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54.-55. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft.

von ABM Prozess

7. Mai 2013 – 54. Prozesstag

Beginn der Verhandlung erfolgt, wie immer verspätet, um 11:20 Uhr. Besprochen wird die immer noch ungeklärte Weitergabe der Anklageschrift an den Zeugenbeistand des Christopher J. Ausführlich nachzulesen im Bericht zum Prozesstag 53.

Von Seiten einiger Verteidiger folgen aus diesem Grunde weitere Befangenheitsanträge gegen die Berufsrichter. Daraufhin wurde eine Unterbrechung der Hauptverhandlung von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr einberaumt.

Die Fortsetzung erfolgt um 14:05 Uhr. Es wurde nun vom Gericht die Unterbrechung der Verhandlung bis zum 16.05 2013 mitgeteilt. Es war also wieder mal ein „erfolgreicher“ Prozesstag, wobei es kaum einen Zweifel gibt, dass auch diese Befangenheitsanträge wieder abgelehnt werden.

16. Mai 2013 – 55. Prozesstag

Beginn etwas verspätet wegen „bekannter gesundheitlicher Probleme“ eines Angeklagten. Anschließend folgt die Entscheidung über die letzten Befangenheitsanträge. Sie werden selbstverständlich als unbegründet zurückgewiesen. Mittlerweile wundern sich auch schon unbeteiligte Besucher der Verhandlung, was im LG Koblenz so alles „normal“ zu sein scheint, oder lapidar als Versehen abgetan wird.

Auch ein weiterer Antrag auf eine kurze Unterbrechung der Hauptverhandlung für 1 Std. wegen einer Entscheidung bzw. Nicht-Entscheidung über eine Haftbeschwerde wird mit der üblichen Floskel abgeschmettert, die wie folgt lautet: „Die Verhandlung wird nicht unterbrochen, da die Vorraussetzungen nicht vorliegen.“ Zwei weitere Anträge der Verteidiger werden angekündigt aber zurückgestellt, da man jetzt einen neuen Zeugen hören möchte.

Der Zeuge KHK T. beginnt mit allgemeinen, groben Aussagen zur polizeilichen Ermittlungsarbeit und der Zusammenarbeit mit verschiedenen Behörden in chronologischer Reihenfolge. So schildert er seine Einarbeitungsphase im K12 Koblenz, berichtet von einer Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz NRW und betont: „Wir haben sauber recherchiert“. „Es gab keinerlei Einwirkungen von außen“, aber er sagt auch : „Es war nicht alles gut, was wir gemacht haben.“ oder „War es alles so toll was mir gemacht haben – da sage ich ganz klar nein!“

Er habe sich in der antifaschistischen Zeitschriften wie z.B. der „Lotta“ informiert, aber dadurch habe er sich nicht treiben oder politisch instrumentalisieren lassen. Die Antifa hatte viele Erkenntnisse, die der Polizei damals so nicht bekannt waren. „An ganz vielen Stellen hatte die Lotta recht!“

Er möchte aber auch nicht verschweigen, dass es auch Delikte von Linksextremisten gab. So z.B. auch häufige Sachbeschädigungen am „braunen Haus“. Also Aktion und Reaktion.

Seit Anfang 2009 habe er sich auf einen Auslandseinsatz vorbereitet und dadurch größtenteils die Sachen nur aus der Ferne beobachtet. D.h.oft im Internet geschaut – so auf diversen Antifa-Seiten und der Homepage des AB-Mittelrhein selbst. Danach schildert KHK T. sein erstes Zusammentreffen mit dem unerklärlicherweise vom Angeklagten zum Zeugen mutierten Christopher J.. KHK T. hat ihn selbstverständlich nicht um den „Gefallen“ gebeten, ins Haus WS 17 zu ziehen. Als er später von dessem Einzug erfahren habe, hat er sich gefragt, ob Christopher J. wahnsinnig sei, da früher oder später ans Licht kommen würde, dass er in dem anderen Verfahren ausgesagt hat.

Zur Hausdurchsuchung ( WS17) am 13.03.2012 äußerte er sich wie folgt: „Ich hatte kein Interesse daran, das Haus mit Spezialkräften zu stürmen und einen Medienrummel daraus zu machen. Die Presse war allerdings vorinformiert und vor Ort.“

Da stellt sich doch die Frage, wer diese Infoss weitergegeben hat? Sollte es etwa die gleiche Quelle sein, die schon der Presse vor Beginn der Hauptverhandlung Details, wie etwa angeblich gefundene Kinderpornos auf sichergestellten Festplatten preisgegeben hat? Das bis heute noch keine Kinderpornos gefunden wurden, wird der Öffentlichkeit selbstverständlich zu ihrerem eigenen Schutz im Nachgang NICHT mitgeteilt. Oder sollte es die von KHK T. erwähnte V-Person sein, die im Vorfeld der linken Outing Aktion und anschließender Konfrontation am Bad-Neuenahrer Bahnhof ihrem VP Führer mitgeteilt hat, dass in Bad Neuenahr etwas passiere? Fragen über Fragen…

