeten Trauermarsches nach Dresden fahren wollen. Dazu offenbarte sich eine, von der Linkspartei organisierte, generalstabsmäßige Koordination der anreisenden Busse in großer Anzahl, zu eben diesem, nach Versammlungsgesetz strafbaren, Zwecke.

Am Folgetag wurde eine Anwohnerin aus der Columbusstraße befragt. Frau W. bekundete, daß die (hier angeklagte) Personengruppe, welche die Wernerstraße passierte, aus dem Haus heraus mit Steinen beworfen wurde. Zudem schilderte sie rege Bewegung und ortsfremde Personen am Vortage, an dem damals von linksextremen genutzten Haus. Weitere Ermittlungen, von Gerichts wegen, stieß ihre Aussage an, das Lokalradio hätte damals den rechten Aufzug durch die Wernerstraße am Morgen des 19.02.2011 vorausgemeldet.

Der dritte Tag der Woche wurde damit begonnen, über die Verhandlungsfähigkeit eines erkrankten Angeklagten zu verhandeln. Dies führte zu dem Ergebnis, daß auf die Folgewoche vertagt wurde.

Kommentar hinzufügen

Inhalte melden

Beiträge, Kommentare und sonstige Veröffentlichungen in dem SfN Informationsblog werden vor dem Hintergrund der gültigen Gesetzgebung in der BRD überprüft. Sollte dennoch der Verdacht bestehen, dass ein Beitrag gegen Gesetze verstoßen könnte und / oder Beschwerden sonstiger Art vorliegen, wird gebeten, die Redaktion zu kontaktieren, um den bedenklichen Inhalt zu überprüfen bzw. entfernen.


blank

blank

Es liegt an dir selbst, was du für dich und deine Sicherheit übernimmst.