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Deine Aussage – Eine Einleitung

Eine Festnahme, ein Verhör oder eine Hausdurchsuchung trifft dich fast immer unvorbereitet. Das gehört bereits zur erfolgsgerichteten Taktik der Polizei. In dieser Situation hat sie dir gegenüber folgende Vorteile:

  • Für dich ist diese Situation eine Ausnahme – für sie ist es eine Routine.
  • Du bist von Personen deines Vertrauens abgeschnitten.
  • Die Beamten haben ständig die Möglichkeit, bei veränderter neuer Lage neue Instruktionen einzuholen.
  • Du kennst deine Rechte nur unvollkommen, sie wissen das.
  • Du bist nervös und aufgeregt. Sie sind gelassen und darauf getrimmt, deine Nervosität zu ihren Gunsten auszunutzen.
  • Du weißt nicht, was sie mit dir machen werden und wie lange das Verhör dauert und was es ergibt – sie haben davon eine genaue Vorstellung.
  • Du bist ausgeliefert und fühlst dich entsprechend schlecht. Die Angst und die Ungewissheit machen dich fertig – sie rechnen damit.

In dieser Situation sind viele bereit, auf alle gesetzlich garantierten Rechte, im besonderen auf Aussageverweigerung, zu verzichten. Für den Wunsch “nur raus hier und es hinter mir haben”, sind manche schon für Jahre ins Gefängnis gewandert, weil sie ihr Recht auf Schweigen nicht mehr wahren konnten. In dieser Lage bist du nicht Herr des Verfahrens. Du kannst mit absoluter Sicherheit nicht wissen, ob eine Aussage deine Situation letztendlich verbessert. In dieser Lage kannst du nur spekulieren.

Spekulation ist Abenteurerei.
Es gibt keine Situation, in der du eine Aussage nicht auch noch in 14 Tagen machen könntest!

Wichtig ist, die Mechanismen zu kennen, die Menschen zum Reden bringen. Eine Vernehmung ist kein Spiel von Frage und Antwort. Sie ist zunächst eine Situation, in der man nicht nur bewusst und vernünftig handelt, sondern vor allem von unbewussten Regungen, teilweise mechanisch, gesteuert wird. Der geübte Kriminalbeamte wird, wenn der dich schon kennt, bereits von Anfang an diese Regungen und Verhaltensweisen an dir studieren. So kann er im Verlauf der Handlungen in deinem Unterbewusstsein Reaktionen auslösen, die ihn seinen Zielen näher bringen. Viele begreifen später nicht, wie es zu Aussagen kommen konnte.

Warum ist es richtig, nichts zu sagen, bevor man nicht mit seinem Anwalt gesprochen hat?

Das Gesetz gibt dir als Beschuldigter das Recht, dich selber nicht zu belasten. Das gleiche gilt für den Zeugen unter den oben genannten Voraussetzungen. Es gibt vor allem nach einer Festnahme keine Situation, in der du sachlich und juristisch beurteilen kannst, ob deine Angaben tatsächlich einen Vorteil für dich bringen. Du weißt gar nicht, an welcher Stelle des Verfahrens du bist. Dir fehlt der Lotse. Frag erst einen Anwalt! Wenn er nicht erreichbar ist, warte mit allem, bis du ihn erreicht hast und er kommen kann. Mach dir unter keinen Umständen die Ungeduld und Eile des Beamten zu eigen. Wenn er es eilig hat, hast du gerade Zeit. Und nimm bloß nicht ihn etwa als Lotsen. Du kannst dir hoffentlich denken, dass er dich nicht in deinem Interesse, sondern in seinem lotst.

Der Polizeibeamte hat nur ein Ziel: Seinem Vorgesetzten ein Ergebnis zu präsentieren. Du bist ihm letztlich scheißegal! Wenn du aufgrund deiner Aussage noch im Knast sitzt, ist er dafür vielleicht schon befördert worden.

Deine Rechte nach einer Festnahme:

  • den Grund für die Festnahme zu erfahren
  • alle Aussagen zu verweigern
  • nichts zu unterschreiben
  • gegen eine erkennungsdienstliche Behandlung schriftlich Widerspruch einzulegen
  • im Verletzungsfalle einen Arzt zu verlangen und die Verletzung attestieren zu lassen
  • ein Protokoll über die beschlagnahmten Sachen zu erhalten
  • einen Anwalt anzurufen und nächste Angehörige zu benachrichtigen
    (Aber nicht unnötig am Telefon quasseln)

Die prozessuale Bedeutung der Aussageverweigerung

Dein Schweigen hat auch eine prozessuale Bedeutung. Nur die totale Aussageverweigerung darf bei einem Beschuldigten nicht zu seinem Nachteil gewertet werden. Sagst du nur ein Wort, so wird dies zu einem Beweismittel, das nach der Rechtssprechung der tatrichterlichen Beweiswürdigung unterliegt.

Beispiel:

Du wirst gefragt, wo du im August 1998 warst. Wenn du bisher weder auf diese noch auf eine andere Frage geantwortet hast, kann dein Schweigen nicht verwertet werden. Sagst du aber nur: “Am 17.August habe ich demonstriert” (vielleicht, weil man dir ein Foto vorhält, auf dem du zu sehen bist), so kann daraus der Schluss gezogen werden, dass du an diesem oder jenem Ort warst und dieses oder jenes getan hast.

Solange du keinen Lotsen hast hilft dir nur konsequentes Schweigen!

Eine getätigte Aussage kannst du nicht mehr widerrufen. Man kann nur einer Aussage eine weitere hinzufügen, die vom Inhalt der Ersten abweicht. Das Gericht ist dann in seiner Wertung frei, welcher es Glauben schenkt. Meist werden die Beamten, welche die Aussage zustande gebracht haben, in der Verhandlung vernommen, und die werden ihr übriges tun, die geeignete Aussage dem Gericht mundgerecht zu machen.

Warum ist es wichtig, mit einem Anwalt zu sprechen?

Das Gesetz gibt dir als Beschuldigten das Recht, dich selber nicht zu belasten. Das gleiche gilt für den Zeugen unter den in den vorherigen Abschnitten genannten Voraussetzungen. Es gibt vor allem nach einer Festnahme keine Situation, in der du sachlich und juristisch beurteilen kannst, ob deine Angaben tatsächlich einen Vorteil für dich bringen. Du weißt gar nicht, an welcher Stelle des Verfahrens du bist.

Dir fehlt der Lotse – Frag also erst einen Anwalt.

Wenn er nicht erreichbar ist, warte mit allem, bis du ihn erreicht hast und er kommen kann. Mach dir unter keinen Umständen die Geduld und Eile des Beamten zu eigen. Wenn er es eilig hat, hast du gerade Zeit. Und nimm bloß nicht ihn etwa als Lotsen! Du kannst dir hoffentlich denken, dass er dich nicht in deinem Interesse, sondern in seinem lotst.

Weitere Informationen zum Thema findest du im SfN Infoblog unter dem Stichwort: Aussageverweigerung

RA Maik Bunzel im Jahr 2021

Der Leitfaden

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Es liegt an dir selbst, was du für dich und deine Sicherheit übernimmst.