Pause von 12:20 Uhr -14:00 Uhr

Direkt nach der Mittagspause konnte dann ein Antrag eines Verteidigers vom Vormittag verlesen werden. Es handelte sich um einen Verwertungswiderspruch bzgl. der Vernehmung des letzten Zeugen Christopher J., der wie schon berichtet einen „Rollentausch“ vom Angeklagten zum Zeugen durchlaufen musste. (auf Anordnung der Staatsanwaltschaft ). Da ihm außerdem die Anklageschrift zugänglich gemacht wurde, sei eine Unverwertbarkeit gegeben. Im Antrag fielen Worte wie: unwürdige Manipulation und grober Verstoß.

Beim zweiten zurückgestellten Antrag vom Vormittag, in dem es u.a. um eine fehlende Belehrung des Zeugen KHK T. ging, konnte dann der bis dahin ruhige OSTA doch nicht mehr an sich halten. Die ersten Worte waren, da ohne Mikro in den Saal gerufen, wieder nur in den ersten Reihen zu hören. Nachdem er rief: „Dieser Antrag hat ein Niveau, dass ich hier in Koblenz so noch nie erlebt habe“, beschloss der leitende Richter 15 Minuten Pause einzulegen.

Nach der Pause wird die Hauptverhandlung mit der richterlichen Befragung des Zeugen KHK T. fortgesetzt. Es wurde nach der Entstehung einzelner Begriffe gefragt, wie z. B.:
– Führerthing ? – Tip vom Verfassungsschutz
– Braunes Haus? – Weiß nicht woher dieser Begriff stammt,die Szene nannte es WS17
– Spieleabend?* – aus Vernehmungen
– Innerer und äußerer Kreis? – ebenfalls aus Vernehmungen bekannt, er sei darüber gestolpert.

Klar wurde immerhin, dass diese, immer und immer wieder stereotyp verwendeten Begriffe, deren Entstehung den Angeklagten vorgeworfen wurde, eben nicht von diesen geprägt wurden. Ungeklärt blieb auch das „Duzen“ von der Vernehmungsperson und bestimmten festgenommenen Personen. Auch das hat sich angeblich so ergeben.

Die im Anschluss durchgeführte Befragung des Zeugen durch die Staatsanwaltschaft war innerhalb von zwei Minuten durchgeführt, so dass mit der Befragung des Zeugen durch die Verteidiger zu diesem ersten allgemeinen
Komplex begonnen werden konnte.

Schon zu Beginn dieser Befragung wurden anscheinend so unangenehme Fragen gestellt, dass der OSTA wieder einmal meinte, durch Zwischenrufe zur Wahrheitsfindung beitragen zu müssen. Das Gericht wiederum, rügte nicht etwa den Zwischenrufer, sondern einen Verteidiger.

Auslöser war die Frage nach dem Tätigkeitsfeld des Zeugen KHK T., der angab, rechtsextreme Straftaten zu bekämpfen. Er wurde dann gefragt, ob die NPD eine rechtsextremistische Partei sei. Die beantwortete er mit einem deutlichen :“Ja „. Nach den Gründen für diese Einschätzung gefragt, kam der Zeuge dann etwas in Trudeln, bezog sich auf die Medien. Dies war dann der Punkt an dem OSTA ihm, wie oben beschrieben, zu Hilfe eilte.

Der Zeuge wusste danach aber genau, dass er nicht die NPD bekämpft, sondern ausschließlich Straftaten. Er habe an ca. 20-30 Veranstaltungen (Demos) der rechten Szene als Polizeibeamter teilgenommen. Gewalt gegen die Polizei habe er dabei von rechter Seite nicht erlebt. Kurze Zeit später fiel ihm dann doch noch eine Ausnahme dazu ein. Es gab in Koblenz 2011 ein „kurzes Intermezzo“ am Hauptbahnhof, an dem aber keiner der hier Angeklagten beteiligt war.

Die Frage, ob es auch von linker Seite Outing – Aktionen gab, beantwortet er ebenfalls mit „Ja“. Schildert dann die Ereignisse 2011 am Bad-Neuenahrer Bahnhof. Es wurden selbstverständlich Ermittlungen gegen beide Gruppierungen eingeleitet, wobei die Ermittlungen gegen die „linke Gruppierung“ noch nicht abgeschossen sei.

Das verstehe auch wieder wer will. Auf der einen Seite sitzen Beteiligte dieses Vorfalls seit 14 Monaten in Untersuchungshaft, während die Ermittlungen für die andere Seite „noch andauern“. Wahrscheinlich wird auch dieses für immer ein Geheimnis dieses fair geführten und selbstverständlich ergebnisoffenen Prozesses bleiben.

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