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Vorratsdatenspeicherung und staatliche Überwachung

Am 9. November 2007 beschloss der Bundestag mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD die Vorratsspeicherung in Deutschland. Bundesbürger konnten also seit 1. Januar 2008 nicht mehr unbesorgt miteinander kommunizieren.

Ob du telefonierst, jemanden eine eBrief schickst oder eine Kurzmitteilung (SMS) versendest – jeder Schritt wurde protokolliert und sechs Monate lang gespeichert, damit Ermittlungsbehörden sie bei Bedarf abfragen können.

Erst im März 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht das umstrittene Gesetz – vorerst. Was das für dich bedeutet und wie du dich zumindest ein kleines bisschen Privatheit bewahren können, haben wir auf diesen Seiten für dich zusammengestellt.

Vorratsdatenspeicherung und staatliche Überwachung griffen und greifen massiv in die Bürgerrechte ein.

Diese Daten wurden gespeichert

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schrieb vor, dass Weltnetz- und Telefon-Provider alle Daten speichern, die mit einer Verbindung zu tun haben – und zwar in jedem Fall sechs Monate lang. Seit Januar 2008 galt das für Telefongespräche im Festnetz und Mobilfunk, ein Jahr später trat die zweite Stufe in Kraft. Seitdem werden auch Internet- und eBriefdaten gespeichert.

Es ging dabei um folgende Daten:

Telefonate über Festnetz

Telefonanbieter mussten die Rufnummer des anrufenden und des angerufenen Anschlusses speichern. Außerdem wurden der Beginn und das Ende der Verbindung festgehalten

Telefonate über Mobilfunk

Deine Mobilfunknummer und die Mobilfunknummer deines Gesprächspartners. Zeitpunkt und Dauer der Verbindung. Funkzelle (=Ort), in der du dich während des Gesprächs aufgehalten hast. Funkzelle (=Ort), in der dein sich Gesprächspartner sich während des Gesprächs aufgehalten hat

IP-Telefonie

Beim Telefonieren über das Weltnetz wurden Zeitpunkt und Dauer der Verbindung, außerdem deine IP-Adresse und die IP-Adresse des Agerufenen protokolliert Über die IP-Adresse ist jeder einzelne Rechner im Weltnetz eindeutig identifizierbar

Versand von SMS

Deine Mobilfunknummer und die Nummer des Empfängers. Zeitpunkt des SMS-Versands und Zeitpunkt des SMS-Empfangs. Funkzelle (=Ort), in der du dich zum Zeitpunkt des SMS-Versands befandest

Versand von Fax

Die Rufnummer des Absenders der Fax-Botschaft, die Rufnummer des Empfängers, Zeitpunkt und Dauer der Verbindung

Versand von eBriefen

Alle Anbieter von eBrief-Diensten mussten bestimmte Daten ihrer Kunden festhalten. Bei Versand eines eBriefes – die Kennung deines elektronischen Postfachs und deine IP-Adresse sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers deiner Nachricht. Beim Empfang eines eBriefes die Kennung des Postfachs des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die IP-Adresse des Absenders. Wenn du auf ein Postfach zugreifst, die Kennung des Fachs und deine IP-Adresse

Verbindungen ins Weltnetz

Gespeichert werden alle Daten, die beim Surfen im Weltnetz anfallen. Das sind Online-Zugangsdaten wie die IP-Adresse und die Anschlusskennung (Rufnummer oder DSL-Kennung). Außerdem werden der Beginn und das Ende der Nutzung festgehalten

Wer speichert die Verbindungsdaten – und wie lange?

Die Vorratsdatenspeicherung sah vor, dass die Datenberge von den Telefongesellschaften, den Internet-Providern und den Anbietern öffentlich zugänglicher Internetzugänge (etwa HotSpots in Flughäfen und Bahnhöfen) gespeichert werden. Und das auf eine Dauer von sechs Monaten. Anschließend müssen die Daten binnen einer Frist von einem Monat gelöscht werden.

Wer durfte die gespeicherten Verbindungsdaten einsehen?

  • Polizeidienststellen
  • Staatsanwaltschaften
  • Verfassungsschutzämter
  • Bundesnachrichtendienst
  • Militärischer Abschirmdienst

Welche Bestandsdaten werden gespeichert?

Anbieter von Festnetz-Telefonie, Mobilfunk (Handy) oder Internet-Telefonie haben unabhängig von der Vorratsdatenspeicherung folgende Bestandsdaten ihrer Kunden abzufragen und zu speichern:

  • Rufnummern bzw. Mailadresse
  • Name des Kunden
  • Anschrift des Kunden
  • Geburtsdatum des Kunden
  • Datum des Vertragsbeginns
  • ggf. Anschrift des Festnetzanschlusses

Zudem sind die Anbieter verpflichtet, auf Anfrage spezielle Daten ihrer Kunden herauszugeben. Dazu gehören unter anderem:

  • dynamische (also von Fall zu Fall vergebene) IP-Adressen
  • Passworte
  • PIN und PUK

Ist das letzte Wort schon gesprochen?

Im März 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bis dahin geltenden Form für verfassungswidrig und nichtig. Alle bis dahin gespeicherten Daten müssten sofort gelöscht werden, so die Karlsruher Richter.

Ein grundsätzliches Verbot der Vorratsdatenspeicherung gab es allerdings nicht. Die Richter stellten nur fest, dass eine solche Massen-Speicherung nach klareren und verfassungsrechtlich korrekten Regeln erfolgen müsse. Die Bundesregierung kündigte folglich ein neues Gesetz an.

Januar 2015

Es war abzusehen, dass nach den islamistischen Anschlägen in Paris die Stimmen hierzulande wieder laut werden und eine Vorratsdatenspeicherung (VDS) fordern. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Sicherheitsbehörden drängen vehement auf die Vorratsdatenspeicherung. Sie diene der Sicherheit und Täter sowie Mittäter können besser erkannt werden. Auch könne man damit besser ein Anschlag verhindern, wenn man vorab schon wüsste, wer mit wem und wie Kontakt hält.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung informiert laufend über die aktuelle Entwicklung.

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