Neues Versammlungsrecht auf dem Weg

Hinweise · · 2 Min. Lesezeit · Arbeitskreis Sicherheit

Dieser Beitrag ist älter als zwei Jahre. Rechtslage, Zuständigkeiten und technische Hinweise können sich seitdem geändert haben.

Der Berliner Senat schafft ein neues Versammlungsgesetz. Das bloße Mitführen von Vermummungs- und Schutzausrüstungsgegenständen ist dann nicht mehr verboten. Gewalt, Verherrlichung des Nationalsozialismus, Antisemitismus, Rassismus und Volksverhetzung werden in Berlin aber nicht toleriert und Veranstaltungen mit diesem vermeintlichen Hintergrund können schneller verboten werden.

von Der III. Weg

Versammlungsfreiheit mit Grenzen

Die rot-rot-grüne Koalition will in Berlin ein augenscheinlich liberales Versammlungsrecht erlassen. Es heißt “Gesetz über die Versammlungsfreiheit im Land Berlin”. Laut eigenen Aussagen soll die Versammlungsfreiheit gestärkt werden. Es gibt darin eine ganze Reihe an Veränderungen.

So sollen Kleinst-Versammlungen (ab zwei Personen) und die freie Berichterstattung über Demonstrationen besser geschützt werden. Auch ist nun ein gesetzliches Deeskalationsgebot für die Polizeibeamten enthalten. Nun sind sie verpflichtet, mit Demonstranten zu kooperieren und einen ungehinderten Zugang zu Demonstrationen zu gewährleisten.

Versammlungen zum Zwecke des Protestes oder für Unterschriftensammlungen dürfen nun auch auf privaten Grundstücken wie Einkaufsmeilen durchgeführt werden und Demonstrationen vor dem Abgeordnetenhaus sind weitestgehend erlaubt.

Zivilpolizisten dürfen laut dem Gesetzesentwurf keine verdeckten Bild- und Tonaufnahmen von Demonstrationsteilnehmern mehr anfertigen. Dass das Vermummungs- und Schutzausrüstungsverbot eingeschränkt wird, dürfte die linksextreme Szene der Autonomen in Berlin besonders freuen. Entsprechende Gegenstände dürfen nun straffrei mitgeführt werden. Dadurch öffnen die Schreibtischtäter vom Senat linksextremen Straftaten jegliches Tor.

Auch gibt es eine ganze Sparte von Änderungen, die Dynamik in politische Demonstrationen in der ehemaligen Reichshauptstadt bringen dürften. So können im Vorfeld Beschränkungen oder ein Versammlungsverbot ausgesprochen werden, wenn bestimme Kriterien erfüllt sind.
Als Beispiel wird angegeben, wenn hinter der Versammlung international oder national betriebene antisemitische Kampagnen stehen. Bereits dieses Beispiel zeigt, wes’ Geisteskind dieses Gesetz ist. Es geht um die Schaffung von Freiräumen für Linksextreme und die Kriminalisierung der Meinung von Nationalisten.

Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht verteidigen!

Die Zensur hat in der BRD Hochkonjunktur und die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ist bundesweit in Gefahr. Unzählige Bücher und auch Tonträger sind indiziert, was einem Verbot gleichkommt, und durch das Strafgesetzbuch wird die grundgesetzlich verbriefte Meinungsfreiheit deutlich eingeschränkt. So sind beispielsweise öffentliche Diskussionen über historische Darstellungen strengstens verboten. Auch langjährige Haftstrafen aufgrund bloßer Meinungsdelikte sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht selten. Jährlich werden in der BRD etwa 10 000 Strafanzeigen wegen Meinungsdelikten verfolgt.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Anwalt oder eine Beratungsstelle.

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