Oberprex 47 - Die Beschlagnahmung war rechtswidrig!

Repression · · 2 Min. Lesezeit · Arbeitskreis Sicherheit

Dieser Beitrag ist älter als zwei Jahre. Rechtslage, Zuständigkeiten und technische Hinweise können sich seitdem geändert haben.

Die Beschlagnahmung einer u.a. durch politische Aktivisten genutzten Immobilie im oberfränkischen Oberprex (Kreis Hof) war rechtswidrig. Das hat nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Die Immobilie war 2014 ins Eigentum des Freistaats übergegangen. Angeblich wäre das Objekt Vereinseigentum vom inzwischen verbotenen „Freien Netz Süd“ gewesen.

Geklagt hatte die Immobilienbesitzerin, die gleichzeitig Mutter eines von der Verbotsverfügung betroffenen Aktivisten ist. Sie hatte das Gebäude an ihren Sohn vermietet, der die Räume unter andrem für Veranstaltungen genutzt hatte. Die Frau hatte vor Gericht argumentiert, ihr seien die politischen Aktivitäten ihres Sohnes nicht bekannt gewesen. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte die Enteignung in erster Instanz (2018) für rechtmäßig erklärt. Der Verwaltungsgerichtshof hat das nun aufgehoben.

Die Klägerin war dazu befragt worden, was sie über die Nutzung des Anwesens gewusst habe. Demnach gehe das Gericht zwar nicht davon aus, dass ihr die "vielfach medial aufbereitete "rechtsextremistische" Betätigung ihres Sohnes verborgen geblieben" sein könnte. Es sei aber zweifelhaft, ob ihr nachzuweisen sei, dass sie von der Nutzung durch das mittlerweile verbotene "Freie Netz Süd" gewusst habe. Auch sei der Einzug eines Anwesens, das durch Dritte zu verfassungswidrigen Zwecken genutzt wird, im Rahmen eines Vereinsverbots lediglich unter engen Voraussetzungen zulässig. So hätte der Frau bekannt sein müssen, dass dahinter eine Vereinigung stehe. Das sei aber beim "Freien Netz Süd", das laut Verfassungsschutz "konspirativ" tätig war, nicht eindeutig gewesen.

Die SPD kritisierte Verfassungsschutz und Regierung. Mit der Einschätzung, der Netzwerk sei konspirativ tätig gewesen, habe man sich "selbst ein Ei gelegt". Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Dagegen kann noch Beschwerde eingelegt werden. Wird dieser dennoch stattgegeben, wird es eine Verhandlung vor dem BVG in Leipzig geben.

Ein mehr als überfälliges und wichtiges Urteil!

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Anwalt oder eine Beratungsstelle.

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