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41.-44. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als 1 Jahr in Untersuchungshaft.

von ABM Prozess

12. März 2013 – 41. Prozesstag

Prozessbeginn wieder einmal verspätet um 10:45 Uhr. Es folgten die Fortsetzung der Einlassung des Christian H. in welcher er klarstellte, daß es sich bei den Angeklagten um ein loses Geflecht von Einzelpersonen handelte, teils Klassenkameraden, Freunde, Arbeitskollegen, Studienkollegen, Paten der Kinder, Trauzeugen, usw. Er widerlegte ein Aussage des Mitangeklagten und „Kronzeugen“ David H. bezüglich eines sogenanneten Spieleabends im September 2009, an dem dieser im „Braunen Haus“ teilgenommen haben will. Zu diesem Zeitpunkt hat David H. weder teilgenommen, noch hat es überhaupt einen „Spieleabend“ im „Braunen Haus“ gegeben, da das Haus erst später, im Dezember 2009, bezogen wurde.

Es folgten in der Reihenfolge der Anklageschrift weitere Einlassungen. Christan H. äußerte sich zu den Tatbeteiligungen des Mitangeklagten und „Kronzeugen“ David H. und des in diesem Verfahren erstaunlicherweise nicht mitangeklagten C.J. Dieser hat bekannterweise ja seine Rolle als Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft gefunden. Christian H. machte deutlich, daß keine Anzeigen erstattet wurden, um an Daten Linksradikaler zu gelangen, sondern ausschließlich um Straftaten anzuzeigen. Im Gegenzug kam es dann jedoch unerklärlicherweise kurze Zeit nach der Anzeigenstellung zu Hausdurchsuchungen im nationalen Wohnprojekt. Dies wertete er als „Dankeschön“ des K12 wegen der vorher erstatteten Anzeigen. Es gab auch Hausdurchsuchungen vor Demonstrationen. Dies wurde von den Beamten des K12 auch offen angesprochen.

Nach der Mittagspause hatte die Staatsanwaltschaft Gelegenheit Fragen an Christian H. zu stellen, die sich auch mit so staatsgefährdenden Dingen wie Rechtsschulungen und Vorträgen zur Computersicherheit befassten.

14. März 2013 – 42. Prozesstag

Beginn wie immer verspätet um 10:45 Uhr. Als erstes stellten zwei Verteidiger einen Antrag auf Unterbrechung der Hauptverhandlung. Begründet wurden diese mit der Forderung auf angemessene Arbeitsflächen. Bedingt durch Platzmangel sei eine ordentliche Verteidigung gefährdet. Nach der, wie sollte es auch anders sein, Ablehnung durch die Kammer folgte die weitere Befragung des Angeklagten Christian H. durch die Verteidiger der Mitangeklagten.

Am Nachmittag antwortete er auf Fragen seiner eigenen Verteidiger. Auch hier relativierte und widersprach er vielen in der Anklageschrift aufgeführten Tatvorwürfen.So gab es z.B. keinerlei Kleidervorschriften, keine Anti-Antifa Datensammlung, keine Outingaktionen, keine Absprachen oder Planungen von Straftaten und keine erlebte Beunruhigung der Bevölkerung. Die Nachbarschaft war durch die wiederholten Anschläge auf das „Braune Haus“beunruhigt, nicht durch die Bewohner selbst.

Es folgten die Erklärungen der einzelnen Verteidiger. Selbstverständlich wurde auch eine Beendigung der jetzt 1-jährigen Untersuchungshaft gefordert, da aus den bisherigen Aussagen außer einer starken Relativierung der Anklage, mitnichten eine „kriminelle Vereinigung“ erkennbar sei. Bei den in der Anklageschrift aufgeführten Straftaten handele es sich, wenn überhaupt, maximal um Sachbeschädigungen, entweder aus Notwehr oder als Reaktion auf vorher von „Linken“ ausgeführten Straftaten.

Spontan wurde es etwas lauter im Gerichtssaal. Es kam zu Beifallsbekundungen der Zuschauer durch Klatschen. Daraufhin wurden Personalien von Besuchern aufgenommen und die Verhandlung wiedermal unterbrochen. Nach der Unterbrechung kam es durch den leitenden Richter zur Ermahnung der aufgeschriebenen Personen mit Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 1000 €. Kurz vor Ende des Verhandlungstages wurde die „Beweisaufnahme“ mit Verlesen der TKÜ-Beschlüsse eröffnet.

