Die gesamte Netzseite stellt kein Angebot im Sinne einer Rechtsberatung dar. Bei den hier dargebotenen Informationen handelt es sich um öffentliche Informationen (z.B. Gesetzestexte) und Erläuterungen, die die Sachverhalte näher erklären. Insbesondere übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit der hier angebotenen Informationen. Wir versuchen dennoch nach bestem Wissen und Gewissen, diese Seiten aktuell zu halten.
Generell möchten wir dabei betonen, wie überhaupt das System der Justiz in der BRD funktioniert. Man spricht in der BRD von der 3-Gewalten-Teilung, von der Legeslative, dazu gehören vor allem Politiker des Bundestages und des Bundesrates, die über Gesetze beraten und Gesetze erlassen oder ändern können. Dann gibt es die Exekutive. Dazu gehört die Polizei, die darauf achtet, dass Gesetze eingehalten werden und schliesslich gibt es die Judikative. Dazu gehören die verschiedenen Gerichte, die bei einem Verstoß gegen ein Gesetz in einem Verfahren Urteile und Sanktionen, also Strafen, erlassen können.
Um überhaupt mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, muss eine Anzeige bei der Polizei vorliegen. Liegt keine Anzeige vor, dann kann nichts unternommen werden.
In jeder Anzeige wird ein Tatbestand aufgenommen. Ob dieser Tatbestand für eine Anzeige reicht wird bei der Polizei geklärt. Bei diesem sogenannten Tatbestand handelt es sich immer um einen Behauptung, in der ein oder mehrere Täter als schuldig und verdächtig angenommen werden und generell gilt, dass jede Behauptung in einem Verfahren bewiesen werden muss.
Dieses Verfahren läuft in 3 Stufen ab:
Die Polizei klärt, ob es sich bei dem Tatbestand um eine Straftat handelt und versucht einen Täter zu finden. Dabei versucht sie Beweise u.a. durch Hausdurchsuchungen oder Befragungen von Zeugen oder durch eine Vorladung des Verdächtigen oder durch medizinische Tests zu finden. Handelt es sich um einen Straftatbestand und ist ein möglicher Täter gefunden so wird der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Eine Anzeige kann auch "gegen unbekannt" laufen. In dieser Situation hat die Polizei die Aufgabe, den Täter zu identifizieren. Es gibt einige Methoden bei der Polizei, vor allem bei der Kriminalpolizei und bei den Landeskriminalämtern um einen Täter zu finden. Schnell werden Verdächtigungen ausgesprochen und zu oft sind Geständnisse und Speichelproben auf dem Tisch, obwohl man vielleicht unschuldig ist. Daher raten wir
Niemand ist verpflichtet, der Polizei irgendetwas zu sagen. Selbst Zeugen müssen lediglich vor Staatsanwaltschaft oder Gericht aussagen. Und für Angeklagte oder Beteiligte gilt auch vor Gericht: Niemand muss sich selbst belasten. Von diesem Recht auf Aussageverweigerung sollte man unbedingt konsequentGebrauch machen. Man braucht gegenüber der Polizei lediglich seine Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Beruf) angeben, das ist alles. Die Erfahrung zeigt, dass immer wieder Betroffene glauben, durch eine "Aufklärung" der Polizei Schaden abwenden zukönnen - das ist aber ein gefährlicher Trugschluss. Alles, was du sagst, wird gegen dich verwendet! Selbst wenn du manches sagst und nur zu Teilgebieten schweigst, wird dies zu deinem Nachteil interpretiert.
Ohne einen Anwalt ist man oft verunsichert wie man mit dieser Situation umgehen soll und was überhaupt genau los ist. Ein Anwalt hat das Recht in die Akte der Anzeige zu schauen und kann dir genau erklären, was vorgefallen ist und wie man am besten vorgeht. Anwälte können oft sogar eine Einstellung des Verfahrens noch vor dem Ansetzen einer Gerichtsverhandlung erreichen. Daher raten wir dringend:
Die Staatsanwaltschaft prüft, ob es sich bei der angeblichen Tat wirklich um eine Straftat bzw. um einen Bruch von bestehenden Gesetzen handelt. Ist diese Bedingung erfüllt, kommt es zur Anklage und sie prüft ob dieser Straftatsbestand "zur Hauptverhandlung zugelassen wird" (dem Gericht vorgeführt wird). Bereits an dieser Stelle kann ein Anwalt viel beeinflussen und oft kommt es durch anwaltlichen Einsatz bei zweifelhafter Beweislage schon hier zu einer Einstellung des Verfahrens.
Das Gericht entscheidet, ob der angebliche Täter schuldig ist oder nicht und bestraft den Schuldigen oder spricht den Verdächtigen von seiner Anklage frei ! Jeder Bürger des Landes hat das Recht, die Entscheidung des Gerichts (bezüglich Schuldspruch und Strafmaß) durch ein höheres Gericht überprüfen zu lassen (durch Berufung oder Revision). Nicht selten urteilen Provinzgerichte niedriger Instanzen (Amts- oder Landgerichte) deutlich strenger und erst ein höheres Gericht urteilt sachlicher und unter Beachtung aller höchstrichterlicher Vorgaben.
Wenn du Anregungen oder Fragen zum Leitfaden hast, laden wir dich ein, unserer Diskussionsgruppe auf Telegram beizutreten, um deine Gedanken mit uns zu teilen und die Gemeinschaft zu stärken. Alternativ kannst du uns auch über das Kontaktformular erreichen oder das Forum im Portal widerstand.info verwenden.
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