Das könnte dich auch interessieren
Sollten wir Threema noch verwenden?
Das kritische Hinterfragen von sicherheitsrelevanten Dingen stellt ein wesentlicher Ansatz dar, um unsere Sicherheit zu gewährleisten. Es sorgt nicht nur dafür, dass sich unsere Kameraden mit dem Thema, die Software und...
Morddrohungen gegen Politiker! – Wie aus fragwürdigen eBriefen politisches Kapital geschlagen wird.
Man findet es doch seltsam wie fragwürdige Morddrohungen gegen vornehmlich linke Politiker öffentlich aufgebauscht werden, um sie politisch auszuschlachten. Die wahren Gefahren liegen ganz woanders und selbst ein...
§ 130 StGB – 04/2006 – Die Forderung nach Abschaffung des § 130 StGB ist erlaubt
Immer wieder haben wir davon berichtet, daß und welche Äußerungen eine strafbare Volksverhetzung gemäß § 130 StGB und daher unbedingt zu unterlassen sind. In der letzten Zeit haben daher verschiedene politisch...
Neue Blogbeiträge
Der Kampf um das digitale Vergessen: Strategien gegen unerwünschte Online-Outings
2 Wochen agoAnquatschversuch im Landkreis Meißen
1 Monat agoSignal und das unvorsichtige US-Militär
2 Monaten agoAnquatschversuch in NRW
2 Monaten agoDas BSI warnt vor Passwortänderungen, wir halten dagegen
3 Monaten ago
Neue Kommentare
- Schriftleitung bei Rechtsschulungen und private Initiativen
- Staatsrichter bei In wenigen Schritten sicher und anonym
- Ingo Neitzke bei Zugriff auf Smartphones auch bei geringfügigen Straftaten gestattet
- obeke bei Zunehmende Datensammlung durch den Verfassungsschutz
- Marek bei Telegram Messenger – Der Leitfaden
- Ingo Neitzke bei Björn Höcke und das Meinungsdelikt
- Ingo Neitzke bei Björn Höcke und das Meinungsdelikt
- Ingo Neitzke bei Signal und das unvorsichtige US-Militär
Inhalte melden
Beiträge, Kommentare und sonstige Veröffentlichungen in dem SfN Informationsblog werden vor dem Hintergrund der gültigen Gesetzgebung in der BRD überprüft. Sollte dennoch der Verdacht bestehen, dass ein Beitrag gegen Gesetze verstoßen könnte und / oder Beschwerden sonstiger Art vorliegen, wird gebeten, die Redaktion zu kontaktieren, um den bedenklichen Inhalt zu überprüfen bzw. entfernen.
Kommentar hinzufügen