Gefährderansprachen

Hinweise · · 3 Min. Lesezeit · Arbeitskreis Sicherheit

Wenn es um das unnötige Belästigen und Nerven der Bevölkerung geht, sind nicht nur die Verfassungsschutzbehörden ganz vorne mit dabei. Auch die Landeskriminalamt‑Behörden (LKA), allen voran die Staatsschutzabteilungen, versuchen gerne ungefragt mit politisch engagierten Menschen in Kontakt zu treten.

Vorladungsschreiben des Staatsschutz

Aktuell beglückt das LKA Brandenburg einige Damen mit Vorladungsschreiben. Doch anders als bei Beschuldigten- oder Zeugenvernehmungsvorladungen handelt es sich bei den aktuellen Briefen um Einladungen zu Gefährderansprachen nach § 11 Abs. 1 BbgPolG (Brandenburgisches Polizeigesetz).

Was ist eine Gefährderansprache?

Eine „Gefährderansprache“ ist eine polizeiliche bzw. sicherheitsbehördliche Maßnahme, bei der eine Person, bei der die Behörden eine konkrete oder auch nur wahrscheinliche Gefahr für bestimmte Delikte befürchten, gezielt zu ihrem Verhalten angesprochen wird (z. B. durch einen Hinweis auf mögliche Konsequenzen). Diese polizeiliche Maßnahme ist (je nach Bundesland) in den jeweiligen Polizeigesetzen geregelt.

In den aktuellen Fällen haben die vom LKA angeschriebenen Damen ein Konzert besucht. Ja, das reicht aus, um von staatlicher Seite „wahrscheinliche Gefahren“ herbeizufantasieren.


Wichtig: Das ist keine Verurteilung und auch kein „Urteil“—eher eine präventive Warn- bzw. Einschüchterungsmaßnahme im Staats-Sicherheitskontext.

Wie verhält man sich bei einer Gefährderansprache?

Wir haben in diesem Fall vorsorglich einmal einen Rechtsanwalt kontaktiert; dieser gab den Rat, diese Schreiben wie auch eine Beschuldigtenvernehmungsvorladung zu behandeln und einfach zu ignorieren.

Damit ist das Thema aber noch nicht vom Tisch. In vielen Fällen kommen dann zweite und dritte Vorladungen ins Haus geflattert. Da auch diese ignoriert werden, die sogenannten Staatsschützer aber unbedingt mit der Person sprechen wollen, kommt es mitunter zu einem Hausbesuch, bei dem die Gefährderansprache vor Ort durchgeführt wird.

Das klingt jetzt schlimmer, als es ist. Praktisch sieht das meist so aus: Zwei bis drei Beamte klingeln, tragen dir ihre Nöte und Sorgen vor und gehen danach wieder.

Konkrete Verhaltenstipps

  • Die Staatsschützer natürlich nicht in deine Wohnung lassen.
  • Mache keine Aussagen! Höre ihnen zu aber sage nichts. (Du bist bei einer polizeilichen Maßnahme dazu verpflichtet Angaben zu deiner Person zu machen. Vor- und Nachname, Geburtsdatum (und ggf. Geburtsort), Staatsangehörigkeit, Adresse (aktuell/wohnhaft) - Mehr nicht!)
  • Ein nachträglich erstelltes Gedächtnisprotokoll zum Gespräch, das du an deine Bezugsgruppe oder eine unterstützende Stelle (z. B. SfN) weiterleitest, kann sinnvoll sein.

Rechtlich ist eine Feststellungsklage gegen eine Gefährderansprache meist chancenlos, da der damit verbundene Eingriff von Gerichten oft als geringfügig bewertet wird.

Für den Fall, dass du doch mit den Bullen plaudern möchtest, nehmen wir dir etwas den Wind aus den Segeln: Die Beamten fertigen im Nachhinein Protokolle über das Gespräch an, und wenn du als Labertasche aufgefallen bist, könnte kurz darauf der Verfassungsschutz bei dir auf der Matte stehen, um dich als Spitzel - oder im BRD‑Jargon - als Vertrauensperson anwerben zu wollen.


Das wird wohl nicht dein Ziel sein, daher: schweige!

Mit den Repressionsorganen der BRD gibt es nichts zu besprechen.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Anwalt oder eine Beratungsstelle.

Kommentare (5)

  1. Odins Krieger

    Man hat also keine Wahl und muss sich der Bullenansprache stellen? Dann kann man auch gleich auf den Brief antworten und muss nicht auf einen Hausbesuch warten.

    Antworten
    1. Blogleitung

      Das ist richtig: Man muss es nicht darauf ankommen lassen. Aber auch wenn man zu einem Termin geht und sich die vermeintliche Gefahr anhört, gilt:

      Mache keine Aussagen! Höre ihnen zu aber sage nichts. (Du bist bei einer polizeilichen Maßnahme dazu verpflichtet Angaben zu deiner Person zu machen. Vor- und Nachname, Geburtsdatum (und ggf. Geburtsort), Staatsangehörigkeit, Adresse (aktuell/wohnhaft) – Mehr nicht!)

      Antworten
      1. Ingo Neitzke

        Darf man einen stummen Zeugen mitbringen? Falls ja: Hätte das unter dem Strich mehr Nachteile als Vorteile?

        Antworten
  2. Tobias Heineberg

    Was passiert, wenn man den Bullen an der Haustür oder über die Sprechanlage sagt: Kein Interesse und rumms die Tür zu macht.
    Kommt dann Post mit Zustellungsurkunde (gelber Umschlag)?
    Den Schrieb kann man original zurücksenden mit dem eigenen Vermerk: "Repressionsversuche des Linksstaates sind mir völlig schnuppe. Ende der Durchsage".

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    1. Ingo Neitzke

      Ich empfehle auf das <strong><em>Rumms</em></strong> zu verzichten, weil sich der Links-Staat von Monat zu Monat immer mehr zu einem Antifa- und Walter-Ulbricht-Staat entwickelt und weil sich nicht jeder so eine solide Tür leisten kann, wie der folgende Kamerad:

      https://x.com/Prunkundshiva/status/1912860227512266912

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