203. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Repression · · 2 Min. Lesezeit · Arbeitskreis Sicherheit

Dieser Beitrag ist älter als zwei Jahre. Rechtslage, Zuständigkeiten und technische Hinweise können sich seitdem geändert haben.

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein­-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.

von ABM Prozess

04. August 2015 – 203. Prozesstag

Heute wurde EKHK Thomas, nach einigen abschliessenden Fragen der Verteidiger, als Zeuge zum Thema Vernehmungen Marie L. und Axel Reitz entlassen. Die Verteidigung übte noch ihr Recht zur Stellungnahme zum Beweismittel aus. Dabei kam auch die ausgedehnte Zusammenarbeit von Verfassungsschutzbehörden mit der ermittelnden Polizeibehörde zur Sprache. Kritisch ist dabei vor allem, daß also nicht nur Ermittlungsergebnisse sondern schwer bis gar nicht überprüfbare, geheimdienstlich gewonnene, Informationen ins Verfahren einsickern. Auch der Deutung, es beruhe vieles nur auf schlampiger Arbeit wurde vehement widersprochen. Stattdessen wurde auf die mit dieser Vorarbeit erfolgte Verhaftung und die 25 Jahre Untersuchungshaft die in diesem Verfahren abgesessen wurden hingewiesen. Die Verteidiger vertraten dabei die Ansicht, daß eine eingehendere Befragung damals entlastend und damit aus der Sicht der Anklage verfahrensgefährdend gewirkt hätte. Der Verwertung des nun tagelang gehörten Zeugen wurde von der Verteidigung entgegengetreten, u.a. weil die Beweisthema-Vorgabe des Gerichtes in einem Strafprozess keine rechtliche Grundlage hat und somit das Fragerecht der Verteidigung beschränkt wurde.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Anwalt oder eine Beratungsstelle.

Kommentare

Noch keine Kommentare.

Kommentar schreiben

Polizeirecht ist in Deutschland in erster Linie …

Kommentare von Gästen erscheinen erst, nachdem wir sie geprüft und freigeschaltet haben. Du kannst Markdown nutzen (**fett**, *kursiv*, Listen, Zitate, Links). Eingefügte Links werden automatisch umgewandelt, Bilder sind in Kommentaren nicht möglich. Bitte keine Klarnamen oder persönlichen Daten Dritter. Zur Spam-Abwehr speichern wir einen Hash deiner IP-Adresse, keine Klartext-IP. Mit einem Konto kannst du unter deinem Namen kommentieren, und deine Kommentare müssen nicht erst freigeschaltet werden: Anmelden.

Anmelden

Polizeirecht ist in Deutschland in erster Linie …

Noch kein Konto?

Registrieren

Die Registrierung ist derzeit gesperrt. Bitte versuche es später erneut.

Bereits registriert?