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65. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft.

von ABM Prozess

3. Juni 2013 – 65. Prozesstag

Der Beginn des 65. Prozesstages war diesmal nur um 15 Minuten verspätet und es konnte somit 10:15 Uhr los gehen.

Ein Verteidiger brachte es in seiner Stellungnahme auf den Punkt, indem er erklärte: „Er habe noch nie eine so unnötige Erklärung zu einem solch unnötigen Zeugen abgegeben.“

Nach der Mittagspause war dann die Zeugin M. Sch. an der Reihe. Nachdem die Zeugin M. Sch. Angaben zu ihrer Person gemacht hatte, wurde sie vom vorsitzenden Richter nach ihrer politischen Tätigkeit befragt. Sie gab an, 2005 in die Partei „Die Linke“ eingetreten und von 2006 an ca. 3,5 Jahre Vorsitzende dieser im Kreisverband Ahrweiler gewesen zu sein. Im Dezember 2009 sei sie ausgetreten und habe gleichzeitig alle Ämter nieder gelegt. Seitdem sei sie politisch nicht mehr aktiv. Als Grund für ihren Austritt nannte sie überwiegend „innerparteiliche Streitigkeiten“, aber auch eine Sachbeschädigung zu ihrem Nachteil habe zu dieser Entscheidung beigetragen. Es wurde erörtert, dass es vorher nie zu Sachbeschädigungen gekommen war und es bei dieser einmaligen Aktion blieb.

Die Zeugin war angeblich auch „Pöbeleien“ auf offener Straße ausgesetzt, jedoch nicht durch die Angeklagten.

Laut Zeugin gab es zur Antifa Ahrweiler einen freundschaftlichen Kontakt. Seltsamerweise konnte sie Namen der Mitglieder nicht nennen, da ihr diese nicht bekannt seien. Ob das Gericht dies als glaubwürdig einstuft, wird man sehen.

Frau Sch. Konnte, wenn überhaupt, nur sehr wenig zur Wahrheitsfindung beitragen, vor allem jedoch konnte sie die Angeklagten in keiner Weise belasten. Sie wurde ohne Vereidigung aus dem Zeugenstand entlassen. Der nächste Zeuge D. Sch. war der Ex-Ehemann dieser Zeugin.

Da der Zeuge D. Sch. den Gerichtssaal mit einem Kaugummi im Mund betrat, wurde er als erstes aufgefordert, diesen zu entfernen. Anschließend wurde der Zeuge über seine Rechte und Pflichten vor Gericht belehrt und für den nächsten Tag erneut geladen.

Ende des 65. Verhandlungstages war gegen 16:25 Uhr.

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