Freiheit für Manuel! - Weg mit Willkürgesetzen wie dem §3G
Dieser Beitrag ist älter als zwei Jahre. Rechtslage, Zuständigkeiten und technische Hinweise können sich seitdem geändert haben.

In Österreich sitzt seit wenigen Tagen ein freiheitsliebender Mensch hinter den Gittern einer Justizanstalt.
Was wird dem Familienvater vorgeworfen, was hat er verbrochen?
Nichts – ihm wird keine Straftat zur Last gelegt! Einzig seine politische Einstellung ist den Regierenden ein Dorn im Auge.
Jede Meinungsäußerung kann in Österreich zum Wagnis werden. Die Meinungsfreiheit wird durch das Verbotsgesetz beschnitten und jetzt zerren sie diesen Familienvater mit dem stalinistischen Willkürgesetz “§ 3G”, wobei “G” dafür steht wie Gummi dehnbar zu sein, vor die Gerichte.
Bis zu 20 Jahre Freiheitsentzug sieht dieses “Gesetz” vor und die Justiz hat schon Personen hinter Gitter gebracht, die nur Fotos ihrer Speisen in soziale Medien hochgeladen haben.
Die Veröffentlichung des Fotos auf Facebook am 20. April 2020 hatte für Aufregung gesorgt. Laut Anklage kommentierte der Polizist das Bild mit "Mittagessen heute! Eiernockerl mit grünem Salat!". Vor Gericht gab der Mann zwar an, das Foto gepostet zu haben, den Hintergrund stellte er aber in Abrede. Er habe zufällig an dem Tag sein Mittagessen fotografiert und online gestellt, mit einem Verbrechen gegen das Verbotsgesetz habe das nichts zu tun. Bildquelle: www.diepresse.com
Von uns und allen Aufrechten gilt: Vollste Solidarität mit Manuel – Freiheit für alle politischen Gefangenen und weg mit Willkürgesetzen wie dem §3G in Österreich und §86a / §130 in der BRD.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Anwalt oder eine Beratungsstelle.






Zorn
FREIHEIT FÜR KOMBAAT !!!!