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64. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-MittelrheinProzess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft.

von ABM Prozess

2. Juli 2013 – 64. Prozesstag

Beginn wie gewohnt verspätet um 10:30 Uhr.

Fortsetzung der Befragung des Zeugen R. K. durch die Verteidigung.

Der Zeuge wurde gefragt, ob er Versammlungsverbote befürwortet, auch wenn diese rechtswidrig verhängt werden. Wie erwartet verneinte der Zeuge vor Gericht diese Frage. Ein Verteidiger hielt ihm daraufhin einen Artikel der Online-Ausgabe der Rhein-Zeitung über eines seiner Seminare vor, in dem er ein solches Versammlungsverbot als klares Zeichen der Stadt gegen Rechtsextremismus für notwendig erachtete. Sichtlich überrascht behauptete dieser, diese Aussage nicht getätigt zu haben, und ihm sei auch nicht bewusst gewesen, dass bei diesem Seminar überhaupt Pressevertreter anwesend waren. Wer will, mag das glauben oder auch nicht.

Als ein Verteidiger beantragte den besagten Artikel aus der Rhein-Zeitung komplett zu verlesen, wurde auch dieses nach erfolgter Kammerberatung abgelehnt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Der Zeuge gibt allerdings nach etlichen Ausweichversuchen zu, dass die damals im Artikel von ihm geäußerte Meinung auch seiner heutigen Einstellung entspreche.

Auch heute fehlte natürlich nicht der obligatorische Zwischenruf des OStA Schmengler: „Schauen Sie ins Gesetz – dort steht alles drin!“ Nun ja, ob dieser Ratschlag auch von der Anklagebehörde befolgt wurde, bleibt im Dunkeln. Ansonsten wären in der aufgeblähten Anklageschrift, sicher nicht so viele strafrechtlich absolut nicht relevanten Punkte aufgeführt.

Die „Pro-Parteien“ gehören nach dem Verständnis des Zeugen nicht zu den Rechtsextremisten, dennoch besitzen sie, seiner Meinung nach, eine „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“.

OstA Schmengler rief zwischendurch mal wieder etwas Unverständliches in den Raum. Einer der Verteidiger forderte ihn daraufhin zum gefühlten 100sten Mal auf, doch sein Mikrofon einzuschalten, damit auch jeder, inklusive der Öffentlichkeit, seine Unverschämtheiten hören könne.

Nicht nur die Verteidiger sind durch dieses Verhalten des OSTA nicht immer in der Lage, die oft sogar boshaften Bemerkungen akustisch wahrnehmen zu können, auch der Öffentlichkeit wird dies verweigert. Von Seiten des Gerichts geschieht reichlich wenig, bzw. nichts um dieses bekannte Verhalten des OSTA abzuändern.

Bei vielen Fragen berief sich der Zeuge erneut auf seine Aussagegenehmigung. Selbstverständlich wurde von der Verteidigung beantragt, diese erweitern zu lassen. Genauso selbstverständlich wurde auch dieser Antrag mit Kammerbeschluss abgelehnt.

So jedenfalls scheint es, als ob der Zeuge sich die Fragen auszusuchen kann, auf die er antworten möchte. Wahrscheinlich diente auch dieser Kammerbeschluss alleine der „Wahrheitsfindung“.

Ende des Verhandlungstages gegen 16:30 Uhr.

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