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Verhalten gegenüber den sog. “Medien”

Aufgrund von jahrelanger Erfahrung sind wir zu der Auffassung gekommen, daß es meist die Medien sind, die jeweils als erste gegen bestimmte politisch unkorrekte Personen oder Verbände vorgehen, und erst danach schalten sich die Behörden ein und ergreifen ihre Maßnahmen. Unser erster Mieden-“Ansprechpartner” auf einer Demonstration ist der Denunzierungsfotograf.

Ein Denunzierungsfotograf ist eine Person, die Privatpersonen mit einer anderen Weltanschauung ohne deren ausdrückliche Genehmigung fotografiert und anschließend diese Fotos veröffentlicht oder für ein sog. “Outing” gebraucht.

Die Rechtslage bei der Problematik Denunzierungsfotograf ist eine Gemengelage aus Demonstrations- und Presserecht.

Der Demonstrant darf den Aufzug nicht verlassen und hat das Recht auf einen ungestörten Demonstrationsverlauf. Jedoch erklärt sich der Demonstrant dazu bereit, daß der Aufzug, in dem er sich befindet, von Medienvertretern zur Veröffentlichung gebracht wird.

Der Fotograf darf den Ablauf der Demonstration nicht behindern. Er darf jedoch den Aufzug im ganzen sowie in Teilen ablichten, Portraitaufnahmen sind aber strikt untersagt.

Die Rechtspraxis sieht leider immer etwas anders aus. Dem Demonstrationsteilnehmer ist es nicht gestattet Medienvertreter anzugreifen. Stören die Medienvertreter den Aufzug, so ist der Ordnerdienst zu informieren. Der Fotograf darf den Aufzug oder Ausschnitte davon fotografieren. Das Anfertigen von Einzelaufnahmen der Demonstranten ist ihm strikt untersagt. Das heißt, er muß einen vermuteten und geschätzten Mindestabstand von fünf Metern zum Demonstrationszug einhalten. Diese Einzelaufnahmen werden meistens als Portraitaufnahmen bezeichnet. Macht ein Fotograf trotzdem Einzelaufnahmen, agiert er folglich als Denunzierungsfotograf und der betroffene Demonstrationsteilnehmer kann diesen Fotografen bei der Polizei anzeigen.

Jedoch sollte sich der Demonstrant die Anzeige bei der Polizei reiflich überlegen. Denn hat er sie erst mal gestellt, so sind der Antifa sein Name und seine Meldeadresse bekannt. Das Bedrohen und körperliche Züchtigen der Denunzierungsfotografen kann natürlich auch eine spätere Rache durch eine dann in übergroßer Mehrheit erscheinende Antifa zur Folge haben.

Aus diesem Grunde empfehlen wir dir die folgenden Verhaltensregeln gegenüber den Medien:

  • Bewahre Ruhe.
  • Lasse dich von Medienvertretern weder durch Freundlichkeiten übertölpeln noch durch Drohungen einschüchtern.
  • Seie dir darüber im Klaren, daß die Presse dir gegenüber nicht fair ist, sondern vor allem auf Sensationshascherei aus ist. Dies gilt besonders für freie Journalisten, die finanziell sehr unter Erfolgszwang stehen.
  • Seie dir darüber im Klaren, daß du nicht verpflichtet bist, Medienvertretern Auskunft zu geben oder deren Fragen beantworten zu müssen. Unterlasse daher grundsätzlich und vollständig und von Anfang an jedes Gespräch und jede Äußerung gegenüber Medienvertretern.
  • Vermeide auffällige oder provozierende Handlungen und Äußerungen. Denn nur dann, wenn irgend etwas geschieht – am besten etwas Auffälliges -, kann die Presse darüber berichten und Fotos machen. Dort, wo dagegen nichts oder jedenfalls nichts Neues oder Außergewöhnliches geschieht, kann auch nicht viel berichtet oder fotografiert werden, und das Interesse der Medien erlahmt.
  • Geben niemals deine Einwilligung, wenn du fotografiert werden sollst.
  • Wenn du zu Recht fotografiert werden sollst, musst du dies dulden (Wann dies der Fall ist, ist in Mäxchen Treuherz im Kapitel “Mäxchen und die Fotos” nachzulesen).
  • Wenn du zu Unrecht fotografiert wirst, bist du dagegen berechtigt, Notwehr zu leisten. Du darfst:
    • dem Fotografen widersprechen
    • danach die Kamera festhalten und weitere Aufnahmen verhindern
    • danach dem unberechtigten Fotografen die Kamera oder die Speicherkarte mit entsprechenden Aufnahmen abnehmen
    • die beanstandeten Fotos von der Kamera/Speicherkarte löschen (die restlichen Fotos dürfen nicht angetastet werden )

    Diese Handlungen sind erlaubt, auch wenn es dabei zu einer Sachbeschädigung der Kamera und der Bilder oder sogar zu einer Körperverletzung des Fotografen kommt (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 15.10.1993, Az. 2 Ss 175/93-65/93 II – 2 Ws 214/93, zu finden in NJW 1994, 1971 f. – 39K93 -)

  • Gegen unberechtigtes Fotografieren legst du außerdem Rechtsmittel ein. Welche dies sind, ist ebenfalls in Mäxchen Treuherz in dem genannten Kapitel nachzulesen.
  • Führe bei Veranstaltungen oder beim Auftreten von Medienvertretern einen Fotoapparat oder eine Filmkamera griffbereit mit, damit du zu Beweiszwecken fotografieren kannst.
Eine unvollständige Liste bekannter Denunzierungsfotografen findest du in der deutschsprachigen Ausgabe der Metapedia

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