19. März 2013 – 43. Prozesstag

Heute erscheint der Zeuge C.J. mit seinem Anwalt. Nachdem die Probleme mit der Videoübertragung und Mikrofon endlich beseitigt sind, wird der „Zeugenbeistand“ von der Verteidigerseite gebeten, seine Robe abzulegen. Dabei stellt sich heraus, dass dieser das Mandat als RA inne hat, und deshalb auch nicht gleichzeitig Zeugenbeistand sein kann. Daraufhin legte er sein Mandat als Verteidiger nieder,und wird ohne den Gerichtssaal zu verlassen zu müssen, dem Zeugen nach kurzer Nachfrage als Zeugenbeistand vom Gericht beigeordnet. So einfach kann es gehen, wenn es vom Gericht gewollt ist.

Gegen 10:50Uhr beginnt die Vernehmung des Zeugen. Anschließend folgt die Belehrung über die Wahrheitspflicht bei den Aussagen des Zeugen seitens des Gerichtes. Da noch Klärungsbedarf besteht, ob der Zeuge C.J eine Aussageverweigerungseht hat, folgen einige Anträge der Verteidiger. zuletzt ein Befangenheitsantrag gegen den leitenden Richter, da dieser erst nach Beginn der Zeugenaussage die Belehrung über die Wahrheitspflicht des Zeugen vorgenommen hat. Ebenso wurden vor der Beiordnung des Zeugenbeistandes schon etliche Termine mit diesem abgestimmt. Das erweckt schon sehr stark den Eindruck, daß dieser Zeuge „anders“ bzw. bevorzugt behandelt wird. Somit vergeht der Vormittag mit ständigen Beratungspausen.

14:00 Uhr Fortsetzung der Hauptverhandlung. Die Anträge der Verteidigung werden ohne Rechtsverlust zurückgestellt, nachdem die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, diese als unzulässig zu verwerfen. Außerdem sei die verspätete Belehrung ein „Versehen“ gewesen. In diesem Prozess häufen sich pikanterweise diese „Versehen“. So war auch schon eine Personenverwechslung in der Begründung der Verdunkelungsgefahr eines Haftbefehls, sowie die Mitgliedschaft in der angeblichen kriminellen Vereinigung AB Mittelrhein noch 2 Monate nach Beginn der Untersuchungshaft auch nur ein Versehen.

Nach 15:00 Uhr folgt deshalb, ohne über die Befangenheitsanträge entschieden zu haben die weitere Vernehmung des Zeugen C.J. Man müsse ja auch auf die vielen Termine des Zeugenbeistandes Rücksicht nehmen. Der Zeuge äußert sich über die Umstände seiner bisher 5 polizeilichen Vernehmungen. Nach seiner letzten Vernehmung im Februar 2012 wurde er von Vernehmungsbeamten gefragt, ob er Interesse am Zeugenschutzprogramm habe. Es wurde dann gemeinsam ein Termin vereinbart. C.J. gab an, dies wegen einer Drohung des Angeklagten S.S. getan zu haben. Erstaunlicherweise fast genau 1 Jahr nach dieser angeblichen Drohung. Zum Zeugenschutzprogramm dürfe er keinerlei Auskünfte geben. Auch habe die Polizei ihm vorher gesagt, dass es aufgrund seiner Aussage zum Prozess gegen das AB Mittelrhein kommen würde.

21. März 2013 – 44. Prozesstag

Beginn: 11:15 Uhr. Die Verandlung startet mit Anträgen der Verteidiger gegen die Verwertung der TKÜ. Nach der Pause von 11:50 Uhr -13:15 Uhr gehr es mit der Aussage des Zeugen C.J. weiter. Er äußert sich zu seinen ersten Kontakten nach Ahrweiler und zu den Tagesabläufen und Geschehnissen im „Braunen Haus“ während er dort seinen Wohnsitz hatte. Ebenfalls machte er Angaben zu den einzelnen Angeklagten, soweit sie ihm überhaupt persönlich bekannt waren. Den Begriff „Spieleabend“ kannte er ebenso wenig wie die restlichen Angeklagten. Er hat den Begriff einfach vom Richter übernommen. Es bleibt nur abzuwarten, was er noch alles so übernommen hat.

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